Gläubiger hat Titel an Inkassobüro verkauft, kann er trotzdem noch pfänden?

7. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
pws175
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gläubiger hat Titel an Inkassobüro verkauft, kann er trotzdem noch pfänden?

Hallo
habe mal folgende Frage: Ein Gläubiger mit einem rechtskräftigem Titel hat im Jahr 2017 eine Kontopfändung auf einem Pfändungsschutzkonto hinterlegt. Diese wurde bis heute nicht gelöscht. Zwischenzeitlich sind nur kleinere Beträge auf dem Konto eingegangen sodass die Pfändung nicht griff. Jetzt ist ein größerer Betrag eingegangen und die Pfändung wurde ausgelöst.
Seit einiger Zeit wird die Forderung aber von einem Inkassobüro gefordert, die angeblich den Titel haben. Dieses Inkassobüro hat aber keine eigenen Inkassogebühren aufgeschlagen, daher vermute ich dass der Gläubiger den Titel an das Inkassobüro zwischenzeitlich verkauft hat.
Hätte dann der Gläubiger dann die Kontopfändung aufheben müssen? (die Pfändung lief nur auf den Namen des Gläubigers) Kann er aus dieser Pfändung trotzdem noch Beträge abziehen?
Ich habe beim Inkassobüro nach der Vollmacht bzw. Abtretungsvertrag gefragt. Sie haben mir eine Generalvollmacht aus dem Jahr 2006 vorgelegt. Die Forderung gibt es aber erst seit dem Jahr 2016, sodass diese alte Vollmacht nach so langer Zeit eigentlich keinen Wert mehr haben sollte. Mehr wollen sie nicht vorlegen.

Könnte man den jetzt vom Gläubiger eingezogenen Betrag zurückfordern wenn er zwischenzeitlich den Titel verkauft hat und somit eigentlich keine Berechtigung mehr hat in seinem Namen zu pfänden?

Danke für hilfreiche Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Dass der Titel verkauft wurde, ist aber nur eine Vermutung. Insofern lohnt sich nicht, darüber nachzudenken.
Theoretisch müsste der Gläubiger ausgetauscht werden, ja. Streng genommen müsste sogar der neue Gläubiger auch den alten Titel abgeben und einen neuen beantragen.

Zur zweiten Frage: Ja, die kann gültig sein. Manche Gerichte akzeptieren das. Dieses Vollmachtspiel ist aber eher albern. Denn im Regelfall passt das alles.

Solange du den Verkauf des Titels nicht nachweisen kannst, kannst du auch nichts tun.

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