Gläubiger hat der Bank die Erledigung der Pfändung geschickt

28. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian1986
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Gläubiger hat der Bank die Erledigung der Pfändung geschickt

Hallo
Das Inkasso Unternehmen hat der Bank ein Brief geschickt das die Pfändung erledigt ist. Die Bank hat bis heute die Pfändung nicht zurück genommen was kann ich da tun???
Habe da selber schon ein Brief hin geschickt.
Lieben Gruß

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von Sebastian1986):
Das Inkasso Unternehmen hat der Bank ein Brief geschickt das die Pfändung erledigt ist.

Und wann ist der angekommen?



Zitat (von Sebastian1986):
Habe da selber schon ein Brief hin geschickt.

Und da stand was genau drin? Wann ist der angekommen?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sebastian1986
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Da steht.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir erklären hiermit ausdrücklich die Erledigung des oben genannten Pfändungs und Überweisungsbeschlusses.

Das ist alles vom 07.03.2019

Also sehr lange Herr. Habe wie gesagt selber Briefe dahin geschickt. Erreichen tut man niemanden.
Postbank halt.
Und da ich noch ein Jahr in der Insolvenz bin ist halt alles überm Freibetrag meines Kontos gesperrt.
Aso und meine Insolvenzverwalterin hilft mir nicht da sie nur noch als Treuhänder zuständig ist.


-- Editiert von Sebastian1986 am 29.01.2020 05:34

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Wo exakt ist nun dein Problem? Wenn das überschüssige Geld ohnehin wegen Insolvenz gepfändet wird, dann ist und bleibt die Pfändung auf dem Konto. Egal, was der eine Gläubiger schreibt.

Relevant wird doch erst, was am Ende der Insolvenz passiert, also wenn das Konto auch von dieser Seite wieder freigegeben wird.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Sebastian1986
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Arbeitgeber führt alles pfändbare Geld an den Insolvenzverwalter ab. Mein Konto ist bis 1660 geschützt. Und ich bekomme 1700 an Gehalt überwiesen. Was bedeutet das alles über dem Schutz gesperrt ist. Obwohl ich darüber verfügen darf. Und ich kann ja kein Geld von einem in der anderen Monat drauf lassen da es ja dann auch gesperrt ist. Daher sollte die Pfändung weggemacht werden. Da diese ja erledigt ist. Wo die Bank auch nicht mehr pfänden muss.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Wurde das Konto denn vom Insolvenzverwalter freigegeben oder nicht? Das ist die entscheidende Frage.

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#6
 Von 
Sebastian1986
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weiß ja kann aber nochmal nachfragen.

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#7
 Von 
Sebastian1986
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Konto wurde freigegeben.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

1. Vom Gläubiger den entwerteten Titel fordern. Dieses Erledigtschreiben ist 0,0 wert. Dazu die unverzügliche Rücknahme der Pfändung fordern und Klage ankündigen falls die das nicht hinbekommen.
Und das ganze gerichtsfest, also mit kurzer Fristsetzung, Zustellnachweis.


2. Wenn man den entwerteten Titel hat, bei der Bank vorstellig werden falls da immer noch die Pfändung drauf ist.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Sebastian1986
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja würde ich gerne fordern, die sagen aber das die mit mir nicht kommunizieren dürfen da ich ein insolvenzverwalter habe. Der wiederum sagt er kann nichts tun er ist nur als Treuhänder tätig.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Wer sagt das? Der Gläubiger oder die Bank?

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#11
 Von 
Sebastian1986
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Gläubiger sagt das. Da ich ja ein Insolvenz Verwalter habe.

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#12
 Von 
Sebastian1986
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Gläubiger sagt das. Da ich ja ein Insolvenz Verwalter habe.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Letzte Frage: Die Schulden bei denen sind beglichen?

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#14
 Von 
Sebastian1986
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein. Bin doch in der privat Insolvenz. Aber der Gläubiger hat ausdrücklich gefordert das die Pfändung zurück genommen wird.

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

OK. Dann geht es also nicht um Aushändigen des Titels. Das ist frühestens nach Abschluss möglich. Es geht also ausschließlich darum, die Pfändung aufzuheben, da das Konto freigegeben ist und der Gläubiger sich mit der Insolvenz arrangiert hat.

Dann wäre das Problem wirklich nur bei der Bank zu suchen und bei niemand anderem. Warst du dort mal vorstellig? Beim Filialleiter beispielsweise? Es muss ja nicht sein, dass du nun die Bank per Gerichtsverfahren zwingst, die Pfändung aufzuheben...

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#16
 Von 
Sebastian1986
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das Problem ist, es ist die Postbank. Und da gibts nirgendswas wo ich hin könnte. War gestern nochmal da. Und der Berater sagte die pfändungsabteilung wäre keine Stelle der Postbank. Sondern ein Dienstleister von denen. Also kann keiner der Postbank da was machen. Und bei der Pfändungsabteilung vorbei gehen geht leider auch nicht. Werde das Konto jetzt einfach kündigen und gucken das ich mir woanders eins neu mache. Habe mit der Sparkasse geredet die würden mir sofort eins geben. Können dies nur wenn das andere gekündigt ist.

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Dann wäre die Alternative: Ab zum Gericht (ggf. mit Anwalt) und eine einstweilige Verfügung beantragen.

Wenn du das Konto wechselst denke dran, dem Insolvenzverwalter das auch direkt mitzuteilen. Ggf. auch mit der Begründung, dass die Postbank sich geweigert hat, das alles freizugeben.

Und zuerst das neue Konto machen, danach kündigen. Nicht dass etwas schief läuft und am Ende stehst du ohne Konto da.

-- Editiert von mepeisen am 31.01.2020 11:05

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von Sebastian1986):
Also kann keiner der Postbank da was machen.

Das ist glatt gelogen ...



Zitat (von mepeisen):
Dann wäre die Alternative: Ab zum Gericht (ggf. mit Anwalt) und eine einstweilige Verfügung beantragen.

Sehe ich auch so.


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