Gläubiger / vs Inkasso / trotz Zahlung

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)
Gläubiger / vs Inkasso / trotz Zahlung

Hallo,
folgender Sachverhalt:

Ein Versandhandel mahnt den Kunden wegen einer vergessenen Rechnung an. ( mindestens 4 Mahnschreiben in 4 Monaten. Das ergeht aus der Mahngebühr des Versandhandels.)

Der Kunde ist aber zu gegebenen Zeitpunkt umgezogen. ( Postnachsendeantrag gestellt )

Es kommt und kam aber keine Post beim Kunden an ( weder die Mahnschreiben des Versandhandels noch die Anschreiben des 1sten Inkasso-Unternehmens ).

Nun kam ein Schreiben des 2. Inkasso-Unternehmens .

Darin heißt es, dass man nicht auf das Inkassoschreiben vom 1. Inkasso reagiert hat.

Es ist nicht ersichtlich wer der eigentliche Gläubiger ist.

Da wir aber wissen um wen es sich handelt, nämlich dem Versandhandel , haben wir den offen stehenden Betrag gezahlt.

Den Versandhandel darum gebeten die Mahnauslagen nicht in Kosten zustellen, da wir keine Post durch Sie erhalten haben. Wir aber auch eingeräumt haben, den Betrag aufgrund des Umzuges vergessen haben zu zahlen.

Nun fordert das Inkasso 2 die Mahnauslagen des Versandhandels sowie die Weiterführenden Inkassokosten sowie einer fetten Kontoführungsgebühr ( schon 16 € ).

Nun haben wir die Mahnauslagen des Versandhandels unter Vorbehalt gezahlt.

Mit der Aussage, dass wir bis dato keine Post erhalten haben .

Die übertriebenen Inkassokosten und KONTOFk möchten wir natürlich nicht zahlen.

Hier geht es um die Nachweispflicht der Post....

Es ist tatsächlich keine Post eingegangen .
Zahlung vergessen . Nun überhöhte Inkassokosten.

Auf Inkasso Schreiben nicht mehr reagieren ?






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-- Editiert cologne2006 am 07.01.2013 12:54

-- Editiert cologne2006 am 07.01.2013 12:55

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Auf Inkasso Schreiben nicht mehr reagieren ?

ja, würde ich sagen. Schufa beobachten, einem etwaigen Mahnbescheid widersprechen und dann schläft es meist ein.

2 Inkassobüros ist sowieso schonmal grober Unfug. Und daraus ergebende doppelte Gebührenstellung auch. Alles andere haben wir ja schon zigfach hier im Forum durchgekaut.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

Das ist es ja . Es gibt keine Gebührenaufstellung des ersten Inkassos.

Es wird nur im 2 Inkassobrief erwähnt.

Liegt das Inkassobüro bzw. der Versandhandel nicht in der Nachweispflicht der zugestellten Post ?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ja, die Nachweispflicht liegt beim Versandhandel. Wegen 3€ rumstreiten ist aber so ne Sache.
Alles, was danach passierte, ist erst einmal Unfug. Die Klagefreudigkeit explizit wegen Inkassogebühren ist extrem gering.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

Es geht um einen Betrag von 83 ,- Euro Versandhandel.
Dieser ist nun beglichen wurden. Der Versandhandel hat intern hohe Mahnauslagen 40,- . jetzt auch gezahlt ) Die haben 4 Monate nicht gescheckt das der Kunde umgezogen ist.

Die Forderung wurde an das 1 Inkasso abgegeben und diese wird sie anscheind direkt an die 2 abgegeben haben. Was mich natürlich etwas stutzig macht.


Nun die Inkassokosten 37,50 - + 16,- Kontoführung.

Mehr als übertrieben.

Allein die veranschlagten Manhauslagen des Versandhandels.

Ich erkenne hier auch eine Kostendoppelung.

Es ist klar, dass jeder Handel eine pauschale Mahnauslage auslegen kann.

Diese hier ist nun schon extrem hoch.
Nun kommt eine zusätzliche In Höhe von 37,50 - + 16,- Euro durch das Inkasso hinzu.

Der Versandhandel hat dem Inkasso mitgeteilt dass die 83,- gezahlt wurden. Aber mit uns kein Kontakt aufgenommen.

Das beste......über 20 Jahre Kunde bei diesem Versandhandel !!!!



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-- Editiert cologne2006 am 07.01.2013 15:04

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

O_o sry, aber die 40€ sind defintiiv viel zu viel. Mahnungen werden nur über Briefporto/ Papierkosten erstattet. Maximal 3€ je Schreiben. Bestenfalls (aber nur wenn man nett ist) kann man noch eine Einwohnermeldeamtanfrage dazupacken (8€ oder so). Aber wegen dem Postnachsendeauftrag ist das selbst zuviel.

quote:
Die Forderung wurde an das 1 Inkasso abgegeben und diese wird sie anscheind direkt an die 2 abgegeben haben. Was mich natürlich etwas stutzig macht.

Wie gesagt etwas Unfug.

quote:
Nun die Inkassokosten 37,50 - + 16,- Kontoführung.

Die sind von allen guten geistern verlassen. Sry, gerade wegen der zuviel gezahlten 40€ würde ich da nicht einmal mehr antworten.

quote:
Es ist klar, dass jeder Handel eine pauschale Mahnauslage auslegen kann.

Nein, eben nicht. Es dürfen keine Personalkosten u.ä. draufgeschlagen werden. Das hat das BGH mehrfach klargestellt. Wer Probleme damit hat, der muss seine normalen Warenpreise erhöhen.

quote:
Das beste......über 20 Jahre Kunde bei diesem Versandhandel !!!!

