Hallo!
Hubert hat noch insgesamt zwei offene Forderungen bei einem Inkassounternehmen. Beide Forderungen sind tituliert. Eine davon zahlt er bereits seit nunmehr 10 Monaten bei dem Gerichtsvollzieher ab. Hubert hatte bei diesem Inkassounternehmen insgesamt drei Forderungen.
Nun erging ein weiterer Antrag auf eine Vermögensauskunft für Forderung 2 bei dem Gerichtsvollzieher.
Hubert hat den Gläubiger gebeten, davon Abstand zu nehmen, da er
a) jede Rate für Forderung 1 und 3 gezahlt hat
b) mit hohen Mehrkosten zu rechnen hat
c) eine Vereinbarung zwischen Inkasso und ihm bevorzugt wegen vorgenannter Gründe
Zum besseren Verständnis: Hubert ist verschuldet, ist bereits über eine Schuldnerberatung die ersten Schritte in Richtung Verbraucherinsolvenz gegangen, möchte aber - gerade im Hinblick auf die Dauer des Verfahrens - auf die Verbraucherinsolvenz verzichten und alles bezahlen. Die Raten leistet er aus dem unpfändbaren Teil seines Gehaltes.
Kann Hubert irgendwie verhindern, dass er nun auch für die dritte Forderung weitere Kosten an den Gerichtsvollzieher leisten muss und jede Rate von kleinen Kosten gefressen wird? Kann das Inkasso einfach so unter Berücksichtigung aller Punkte weiter Kosten produzieren statt die Ratenzahlung direkt mit Hubert auszumachen?
Gläubiger stellt für diverse Forderungen Antrag auf Vermögensauskunft
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



ZitatKann Hubert irgendwie verhindern, dass er nun auch für die dritte Forderung weitere Kosten an den Gerichtsvollzieher leisten muss und jede Rate von kleinen Kosten gefressen wird? :
Ja, er zahlt die Forderung - welche er bisher offenbar völlig ignoriert hat?
ZitatKann das Inkasso einfach so unter Berücksichtigung aller Punkte weiter Kosten produzieren statt die Ratenzahlung direkt mit Hubert auszumachen? :
Ich verstehe die Frage nicht - man macht es doch schon, da ist die Frage ob man es kann doch irgendwie sinnlos?
Das Zahlungen ignoriert worden sind, ist Hubert bewusst. Bezüglich dieses Punktes hat er in letzter Zeit ziemlich viele Schulden beseitigt.
Pro Zahlung an den Gerichtsvollzieher werden Kosten i.H.v. etwa 4,00€ fällig. Diese möchte er umgehen. Da Hubert überschuldet ist, hat er den Gläubiger darüber informiert, dass er deren Forderungen bezahlen möchte, aber noch Zeit benötige, da andere Raten an andere Gläubiger fällig waren. Zu diesem Zeitpunkt hat er bereits die Raten für Forderung 1 bezahlt. Dazu kam dann noch Forderung 2, auch diese Raten wurden bezahlt. Nun soll Forderung 3 auch auf diesem Wege bezahlt werden statt einfach direkt und ohne Mehrkosten und ohne Gerichtsvollzieher fortzufahren.
Die produzierten Kosten für den Gerichtsvollzieher wären lieber an einen anderen Gläubiger bezahlt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatNun soll Forderung 3 auch auf diesem Wege bezahlt werden statt einfach direkt und ohne Mehrkosten und ohne Gerichtsvollzieher fortzufahren. :
Verständlich, denn das würde den Schuldenabbau durchaus beschleunigen.
Nur hat der Gläubiger das Recht den Schuldner "auf links zu drehen" und festzustellen ob was verwertbares vorhanden ist. Und da ist die Vermögensauskunft das rechtlich geeignete Mittel.
Könnte Hubert denn aktuell nennenswerte Raten zu dieser Forderung leisten?
Hat Hubert denn schon mal eine Vermögensauskunft abgegeben?
-- Editiert von User am 18. Mai 2023 16:14
"Könnte Hubert denn aktuell nennenswerte Raten zu dieser Forderung leisten?
Hat Hubert denn schon mal eine Vermögensauskunft abgegeben?"
Hubert zahlt an den Gläubiger bereits Raten für Forderung #1. Für Forderung #2 sind noch Mittel vorhanden. Der Gläubiger akzeptiert auch über den Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung.
Eine Vermögensauskunft wurde noch nie abgegeben.
Gibt's rechtlich eine Möglichkeit, dass diese Vorgehensweise unterbunden wird?
Sind die Gläubiger nicht dazu verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten? Geschieht hier nicht das Gegenteil, wenn über den außergerichtlichen Vergleich die Lage des Schuldners bekannt ist und man statt auf die Ratenzahlungsangebote eingeht, den Gerichtsvollzieher beauftragt, hier Kosten entstehen und im Zuge des Antrages auf Vermögensauskunft dennoch eine Ratenzahlung zulässt?
ZitatGibt's rechtlich eine Möglichkeit, dass diese Vorgehensweise unterbunden wird? :
Ja, durch eine Gesetzesänderung - das dürfte Hubert aber aktuell nichts helfen.
ZitatSind die Gläubiger nicht dazu verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten? :
Nein, sind sie nicht.
Sie dürfen sogar soviel Kosten verursachen wie sie wollen. Allerdings muss der Schuldner nur die "Kosten der notwendigen Rechteverfolgung" bezahlen. Da die Vermögensauskunft als eine solche gilt, darf der Gläubiger diesen Schritt gehen.
Zitatwenn über den außergerichtlichen Vergleich die Lage des Schuldners bekannt ist :
Bekannt sind nur die unbewiesenen Behauptungen des Schuldners über seine Lage.
Der Gläubiger hat aber das Recht, über die Vermögensauskunft eine entsprechend fundierte Übersicht zu erhalten.
-- Editiert von User am 18. Mai 2023 19:57
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
Ein Gläubiger, zwei gleichartige Forderungen, doppelte Inkasso-, Rechtsanwalts- und Einigungsgebühre5 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten