Hallo Zusammen,
da ich eine Rechnung (Einzelunternehmer mit Dienstleistungsvertrag) nicht beglichen habe, kam ein Brief vom Inkassobüro. Die Forderung des Gläubigers von ca. 200 Euro habe ich darauf hin inkl. Verzugszinsen und Mahngebühren beglichen. Ein Schreiben des Gläubigers "zur Bevollmächtigung des Einzugs" liegt bereits vor. Weitere Aufforderungen zur Begleichung der Inkassogebühren habe ignoriert. Ich habe dem Inkasso kein Schreiben zum Widerspruch der Gebühren geschrieben, sondern nur, das diese zu hoch wäre (das wird so von der Verbraucherschutzsentrale vorgeschlagen). Die vom Inkasso verlangte Gebühr beträgt 1,3 nach RVG Tabelle. Es wird zudem eine Auslagenpauschale von ca. 12 EUR gemäß §4 V S. 1 RDGEG iVm Nr. 7002 RVG geltend gemacht.
Nun erhalte ich Post von einem Anwalt, der im Namen des Gläubigers (nicht des Inkassos) die Inkassogebühren mit der Androhung die Ansprüche, ohne weitere vorherige Abmahnung gerichtlich geltend zu machen, eintreiben möchte. Es werden zudem 10 EUR Mahnspesen verlangt.
Den tenor in diesem Forum habe ich bereits entnommen, Inkassogebühren sind nicht zu zahlen, vielmehr sollte darauf gesetzt werden, dass tatsächlich ein Mahnbescheid
erwirkt wird. Gilt dies auch in diesem Fall? Sollte ich der Forderung des Anwalts ausdrücklich widersprechen?
Was sind die Alternativen? Wäre es nicht möglich, einfach einen geringeren Satz (z.B. 0,5 nach RVG) zu bezahlen und dann abwarten ob ein Mahnbescheid kommt?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Glaubiger fordert Inkassogebühren mit Anwalt ein
2. April 2020
Thema abonnieren
Frage vom 2. April 2020 | 22:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Glaubiger fordert Inkassogebühren mit Anwalt ein
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. April 2020 | 14:07
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Der Tenor des Forums trifft im Wesentlichen aber bei größeren Unternehmen bzw. Konzernen zu. Bei kleinen Selbstständigen ist die Hilfe eines Inkassos durchaus statthaft und dann findet auch im Regelfall eine Einzelfallprüfung mit Rechtsberatung statt.
Zitat:Wäre es nicht möglich, einfach einen geringeren Satz (z.B. 0,5 nach RVG) zu bezahlen und dann abwarten ob ein Mahnbescheid kommt?
Kann man so machen, ja. Ob das dann vor Gericht geht, weiß hier niemand und wie das Gericht dann entscheidet, auch nicht.
Und jetzt?
Schon
266.920
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
15 Antworten
-
36 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten