Gläubiger hat Inkassogebühren bezahlt

9. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
RalphB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Gläubiger hat Inkassogebühren bezahlt

Hallo,

ich hab leider ein Problem, bei dem ich nicht weiter weiß :-(

Eine meiner Versicherungen wird vierteljährlich bezahlt. Leider habe vergessen für das 3. Quartal zu überweisen. Im 4. Quartal habe ich dann eine Rechnung für das 3. und für das 4. zusammen bekommen. Ca. eine Woche später zusätzliche ein Schreiben eines Inkassobüros für das 3. Quartal.

Ich hatte nun die Rechnung der Versicherung für beide Quartale bezahlt. Die Versicherung hat nun von sich aus aber die Inkassogebühren bezahlt. Weil nun das überwiesene Geld nicht mehr reicht, soll ich das 4. Quartal noch mal bezahlen.

Das ärgert mich schon allein deswegen, weil ich die Höhe der Inkassogebühren anzweifeln wollte.

Wie soll ich nun damit umgehen? Muss ich es hinnehmen, dass die Versicherung die Inkassogebühren bezahlt hat? Wie kann ich die Höhe dieser Gebühren jetzt noch anzweifeln? Ich sollte für ca. 22 Euro Versicherungsbeitrag ca. 50 Euro Inkassogebühren zahlen.


Besten Dank, Ralph

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Ich sollte für ca. 22 Euro Versicherungsbeitrag ca. 50 Euro Inkassogebühren zahlen
.Nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig


Ab wen hast Du überwiesen ? An den Inkassoladen oder an die Versicherung ?

Verlink mal die letzten Schreiben hier (Namen und Anschrift abdecken)


-- Editiert von thehellion am 09.12.2015 23:22

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#2
 Von 
RalphB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Verlink mal die letzten Schreiben hier (Namen und Anschrift abdecken)


Hier ein Foto von den relevanten Textstellen der beiden Schrieben des Inkassobüros. Auf dem zweiten Teil sieht man einen Posten "Zahlungen 44,94 €". Diese deckt sich mit der Rechnung der Versicherung über beide Quartale, die ich überwiesen hatte. Zahlungen an das Inkassobüro hab ich nicht geleistet.

Wenn diese Inkassogebühr nun nicht berechtigt ist, wie bekomme ich mein Geld zurück? Das Inkassobüro würd es wohl sicher nicht an mich zurück überweisen und die Versicherung? Ich fürchte, dass auch sie am längeren Hebel sitzt und so lange mahnt, bis ich wieder alle Versicherungsbeträge gezahlt habe :-(


Besten Dank und ein schönen Abend, Ralph

https://dl.dropboxusercontent.com/u/4926106/inkasso.png

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#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo, für den zu spät gezahlten Beitrag für das 3. Quartal würde ich höchstens 5 Euro für Zinsen und Mahngebühren (falls es welche gab) nachschieben (an die Versicherung überweisen).

Anschließend dem Inkasso per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass die gezahlten Beträge ausschließlich mit der Hauptforderung zu verrechnen sind und der Restforderung widersprochen wird. Desweiteren wird die Kontaktaufnahme per Telefon sowie die Datenspeicherung und -weitergabe gemäß BDSG untersagt. Falls ein Mahnbescheid kommt, einfach komplett widersprechen.

Der Versicherung kann man den Vorwurf machen, warum sie überhaupt ein Inkasso beauftragen müssen - im Sinne der Schadensminderungspflicht. Sie sind so geschäftserfahren, dass sie das Mahngeschäft selber durchführen können.

-- Editiert von hausfrau66 am 10.12.2015 09:15

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#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich nun damit umgehen? Muss ich es hinnehmen, dass die Versicherung die Inkassogebühren bezahlt hat? Wie kann ich die Höhe dieser Gebühren jetzt noch anzweifeln? Ich sollte für ca. 22 Euro Versicherungsbeitrag ca. 50 Euro Inkassogebühren zahlen.


Es ist nicht davon auszugehen, dass die Versicherung die Inkassogebühren bereits gezahlt hat. Wie sie intern mit den Kosten umgehen und diese verteilen bzw. ob überhaupt Kosten entstanden sind, kann Dir egal sein.

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#5
 Von 
RalphB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Versicherung die Inkassogebühren bereits gezahlt hat. Wie sie intern mit den Kosten umgehen und diese verteilen bzw. ob überhaupt Kosten entstanden sind, kann Dir egal sein.


Ja da hast du natürlich Recht, was die Versicherung mit ihrem Geld macht, geht mich nichts an.

