Hallo und guten Tag.
Ich habe bei Firma *** eingekauft und mit meiner Bankkarte mit Unterschrift bezahlt. Gläubiger ist die Firma ***** in 40880 Ratingen. Ich habe meine Bank gewechselt und an dem Tag wurde mein Konto bei der Z-Bank aufgelöst und das Geld auf die C-Bank transferiert. Pech! der zu zahlende Betrag konnte nicht eingelöst werden, was ich aber erst durch das Schreiben des Inkassobüros * erfuhr. Dieselbe Adresse, dieselbe Telefonnummer und dieselbe Bankverbindung. Dies Schreiben ging aber nicht an mich sondern an meinen Mann, der sich aber zu dem Zeitpunkt im Ausland befand und nicht eingekauft haben konnte. Nun habe ich die Forderung
beglichen einschließlich der Bankrücklastschriftskosten. Mal sehen was nun passsiert. Da ich die Forderung beglichen habe müßte nun alles klar gehen. (aber ich glaub nicht dran) Jetzt aber zu meinen Frage. Ist es denn zulässig, daß der Gläubiger und die Inkassofirma ein und dieselbe Firma sind, natürlich jeweils mit anderen Geschäftsführern?
Und über das Registerportal konnte ich beim OLG Düsseldorf unter dem angegebenen Aktenzeichen des Inkassounternehmens keinen Eintrag finden. Was hat das zu bedeuten?
Bin neugierig auf Antworten, vielleicht hat ja jemand Erfahrung gemacht.
Bitte keine Klar-Namen nennen, die Moderation
-- Editiert von Moderator am 16.08.2017 14:21
-- Thema wurde verschoben am 16.08.2017 14:21
Gläubiger und Inkasso sind eins
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:Pech! der zu zahlende Betrag konnte nicht eingelöst werden
Nee, dein Versäumnis.
Zitat:Ist es denn zulässig, daß der Gläubiger und die Inkassofirma ein und dieselbe Firma sind, natürlich jeweils mit anderen Geschäftsführern?
Ist prinzipiell nicht verboten, allerdings sind Inkassogebühren in solchen Fällen kaum durchsetzbar bzw., wenn es sich wirklich um rechtlich verbundene Unternehmen handelt, sogar untersagt
ZitatUnd über das Registerportal konnte ich beim OLG Düsseldorf unter dem angegebenen Aktenzeichen des Inkassounternehmens keinen Eintrag finden. Was hat das zu bedeuten? :
Erstmal nichts, registriert ist der Laden als Inkassodienstleister aber.
http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=show&id=13110
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(Konjunktiv!) Wäre es aber nicht registriert, wäre das ein Fall für die Polizei. Betrug u.ä.
Ggf. hast du das ohne Leerzeichen angegeben bei der Suche, die sind aber mit Leerzeichen registriert. Naja....
Die Suche im Portal ist nicht ganz so intelligent, wie die Google-Suche ;-)
Zitat:Ist prinzipiell nicht verboten, allerdings sind Inkassogebühren in solchen Fällen kaum durchsetzbar bzw., wenn es sich wirklich um rechtlich verbundene Unternehmen handelt, sogar untersagt
Ansonsten wäre das wieder eines dieser "überfallartigen Inkassobüro-Fälle", die in der Fachliteratur mittlerweile sehr kritisch gesehen werden.
Zitat:Nun habe ich die Forderung beglichen einschließlich der Bankrücklastschriftskosten. Mal sehen was nun passsiert.
Hast du die Inkassogebühren auch bezahlt? Oder die "Bearbeitungsgebühren Ingenico"?
Nein, natürlich nicht. Denn das Schreiben ging ja nicht an mich. Ich hab den Betrag bezahlt und die Bankrücklastschrfitskosten. Auch die Adressenermittlungskosten hab ich nicht bezahlt, da sie ja meine Anschrift nicht ermittelt haben. Mein Mann und ich haben verschiedene Nachnamen und auf dem unterschriebenen Kaufbeleg stand eindeutig ein weiblicher Name. Der Betrag stand ihnen ja zu. Ich hab die Ware ja dort wirklich gekauft.
Zitat:Mein Mann und ich haben verschiedene Nachnamen und auf dem unterschriebenen Kaufbeleg stand eindeutig ein weiblicher Name.
Und wem gehört das Konto? Deinem Mann?
Ganz herzlichen Dank für eure Mühe. Das Konto gehört uns beiden, aber nachdem wir (ohne Inkassokosten) bezaht haben, haben wir nichts mehr gehört
Danke für die Rückmeldung.
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