Girocard verloren - Lastschriften zurückgebucht - Inkassoforderung

25. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
sascha_m
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Girocard verloren - Lastschriften zurückgebucht - Inkassoforderung

Servus,

mein Fall ist recht ähnlich zu diesem hier:

https://www.123recht.de/forum/inkasso/Inkasso-Forderung-nach-EC-Kartendiebstahl-__f530404.html

Ich habe vor ca. 2 Wochen nachmittags meine Girocard verloren (ganz dämlich irgendwie im Stress an so einer SB-Kasse liegenlassen). Abends gemerkt, dann in der Banking-App geschaut und dort war aber nur die Visa-Debit-Card aufgeführt und weil ich mir der Sache nicht bewusst war, dass ich zwei Karten für dieses Konto habe (ist ein Drittkonto nur für unsere Lebensmitteleinkäufe), habe ich die Karte erst temporär und am nächsten Tag dann endgültig gesperrt.

In der nächsten Woche habe ich dann bei der Bank angerufen, weil es noch 2 Abbuchungen gab nach der Sperre. Dabei ist dann das Missverständnis mit den beiden Karten aufgeklärt worden, die Bank-Mitarbeiterin hat dann die "richtige" Karte auch noch gesperrt und mir gesagt, dass 2 der insgesamt 5 Buchungen Lastschriften mit Unterschrift waren, die ich einfach zurückbuchen könne. Das habe ich dann auch gemacht.

Gestern dann Inkassoforderung für die zwei Posten im Briefkasten gehabt von "CCS Inkasso". :(

Muss/soll ich jetzt noch zur Polizei und das ganze anzeigen? Ich war davon ausgegangen, dass das ohnehin keinen Sinn hat weil zu mindestens 90% meine eigene Blödheit...

Ansonsten habe ich dem obigen Thema entnommen, dass ich baldmöglichst per Einschreiben der Forderung widersprechen sollte und ansonsten mir nachgewiesen werden muss, dass ich die Zahlungen geleistet habe (durch die entsprechenden Unterschriften). Sonst noch etwas? Was für ein Einschreiben muss ich da sinnvollerweise verwenden? Mit Rückschein oder reicht "Einwurf"?

Ich muss sagen, dass ich es gerade schon bedaure, mir den Stress mit der Rückbuchung überhaupt gemacht zu haben, weil es eher kleine Beträge waren..

Vielen Dank im voraus!

Grüße,
Sascha

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124065 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von sascha_m):
Das habe ich dann auch gemacht.

Ohne zu verifizieren, ob die Lastschriften unberechtigt waren?
Das könnte ein teurer Fehler gewesen sein...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sascha_m
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ohne zu verifizieren, ob die Lastschriften unberechtigt waren?

Wie darf ich es mir konkret vorstellen, dass jemand mit einer "gefundenen" Girocard und einer falschen Unterschrift berechtigte Lastschriften auslöst?

Gruß, Sascha

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14244 Beiträge, 4433x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Muss/soll ich jetzt noch zur Polizei und das ganze anzeigen? Ich war davon ausgegangen, dass das ohnehin keinen Sinn hat weil zu mindestens 90% meine eigene Blödheit...
Natürlich solltest du es anzeigen.
Und ob Blödheit oder nicht, es war auf jeden Fall eine Straftat des Finders der Karte. Und die Polizei kann da durchaus etwas ermitteln (über eventuelle Überwachungskameras in den Geschäften z.B.).
Es ist auch wahrscheinlich, dass du die Karte(n) nicht liegen gelassen hast, sondern das sie dir gestohlen wurden - aber egal.

Nur: Die Anzeige bringt dir das Geld nicht unbedingt zurück.

Zitat:
Wie darf ich es mir konkret vorstellen, dass jemand mit einer "gefundenen" Girocard und einer falschen Unterschrift berechtigte Lastschriften auslöst?
Gar nicht, das ist nicht möglich (Betonung auf "berechtigte").

Stefan

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124065 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von sascha_m):
Wie darf ich es mir konkret vorstellen, dass jemand mit einer "gefundenen" Girocard und einer falschen Unterschrift berechtigte Lastschriften auslöst?

Man hat also die Unterschriften gesehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
sascha_m
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man hat also die Unterschriften gesehen?

Weiß nicht, wer "man" ist, aber ich weiß, dass ich in den fraglichen Geschäften nicht gewesen bin im Verlaufe der zwei Tage und außer mir hatte im entsprechenden Zeitraum nur der Finder Zugriff auf die Karte. Wie sollte also eine nicht von mir stammende Unterschrift eine "berechtigte" Lastschrift generieren?

Gruß, Sascha

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#6
 Von 
sascha_m
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Natürlich solltest du es anzeigen.
Und ob Blödheit oder nicht, es war auf jeden Fall eine Straftat des Finders der Karte. Und die Polizei kann da durchaus etwas ermitteln (über eventuelle Überwachungskameras in den Geschäften z.B.).

