Girokonto auf meinen Namen erstellt

20. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Maxikinggg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Girokonto auf meinen Namen erstellt

Vorweg ich hatte nie ein gutes Verhältnis zu meiner Mutter,
und die ist vor 5 Monaten Verstorben (Bitte kein Beileid ).


Sie hatte ein Konto bei der Postbank auf meinen Namen eröffnet (Ich war noch nicht 18 Jahre)
Also wurde sie auch als "Bevollmächtigte" eingesetzt.

Ich kann dann in ein Heim bis ich 18 war, danach stand ich auf eigenen Beinen.
Mittlerweile bin ich 21 Jahre alt.

Vor gut 1 Woche habe ich ein schreiben von einem Anwalt erhalten:

Betreffend des Kontos(von dem ich nicht mal was wusste!)

Später stelle sich das mit der Eröffnung her raus.

Fazit:

Über die Jahre wurde die Kontoführungsgebühr berechnet (+ Verzugszinsen ) , und das Konto irgendwann wegen dem Minusbetrag von gut 52 € gekündigt.

Allerdings habe nie ich etwas erhalten !


Nur durch eine Adress-Ermittlung, wie der Anwalt mitteilte, wurde ich letztendlich angeschrieben. nun soll ich gut 400 € bezahlen !

die gut 400 € sind inkl. aller Kosten (Bank, Anwalt, Auslagen, Verzugszinsen)

jeglicher Widerspruch der Forderung wurde abgelehnt, das das Konto ja auf meinen nahmen lief !

Durch eine Schufa Selbstauskunft, habe ich ebenso erfahren, das der Anwalt mittlerweile ein Negatives Abwicklungskonto (Keinen Schufa-eintrag, titel oder ähnliches ) eintragen lassen hat.



Wie sollte ich nun weiter vorgehen ?

-- Editiert von Maxikinggg am 20.01.2021 19:32

-- Editiert von Moderator am 20.01.2021 19:59

-- Thema wurde verschoben am 20.01.2021 19:59

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Was glaubst du was ein Abwicklungskonto bedeutet in der Schufa wenn das kein negativer Eintrag sein soll?

Ist die Forderung tituliert? Wie setzen sich die gut 400,00 Euro zusammen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du kannst dich durchaus auf das BGB berufen. Du hast erst jetzt davon erfahren. Das heißt, dass du den dir unbekannten Vertrag, den deine Mutter als Erziehungsberechtigte damals geschlossen hat, nicht anerkennst.

Die Frage , ob es tituliert ist, ist insofern wichtig, weil du dann anders vorgehen müsstest. Der Titel muss dann weg.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Du kannst dich durchaus auf das BGB berufen. Du hast erst jetzt davon erfahren. Das heißt, dass du den dir unbekannten Vertrag, den deine Mutter als Erziehungsberechtigte damals geschlossen hat, nicht anerkennst.

Und dann beruft sich die Bank auch auf das "BGB" und kommt mit § 164 Abs.1 BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb513894-37
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)


Hallo, ich denke, dass dieser Artikel hilfreich sein könnte.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/schuldenfrei-erwachsen-werden-47744#:~:text=F%C3%BCr%20Schulden%2C%20die%20w%C3%A4hrend%20Kindheit,zum%20Tilgen%20der%20Schulden%20verwenden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Und dann beruft sich die Bank auch auf das "BGB" und kommt mit § 164 Abs.1 BGB.

IMHO komplett irrelevant.

Zunächst wusste die Bank, dass TE minderjährig war. Alles andere würde ja keinen Sinn ergeben. Wenn TE keine eigene Unterschrift geleistet hat, könnte trotzdem via §278 BGB beispielsweise unsinniges Verhalten zwar angelastet werden. Allerdings ist die Haftung gemäß §1629a BGB nun mal beschränkt. Da kann nicht dran gerüttelt werden.

Hat TE eine eigene Unterschrift geleistet, war es also nur eine Genehmigung der Mutter, spricht allerdings etwas dagegen. Denn Dispos bzw. Schulden und Kredite nur per Gericht genehmigt werden. Das wissen Banken und die BaFin verweist auch darauf. Daher sollte Minderjährigen nur kostenlose reine Guthaben-Konten angeboten werden.

Ich sehe da keine Chance für den Anwalt, das durchzusetzen.

-- Editiert von mepeisen am 21.01.2021 10:46

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Allerdings ist die Haftung gemäß §1629a BGB nun mal beschränkt.

Richtig, falls der TS zu seinem 18. Geburtstag jedoch mehr als die fraglichen 400 EUR besaß ist die Haftung gegeben.
Zitat (von mepeisen):
Hat TE eine eigene Unterschrift geleistet, war es also nur eine Genehmigung der Mutter, spricht allerdings etwas dagegen. Denn Dispos bzw. Schulden und Kredite nur per Gericht genehmigt werden. Das wissen Banken und die BaFin verweist auch darauf. Daher sollte Minderjährigen nur kostenlose reine Guthaben-Konten angeboten werden.