Dann würde ich alleine wegen der 40€ schon überlegen, dort Kunde bleiben zu wollen.

Das grenzt fast schon an Wucher und wäre strafrechtlich relevant...


Wenn du noch nicht reagiert hast würde ich folgendes Schreiben (Einschreiben) vorschlagen:

quote:
Hallo.

Hiermit weise ich ihre Forderungen zurück. Ich untersage weitere Maßnahmen, wie Schufa-Einträge und mahnbescheide. Ich verweise Sie auf den Klageweg.

Ich habe schon 40€ Mahnspesen bezahlt. Das ist Wucher und rechtfertigt ggf. sogar eine Strafanzeige. Fordern Sie diese Beträge von Ihrer Mandantin ein. Mehr Geld kriegen Sie nicht.

Guten Tag.




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-- Editiert mepeisen am 07.01.2013 15:19

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#6
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

Also die 40,- Mahnauslagen an den Versandhandel wurden heute bezahlt.

Dem Inkasso wurde folgendes übermittelt: Kurzfassung:

Eine Zahlung auf die Forderung wird an Sie nicht erfolgen.

Falls eine Forderung gegen mich bestehen sollte,
dann wird diese nur an den Ursprungsgläubiger gezahlt.

Zu der von Ihnen Abgetretenen Forderung der XXX Inkassos gibt es keine Zahlungsaufforderung. Auch gibt es keine Zahlungsaufforderung des Ursprungsgläubigers. ( Versandhandel )

Zudem sollten Sie zunächst mitteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage die von Ihnen geltend gemachte Forderung beruhen soll.

Es erfolgte keine Abtretungsurkunde gem. § 410 BGB zum Nachweis der behaupteten Abtretung sowie einen Nachweis für Ihre Bevollmächtigung. Sowie eine detalierte Forderungauafstellung nach § 367 BGB !

Wir weisen darauf hin, dass die von Ihnen veranschlagten Kontoführungsvergütung unakzeptabel sind und als laufender Posten zu den von Ihnen veranschlagten Inkassokosten nicht gestellt werden können.

Sollten Sie weitere Mahnungen ohne hinreichende Konkretisierung der geltend gemachten Forderung versenden, werde ich Anzeige bei der für Sie zuständigen Registrierungsbehörde erstatten.

Ende

Aber es ist kein UNFUG .

Im Schreiben des Inkasso Unternehmens steht geschrieben: Abgetretene Forderung der XXX Invest XXX.

Und es ist nicht aus dem Schreiben ersichtlich wer überhaupt der Gläubiger ist.

Mir kommt das alles sowas von fingiert vor.
Aber ich bin schlauer :

Diese Firma ist ein Forderungsaufkäufer.

Forderung aufgekauft und an die konzerneigene Inkasso weitergegeben.








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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bitte cool bleiben ;-))

Wenn Du die Hauptforderung plus Mahngebühren direkt an das versandunternehmen beglichen hast bist Du ohnehin aus dem Schneider
Die Gebühren des ext Inkassobüros werden aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung ausgebucht
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

Schläft nach 2 oder 3 Briefen ein

p.s Mit der zahlung von 40 € (!) Mahngebühren hast Du womöglich jetzt erst den Hunger des Inkassomandators nach Inkassogebühren richtig geweckt


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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

-- Editiert thehellion am 07.01.2013 23:14

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#8
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

Hahaha...ich bleibe da total entspannt. Aber......ich werd so schnell böse.....weil die ja trotzdem versuchen einen zu verarschen.
Ich fahre auch persönlich zu denen und sage dass ich keine Familie habe......also so als kleine Anekdote.

Das können die dann interpretieren wie sie wollen.
Auch schreibe ich die Bdiu manchmal an damit sie deren Märchen mal von Ihrer Seite aus Schildern können.....warum der kleine Mann so sehr beschissen wird.

Aber da gibt es natürlich dann so tolle Antworten, dass man daraus nen Bestseller schreiben könnte.

Auf jeden Fall DANKE ich dir , für diesen sehr interessanten LINK.

Sehr informativ. Vielen Dank. 5 Sterne .




Ich bin von dieser Sache nicht betroffen.



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#9
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

Hier ist die Sache jetzt noch besser.

Ich weiß nicht wirklich ob die 40,- Mahnauslagen vom Versandhandel sind.

Denn es steht 40,- Mahnauslagen Mandantin.

Die Inkassofirma nämlich in dem Brief eine Investment Firma benennt , könnte dieses die Mandantin sein !!!

Wovon ich aber nicht ausgehe.

Schwerwiegender wäre , wenn der Versandhandel die 40,- Mahnauslagen gestellt hat und ich nun weiß , dass die Investment Firma und die Inkassofirma ein Tochterunternehmen des Versandhandels ist.

Das hier eine eindeutige Kostendoppelung vorliegt.
Seitens der gestellten Mahnauslagen des Versandhandels und der eigenen hinzu gezogenen Inkassofirma.

Der Versandhandel hat nach begleichen des Betrages mit dem Kunden kein Kotakt aufgenommen.

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-- Editiert cologne2006 am 09.01.2013 18:43

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#10
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

Nachdem die eigentliche Rechnung des Versandhandels ausgeglichen wurde, hat dass Inkasso auf sämtliche Kosten verzichtet.

Kostendoppelung 40,- Versandhandel , Haus interner Inkasso verwiesen mit der Regiestrierungsbehörde und Anzeige wegen Nötigung.

Und schon bekommt man nen Brief in dem steht , dass Sie darauf verzichten ......aber wie schleim *******risch der verfasst war.....als wenn Sie nur darauf verzichten weil Sie es so wollten .....
und nicht weil man Sie womöglich angezeigt hätte!

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