Ok, dann werde ich morgen 'mal bei der Polizei vorstellig werden. Nur zur Sicherheit...

Wir reden hier über relativ kleine Beträge, Gesamtsumme unter 100 EUR bei insgesamt 5 Transaktionen, ich hatte angenommen, dass da niemand von der Polizei dafür anfängt, irgendwelche Überwachungsvideos zu sichten. Und eigentlich denke ich das noch immer.
Zitat (von reckoner):
Es ist auch wahrscheinlich, dass du die Karte(n) nicht liegen gelassen hast, sondern das sie dir gestohlen wurden - aber egal.

Das bezweifle ich. Es war an dem Tag ziemlich heiß, ich war genervt von anderen Kunden dort im SB-Kassenbereich und wollte dort nur noch möglichst schnell weg. Hätte ich die Karte nach dem Einstecken ins Gerät und PIN-Eingabe wieder entnommen, dann hätte ich sie auch direkt ins Portmonnaie gesteckt und selbiges befand sich zuhause in meiner Hosentasche. Wie jemand die Karte aus dem Portmonnaie hätte stehlen sollen, ist mir schleierhaft. Wesentlich wahrscheinliche ist, dass das Gerät dort nach PIN-Eingabe 'mal wieder "Verbindung wird aufgebaut...." angezeigt hat und ich es in meiner Verfassung für eine gute Idee gehalten habe, mich in der Wartezeit um das Einpacken meiner Einkäufe zu kümmern und dann anschließend die Karte dort vergessen habe.
Zitat (von reckoner):
Nur: Die Anzeige bringt dir das Geld nicht unbedingt zurück.

Eben deswegen hatte ich ja auch bislang keine gestellt.

Vielen Dank für Deine Antwort und viele Grüße,
Sascha

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#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1326 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von sascha_m):
In der nächsten Woche habe ich dann bei der Bank angerufen, weil es noch 2 Abbuchungen gab nach der Sperre.


Vermutlich waren das kleine Beträge, wo man also weder die PIN noch eine Unterschrift benötigt?

Zur Sicherheit sollte man eine verlorene oder gestohlene Karte übrigens immer auch bei der Polizei sperren lassen (KUNO).



-- Editiert von User am 26. August 2024 08:23

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Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#8
 Von 
sascha_m
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Vermutlich waren das kleine Beträge, wo man also weder die PIN noch eine Unterschrift benötigt?

Lastschriftvorgänge ohne Unterschrift habe ich in all den Jahren mit der Karte keine erlebt. Es gab nur entweder EC-Cash Vorgänge mit oder ohne PIN oder Lastschriften und dann war die Unterschrift fällig. Da zwei Buchungen aus der fraglichen Zeit eben Lastschriften waren, hat da jemand in meinem Namen unterschrieben.

Gruß, Sascha

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124065 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von sascha_m):
Lastschriftvorgänge ohne Unterschrift habe ich in all den Jahren mit der Karte keine erlebt.

Bei Zahlung per "NFC" kann man kleine Beträge in der Regel ohne Pin oder Unter­schrift bezahlen.



Zitat (von sascha_m):
Da zwei Buchungen aus der fraglichen Zeit eben Lastschriften waren

Und die anderen 3 waren mit PIN?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sascha_m
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bei Zahlung per "NFC" kann man kleine Beträge in der Regel ohne Pin oder Unter­schrift bezahlen.

Genau. Bei der Karte hat man nach einer Zahlung mit PIN maximal 5 Zahlungen ohne PIN "frei", bevor wieder eine Aufforderung zur Eingabe der PIN erscheint.

Zitat (von Harry van Sell):
Und die anderen 3 waren mit PIN?

Nein, 3 davon waren offenbar NFC Zahlungen ohne PIN-Aufforderung, 2 waren Lastschriften mit geleisteter (also falscher) Unterschrift.

Gruß, Sascha

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124065 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von sascha_m):
3 davon waren offenbar NFC Zahlungen ohne PIN-Aufforderung,

Dann wären auch diese stornierbar, warum die Bank dieses verweigert hat, ist mir nicht erklärlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
sascha_m
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wären auch diese stornierbar, warum die Bank dieses verweigert hat, ist mir nicht erklärlich.

Da kenne ich mich nicht aus, ich war ja schon überrascht davon, dass es möglich war, die beiden anderen Zahlungen zurückzubuchen. Bis zum Telefongespräch mit der Bankmitarbeiterin war ich davon ausgegangen, dass das Geld komplett weg ist und zwar weitgehend auch wegen meiner eigenen Blödheit.

Edit: die Bank hat das genau genommen auch nicht verweigert, weil ich gar nicht danach gefragt hatte.

Gruß, Sascha

-- Editiert von User am 26. August 2024 15:21

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sascha_m
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Übrigens ein kurzes Update von heute: die Polizei hat die Anzeige aufgenommen und will sich jetzt darum bemühen, Einsicht in die Videoaufzeichnungen zu bekommen. Dafür müssen die aber erst einmal bei der Bank recherchieren, bei welchen Filialen die Zahlungen getätigt wurden, im Onlinebanking sehe ich jeweils nur den Namen der Handelskette.

Beim Inkassounternehmen habe ich angerufen und den Sachverhalt geschildert, die wollten jetzt noch das polizeiliche Aktenzeichen haben und die Dame am Telefon meinte, damit sollte das dann erledigt sein, ich warte aber noch auf deren schriftliche Antwort. Sollte ich da in den nächsten 2 oder 3 Tagen nichts hören, muss ich wohl doch noch per Einschreiben der Mahnung widersprechen.

Gruß, Sascha

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sascha_m
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

und nochmal ein Update. Das Inkassobüro hat offenbar relativ großen Bearbeitungsrückstand. Heute morgen kam eine Antwort, die sehr ähnlich war zu der in dem im Ausgangsposting verlinkten Beitrag - das Aktenzeichen der Polizei würde ihnen alleine nichts nutzen, sie bräuchten die Anzeige in Kopie bzw. die Sperrbestätigung der Bank.

Ich gehe 'mal davon aus, dass sich an den Tipps aus dem anderen Thread nichts geändert hat? Sprich: es ist tendenziell überflüssig und sinnlos, da jetzt aktiv zu werden und zu versuchen, von der Polizei eine entsprechende Kopie zu bekommen? Stattdessen einfach antworten und der Inkassofirma schreiben, dass sie entsprechende Informationen mit dem genannten Aktenzeichen bei Bedarf von der Polizei erhalten können?

Viele Grüße,
Sascha

-- Editiert von User am 5. September 2024 15:46

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5078 Beiträge, 1967x hilfreich)

Bitte breche diese Brieffreundschaft mit dem Inkassounternehmen ab !

Das Inkassounternehmen hat Dir doch schriftlich geantwortet. Damit kannst Du gerichtsfest nachweisen, dass Du der Forderung widersprochen hast.

Mehr musst Du aktuell nicht tun.
Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid zur besten Urlaubszeit eintrudelt -> Widersprechen !

Vielmehr würde ich Deine Bank mal fragen, wieso Diese nach den Lastschriftrückbuchungen Deine Postanschrift an das Inkassounternehmen rausgegeben hatte.

Zitat:
In der nächsten Woche habe ich dann bei der Bank angerufen, weil es noch 2 Abbuchungen gab nach der Sperre. Dabei ist dann das Missverständnis mit den beiden Karten aufgeklärt worden, die Bank-Mitarbeiterin hat dann die "richtige" Karte auch noch gesperrt und mir gesagt, dass 2 der insgesamt 5 Buchungen Lastschriften mit Unterschrift waren, die ich einfach zurückbuchen könne. Das habe ich dann auch gemacht.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
sascha_m
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Bitte breche diese Brieffreundschaft mit dem Inkassounternehmen ab !

Das Inkassounternehmen hat Dir doch schriftlich geantwortet. Damit kannst Du gerichtsfest nachweisen, dass Du der Forderung widersprochen hast.


Alles klar, vermutlich bin ich in den Dingen zu naiv und daher davon ausgegangen, dass es sinnvoll ist, Sachverhalte vernünftig zu (er)klären. :)

Gruß, Sascha

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5078 Beiträge, 1967x hilfreich)

Zitat:
Alles klar, vermutlich bin ich in den Dingen zu naiv und daher davon ausgegangen, dass es sinnvoll ist, Sachverhalte vernünftig zu (er)klären. :)


Das Ziel vom Inkassounternehmen ist es, Dich so zu verunsichern, dass Du trotzdem alles zahlst, weil Du keinen weiteren Ärger haben möchtest.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124065 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von sascha_m):
daher davon ausgegangen, dass es sinnvoll ist, Sachverhalte vernünftig zu (er)klären.

Stimmt ja auch - nur Inkassos und deren Anwälte haben da eine Beschichtung besser als Teflon. Da perlt echt alles ab, Vernunft genau wie gesunder Menschenverstand.



Zitat (von vundaal76):
Vielmehr würde ich Deine Bank mal fragen, wieso Diese nach den Lastschriftrückbuchungen Deine Postanschrift an das Inkassounternehmen rausgegeben hatte.

Das nennt sich "berechtigtes Interesse" - viele Banken haben es offenbar satt, massenweise Gerichtsverfahren zu verlieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5078 Beiträge, 1967x hilfreich)

Zitat:
Das nennt sich "berechtigtes Interesse" - viele Banken haben es offenbar satt, massenweise Gerichtsverfahren zu verlieren ...


Rausgabe der Postanschrift nach Sperrung der Karte ? Wie meinst Du das jetzt ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124065 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Rausgabe der Postanschrift nach Sperrung der Karte ?

Genau das.

Haben die immer wieder abgelehnt, mit Verweis auf "Datenschutz". Hat man dann vor Gericht geklagt, wurde das berechtigte Interesse des Gläubigers an der Verfolgung seiner Rechte durchaus bejaht.


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0x Hilfreiche Antwort

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