Ich sehe hier keinen Kredit. Es geht, so wie ich es verstanden habe, um Kontoführungsgebühren und Folgekosten. Den Eltern ist es nicht untersagt ein kostenpflichtiges Konto zu erstellen.
Bei dem geringen Fehlbetrag von 52,00 EUR kann es auch durchaus sein, dass die Kontoführungsgebühren erst nach dem 18. Geburtstag erhoben wurde. Dann kann die Situation auch wieder anders aussehen.

Zitat (von mepeisen):
Ich sehe da keine Chance für den Anwalt, das durchzusetzen.

Ich sehe relativ gute Chancen für die Bank.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Richtig, falls der TS zu seinem 18. Geburtstag jedoch mehr als die fraglichen 400 EUR besaß ist die Haftung gegeben.

Dann bleiben immer noch die anderen Hürden. Nämlich dass Minderjährige keine Schulden machen dürfen, ohne dass es das zuständige Gericht genehmigt.

Zitat:
Ich sehe hier keinen Kredit.

Auch ein Dispo ist ein Kredit...

Zitat:
Bei dem geringen Fehlbetrag von 52,00 EUR kann es auch durchaus sein, dass die Kontoführungsgebühren erst nach dem 18. Geburtstag erhoben wurde.

Dann kommt man aber nicht bei 400€ raus, wenn es nur darum geht. Womit wir wieder bei der Ausgangsfrage wären, ob es dann doch eine Titulierung geben würde.

Wenn es keine Titulierung gab und es wirklich nur um 52€ gehen soll, würde ich erst mal Strafanzeige erstatten wegen Verdacht der Nötigung und des Betruges. Warum? Weil die dann kräftig mit erfundenen Gebühren hantieren oder mit Wucherzinsen *)
*) Es sei denn, wir sind wieder bei einem Dispo mit beispielsweise 15% Dispozinsen und sagen wir einem Ursprung in 2010 oder sowas. Da sind wir bei einem Zinsbetrag von 80€. Aber selbst dann sind wir A) bei der Minderjährigkeit und B) mit RVG-Gebühren immer noch weit entfernt von den 400€ und C) wären wir dann wieder bei dem Dispo-Kredit.

Ohne Kredit und ohne Titulierung sehe ich mit nur dem normalen Verzugszins 0 Möglichkeiten, den Betrag selbst bei Inkasso-/Anwalt-Kostendopplung jemals zu erreichen.

Warten wir besser mal ab, ob sich TE nochmal meldet und das irgendwie aufschlüsseln kann.

-- Editiert von mepeisen am 21.01.2021 11:40

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Maxikinggg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal danke für die Antworten.


Zitat:
Ist die Forderung tituliert? Wie setzen sich die gut 400,00 Euro zusammen?


die gut 400 € setzten sich aus:

Hauptforderung
Verzugszinsen (5% über den Basiszinssatz )
Mahngebühren
Auslagen pauschale
Anwaltskosten
Adressermittlungsgebühren


Zusammen.

Dies ist die Letztendlich Auflistung des Anwalts. (inkl. ALLER Kosten )


Eine Titulierung gibt es nicht, es wird aber damit gedroht, bzw. mit einem Mahn- und Vollstreckungsbescheid so wie mit Pfändung.



Zitat:
Was glaubst du was ein Abwicklungskonto bedeutet in der Schufa wenn das kein negativer Eintrag sein soll?


Ja ein Negativer Eintrag, jedoch NUR als Abwiklungskonto und nicht als Eintrag einer EV oder ähnlichem.


Zitat:
Bei dem geringen Fehlbetrag von 52,00 EUR kann es auch durchaus sein, dass die Kontoführungsgebühren erst nach dem 18. Geburtstag erhoben wurde.


ja genau so ist es auch, wie geschrieben habe ich jedoch davon bis vor kurzem nichts erfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Also dann würde ich dem RA schriftlich und nachweisbar mitteilen, dass Du die Forderung abstreitest und erklärst, dass Du den Kontovertrag weder genehmigt hast, noch genehmigen wirst.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Also dann würde ich dem RA schriftlich und nachweisbar mitteilen, dass Du die Forderung abstreitest und erklärst, dass Du den Kontovertrag weder genehmigt hast, noch genehmigen wirst.


Eine Kopie davon würde ich der Schufa schicken mit der Aufforderung den Eintrag komplett zu löschen.

Sollte ein MB kommen würde ich komplett WI einlegen. Wegen dem Betrag wird der RA mit Sicherheit nicht klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kannst du nochmal genau aufschlüsseln, wie viel Euro jeweils auf die Positionen entfallen? Wenn das also erst in den letzten 3 Jahren entstand, können die nicht auf 400€ kommen. Das wäre insofern spannend für mich um mal zu sehen, was die da erfunden haben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen