Gläubiger stellt für diverse Forderungen Antrag auf Vermögensauskunft

18. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
AntonChigurh
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Gläubiger stellt für diverse Forderungen Antrag auf Vermögensauskunft

Hallo!
Hubert hat noch insgesamt zwei offene Forderungen bei einem Inkassounternehmen. Beide Forderungen sind tituliert. Eine davon zahlt er bereits seit nunmehr 10 Monaten bei dem Gerichtsvollzieher ab. Hubert hatte bei diesem Inkassounternehmen insgesamt drei Forderungen.
Nun erging ein weiterer Antrag auf eine Vermögensauskunft für Forderung 2 bei dem Gerichtsvollzieher.

Hubert hat den Gläubiger gebeten, davon Abstand zu nehmen, da er
a) jede Rate für Forderung 1 und 3 gezahlt hat
b) mit hohen Mehrkosten zu rechnen hat
c) eine Vereinbarung zwischen Inkasso und ihm bevorzugt wegen vorgenannter Gründe

Zum besseren Verständnis: Hubert ist verschuldet, ist bereits über eine Schuldnerberatung die ersten Schritte in Richtung Verbraucherinsolvenz gegangen, möchte aber - gerade im Hinblick auf die Dauer des Verfahrens - auf die Verbraucherinsolvenz verzichten und alles bezahlen. Die Raten leistet er aus dem unpfändbaren Teil seines Gehaltes.

Kann Hubert irgendwie verhindern, dass er nun auch für die dritte Forderung weitere Kosten an den Gerichtsvollzieher leisten muss und jede Rate von kleinen Kosten gefressen wird? Kann das Inkasso einfach so unter Berücksichtigung aller Punkte weiter Kosten produzieren statt die Ratenzahlung direkt mit Hubert auszumachen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119462 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von AntonChigurh):
Kann Hubert irgendwie verhindern, dass er nun auch für die dritte Forderung weitere Kosten an den Gerichtsvollzieher leisten muss und jede Rate von kleinen Kosten gefressen wird?

Ja, er zahlt die Forderung - welche er bisher offenbar völlig ignoriert hat?



Zitat (von AntonChigurh):
Kann das Inkasso einfach so unter Berücksichtigung aller Punkte weiter Kosten produzieren statt die Ratenzahlung direkt mit Hubert auszumachen?

Ich verstehe die Frage nicht - man macht es doch schon, da ist die Frage ob man es kann doch irgendwie sinnlos?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
AntonChigurh
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Zahlungen ignoriert worden sind, ist Hubert bewusst. Bezüglich dieses Punktes hat er in letzter Zeit ziemlich viele Schulden beseitigt.

Pro Zahlung an den Gerichtsvollzieher werden Kosten i.H.v. etwa 4,00€ fällig. Diese möchte er umgehen. Da Hubert überschuldet ist, hat er den Gläubiger darüber informiert, dass er deren Forderungen bezahlen möchte, aber noch Zeit benötige, da andere Raten an andere Gläubiger fällig waren. Zu diesem Zeitpunkt hat er bereits die Raten für Forderung 1 bezahlt. Dazu kam dann noch Forderung 2, auch diese Raten wurden bezahlt. Nun soll Forderung 3 auch auf diesem Wege bezahlt werden statt einfach direkt und ohne Mehrkosten und ohne Gerichtsvollzieher fortzufahren.
Die produzierten Kosten für den Gerichtsvollzieher wären lieber an einen anderen Gläubiger bezahlt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119462 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von AntonChigurh):
Nun soll Forderung 3 auch auf diesem Wege bezahlt werden statt einfach direkt und ohne Mehrkosten und ohne Gerichtsvollzieher fortzufahren.

Verständlich, denn das würde den Schuldenabbau durchaus beschleunigen.
Nur hat der Gläubiger das Recht den Schuldner "auf links zu drehen" und festzustellen ob was verwertbares vorhanden ist. Und da ist die Vermögensauskunft das rechtlich geeignete Mittel.



Könnte Hubert denn aktuell nennenswerte Raten zu dieser Forderung leisten?
Hat Hubert denn schon mal eine Vermögensauskunft abgegeben?




-- Editiert von User am 18. Mai 2023 16:14

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
AntonChigurh
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

"Könnte Hubert denn aktuell nennenswerte Raten zu dieser Forderung leisten?
Hat Hubert denn schon mal eine Vermögensauskunft abgegeben?"

Hubert zahlt an den Gläubiger bereits Raten für Forderung #1. Für Forderung #2 sind noch Mittel vorhanden. Der Gläubiger akzeptiert auch über den Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung.

Eine Vermögensauskunft wurde noch nie abgegeben.

Gibt's rechtlich eine Möglichkeit, dass diese Vorgehensweise unterbunden wird?
Sind die Gläubiger nicht dazu verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten? Geschieht hier nicht das Gegenteil, wenn über den außergerichtlichen Vergleich die Lage des Schuldners bekannt ist und man statt auf die Ratenzahlungsangebote eingeht, den Gerichtsvollzieher beauftragt, hier Kosten entstehen und im Zuge des Antrages auf Vermögensauskunft dennoch eine Ratenzahlung zulässt?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119462 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von AntonChigurh):
Gibt's rechtlich eine Möglichkeit, dass diese Vorgehensweise unterbunden wird?

Ja, durch eine Gesetzesänderung - das dürfte Hubert aber aktuell nichts helfen.



Zitat (von AntonChigurh):
Sind die Gläubiger nicht dazu verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten?

Nein, sind sie nicht.
Sie dürfen sogar soviel Kosten verursachen wie sie wollen. Allerdings muss der Schuldner nur die "Kosten der notwendigen Rechteverfolgung" bezahlen. Da die Vermögensauskunft als eine solche gilt, darf der Gläubiger diesen Schritt gehen.



Zitat (von AntonChigurh):
wenn über den außergerichtlichen Vergleich die Lage des Schuldners bekannt ist

Bekannt sind nur die unbewiesenen Behauptungen des Schuldners über seine Lage.
Der Gläubiger hat aber das Recht, über die Vermögensauskunft eine entsprechend fundierte Übersicht zu erhalten.





-- Editiert von User am 18. Mai 2023 19:57

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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