Aber fest steht, dass ich das 3. und 4. Quartal bezahlt habe, nun aber eine neue Rechnung für das 4. Quartal 2015 und das 1. Quartal 2016 bekommen habe. Ich soll also das 4. Quartal 2 mal bezahlen :-(

Wie kann ich mich dagegen wehren? Ich würde nun erst mal an die Versicherung schreiben, dass das 4. Quartal bereits bezahlt wurde und ich es nicht noch mal bezahlen werde. Doch das werden die sicher nicht einfach so hinnehmen... und dann steh ich wieder vor dem Problem :-(


Ralph

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#6
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich mich dagegen wehren? Ich würde nun erst mal an die Versicherung schreiben, dass das 4. Quartal bereits bezahlt wurde und ich es nicht noch mal bezahlen werde. Doch das werden die sicher nicht einfach so hinnehmen... und dann steh ich wieder vor dem Problem :-(


Mach' das so, weise die Rechnung der Versicherung schriftlich (per Einwurfeinschreiben) als fehlerhaft zurück. Die Begründung hast Du bereits selber geliefert.

... und weise einmalig die Forderung beim Inkasso zurück.

Die Versicherung hat einen Vertrag mit dem Inkasso über Deinen Kopf hinweg geschlossen und stellt die Aufwendungen Dir anschließend in Rechnung. So etwas ist in D nicht zulässig (Privatautonomie). Das wissen die auch und hoffen auf Unwissenheit.


-- Editiert von hausfrau66 am 10.12.2015 10:27

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#7
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Die 2 zahlungen erfolgten unter Angabe der vs nummer an die versicherung und nicht an die inkasso bude?

Falls ja : eine verrechnung dieser zweckgebundenen zahlung mit den inkassogebuhren ist nicht statthaft

Gegenuber dem Inkassobüro der verrechnung unter hinweis auf bgb 367 absatz 2 schriftlich widersprechen

-- Editiert von alucard2005 am 10.12.2015 16:54

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#8
 Von 
RalphB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von alucard2005):
Die 2 zahlungen erfolgten unter Angabe der vs nummer an die versicherung und nicht an die inkasso bude?


Ich hatte das Geld so wie auf der Rechnung der Versicherung geschrieben an die Versicherung überwiesen, also als Betreff die Versicherungsnummer.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Heute abend wird es sicherlich noch ein Formulierungstip für das antwortschreiben geben

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Na dann will ich mal nicht so sein. Ich würde es so schreiben: "Wertes Inkasso. Meine Überweisung war eindeutig zweckbestimmt auf die Hauptforderung. Ich weise die Inkassogebühren vollständig zurück. Weitere Bettelbriefe werden von mir ignoriert. Sollte sich ihre Mandantin weigern, die zweckgebundene Zahlung auch als solche anzuerkennen und den Versicherungsschutz fortzuführen, kündige ich bereits jetzt an, sofort fristlos zu kündigen."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#11
 Von 
RalphB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Aber vom Inkassobüro habe ich nichts weiter bekommen. Die Versicherung will aber, dass ich für das 4. Quartal ein zweites mal zahle :-(

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Naja . Zwei Wörter austauschen. ..

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja , dann an die Versicherung

"Ich setze Sie darüber in Kenntnis das meine am xy .xx getätigten 2 Überweisungen explicit zweckgebunden zur Verrechnung mit der Hauptforderung zu verrechnen sind und nicht mit den Gebühren Ihres ext beauftragten Inkassobüros.
Ich verweise auf BGB § 367 Absatz 2 "

Der Name der Versicherung beginnt mit C und endet mit s ?

Da es sich um ein geschäftserfahrenes Unternehmen handelt welches keinerlei Hilfe eines ext Finanzdienstleisters benötigt sind Inkassokosten meiner Meinung nach nicht zu tragen und werden mit an Sicherheitgrenzender Wahrscheinlichkeit mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt


http://openjur.de/u/552608.html
http://openjur.de/u/353902.html
http://inkassokosten.wordpress.com/
http://www.antispam-ev.de/wiki/Rechtsanspruch_Erstattung_von_Inkassogeb%C3%BChren




-- Editiert von thehellion am 10.12.2015 21:50

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
RalphB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für den Beispieltext

Zitat (von thehellion):

Der Name der Versicherung beginnt mit C und endet mit s ?


Nein, eher A - Z ;-)

/me fragt sich gerade, welche Versicherung mit C anfängt und mit s aufhört, Wikipedia kennt keine die passen würde https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Versicherungsunternehmen_(Deutschland)

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#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

OK
Cosmos schaltet immer gerne schnell Inkassofirmen ein :grins:


Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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