Gläubigerbevorzugung

12. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lulu1388
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gläubigerbevorzugung

Hallo,

ich war vor kurzem bei einem Anwalt für Insolvenzrecht. Die Sache ist ziemlich klar und es wird in einem Insolvenzverfahren enden.
Nun habe ich bisher noch alle Gläubiger bezahlt und so noch keine Mahnung oder ähnliches erhalten. Der Anwalt meinte ich solle die Kreditzahlungen einstellen und nur noch an zwei Gläubiger 3 Monate zahlen wo die Ratenzahlungen noch sehr frisch sind, sodass man mir am Ende keinen Betrug vorwirft. Nun soll ich alle Mahnungen sammeln die nun kommen werden und dann beim Anwalt abgeben. Er meinte das kann jetzt bis zu einem halben Jahr dauern bis auch Kündigungen rausgehen. Wenn er alles hat wird er sich kümmern, erst Vergleich, der höchstwahrscheinlich abgelehnt wird und dann Insolvenzantrag/ verfahren.
Nun meine Frage ist es jetzg schon Gläubigerbevorzugung, da ich nun noch Raten an zahle aber eben auch schon Zahlungen einstellen soll. Und könnte ich JETZT noch mein Handy abbezahlen oder ist das eher negativ fürs weitere Verfahren?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2280 Beiträge, 681x hilfreich)

Zitat (von Lulu1388):
Nun meine Frage ist es jetzg schon Gläubigerbevorzugung

Nein. Der Vorschlag vom RA ist sehr vernünftig. Geht man Verträge ein und kommt nach kurzer Zeit mit der Inso kann das arge Probleme geben.

Zitat (von Lulu1388):
Und könnte ich JETZT noch mein Handy abbezahlen

Klar kannst du das. Könnte im Extremfall aber vereinnahmt/gepfändet werden wenn es dir gehört.

Zitat (von Lulu1388):
Nun soll ich alle Mahnungen sammeln die nun kommen werden und dann beim Anwalt abgeben

Das verstehe ich nicht. Warum will der RA nicht einfach eine Aufstellung der Gläubiger von dir? Oder weißt du nicht wer deine Gläubiger sind?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lulu1388
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann jetzt leider nicht sagen, warum ich ihm die gesammelten Mahnungen abgeben soll.
Er meinte wenn er alles hat, dann beginnt er mit dem Vergleich.
Ich habe ihm alle Gläubiger aufgelistet vorgezeigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lulu1388
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wahrscheinlich ist denn jetzt, das der Gerichtsvollzieher auch bald vor der Tür steht. Mein Anwalt meinte zwar, das da niemand kommt und er sich darum kümmere. Aber ich kann mir das gar nicht vorstellen?!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39222x hilfreich)

Zitat (von Lulu1388):
Nun meine Frage ist es jetzg schon Gläubigerbevorzugung

Selbstverständlich.
Man zahlt nur noch an ausgesuchte Gläubiger - eindeutiger dargestellt geht eine Bevorzugung eigentlichen schon nicht mehr.
Ist her aber sinnvoll, wie der Anwalt schon sagte vermeidet man damit Probleme.



Zitat (von Lulu1388):
Und könnte ich JETZT noch mein Handy abbezahlen oder ist das eher negativ fürs weitere Verfahren?

Gläubigerbevorzugung ist erst problematisch, wenn das Insolvenzverfahren läuft.



Zitat (von Lulu1388):
Wie wahrscheinlich ist denn jetzt, das der Gerichtsvollzieher auch bald vor der Tür steht

In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Wenn man sich irgendwo in die sofortige Vollstreckung unterworfen hat, kann der recht schnell da stehen.
Ansonsten kann man das Verfahren recht gut verzögern bis die Insolvenz läuft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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