Grundlegende Vorgehensweise bei Inkasso-Verfahren?

4. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
smonkey
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)
Grundlegende Vorgehensweise bei Inkasso-Verfahren?

Hallo zusammen,

habe hier einige gute Ratschläge gefunden wie man gegen Inkasso-Verfahren vorgehen kann. Leider wiedersprechen sich einige. Daher meine Frage:

"Welchen weg sollte man einschlagen um überhöhte Inkasso-Gebühren zu vermiden?"

Zu meinen konkreten Fall:
Ich habe es versäumt eine Telekom-Rechnung zu begleichen. Die T-Com mahnt keine Beträge Dritt-Anbieter (zB Auskunft) an.
Daher bekam ich eine Mahnung vom Inkasse unternehmen mit folgender Aufstellung:

Forderung: 6,06 ¤
Zinsen: 0,03 ¤
Inkassokosten: 14,00 ¤
Auslagenpauschale: 18,00 ¤
_______
38,09 ¤

Habe inzwischen das zweite Schreiben erhalten: "Letze Mahnung", und bin mir jetzt nicht sicher wie ich weiter vorgehen soll.

Vielen Dank bereits im vorraus.

Post vom Inkassobüro?

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55 Antworten
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#1
 Von 
smonkey
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Nachtrag:
Ich bin natürlich gerne Bereit die Forderung von 6,06 ¤ + Zinsen + kleine Mahngebühr zu bezahlen. Allerdings sehe ich nicht eine diese utopischen Inkassogebühren von über 30¤ zu bezahlen.

Würde es hier Sinn machen nach nach §§174 ein Fax zu schicken?
Ich kann mir ehrlich gesagt als Inkasso- Firma nicht vorstellen, da aufzugeben. Würden die Inkasso-Büros nicht gnadenlos dagegen vorgehen, und im Zweifelsfall sich das Geld gerichtlich holen (inkl. aller ausgaben für anwalt etc.) ?

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Würden die Inkasso-Büros nicht gnadenlos dagegen vorgehen, und im Zweifelsfall sich das Geld gerichtlich holen (inkl. aller ausgaben für anwalt etc.) ?

Wieso ?
Die Einforderung der Vollmacht gemäß 174,410 ist lt BGB vorgeschrieben und zwar in der vorgegebenen Form ! So ist es nun mal ! Da gibt es kein wenn und aber !
kommt die Inkassofirma dem nicht nach und der Schuldner kann dies nachweisen bleibt die inkassofirma bereits im vorfeld auf Ihren kosten sitzen ( § 94 ZPO )

Bei hohen Forderungen - also wenn es für die inkassofirma intresant wird ist die Wahrscheinlichkeit logischerweise sehr hoch
das die Vollmacht bzw Abtretungserklärung
haargenau in der vorgeschriebenen Form dem Schuldner zugestellt wird und auch per einschreiben !

Das ein inkassobüro bei 50 € "gnadenlos" vor das Gericht am Wohnort des Zuspätzahlers zieht habe ich zumindest noch nicht gehört.
Weil : Anwaltskosten ODER Inkassogebühren !

ps. um was für ein inkassobüro handelt es sich ?
acoreus ?

-- Editiert von thehellion am 04.11.2005 18:44:57

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#3
 Von 
smonkey
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi thehellion,

vielen Dank für deine Antwort. Bei dem Inkasso-Unternehmen handelt es sich um:

diagonal Inkasso GmbH
Bremer Str. 11
21244 Buchholz
http://www.diagonal-inkasso.de/

Unter den Umständen werde ich natürlich gleich einen Fax hinschicken mit Berufung auf den §174,410 passende Texte dafür habe ich hier ja schon gefunden.

Das bedeutet als wenn das Inkasso-Unternehmen vor Gericht geht, muss es selbst die Anwaltskosten tragen, und diese können dem Schuldner nicht angerechnet werden?

Wenn ich also dem Inkasso- Büro antworte, handle ich mir auch keine anderen Nachteile ein, zB. durch indirekte Kentnissnahme vom Erhalt der Mahnung?

Schöne Grüsse,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Trocken schnödes Fax reicht :
Betr. schreiben vom...
ich lehne die Forderung gemäß ......ab
mfg

punkt

Rein theorethisch müsste Diagonal den eigenen hausadvokaten (brink ) zu Dir an den Wohnort schicken um dort um die gebühren zu kämpfen.(oder einen an deinem wohnort lebenden anwalt abtreten )
Wenn hier das inkassobüro gewinnen sollte bekommt es vom gerich nur 1 der beiden gebühren zugesprochen - d.h die 50 € müssten sich 3 parteien brüderlich teilen. Und nur falls gewonnen wird !

Über diagonal und deren hausadvokaten brink solltest Du auch mal im teletarif.de forum nachschauen (suchleiste) Teilweise sehr Bizarre Geschichten. Vorsicht Suchtgefähr ;)

rechnung war ursprünglich von onetel ?

-- Editiert von Thehellion am 05.11.2005 20:04:49

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
smonkey
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi nochmal,

konnte mich leider die letzten Tage nicht darum kümmern auf Grund von viel Stress.

Lohnt es sich noch das Fax zu schicken, bzw. würde das Inkasso Unternehmen überhaupt ohne entsprechendem Schreiben vor Gericht gehen?

Die Rechnung kam von der Telekom, bzw. von einem Drittunternehmen 0815 Telecom.

Danke und Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

nach dem letzten diagonalschreiben "letzte mahnung" am 4.11 müsste aber mal langsam ein Baukastenbrief von RA brinkmann kommen ?

Das Fax würde trotzdem noch rausschicken.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
web123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

mich würde mal interessieren wie das in diesem Fall weitergegangen ist?

Ich habe auch Post von Diagonal und es geht auch ursprünglich nur um einen Betrag von nicht mal 1,5€. Inzwischen habe ich Post von einem Anwalt bekommen - die Kosten sind jetzt bei über 60 € und ich weiss nicht so recht, ob ich vielleicht doch "aufgeben" und das bezalen soll, bevor es nicht noch mehr wird.
Was könnte denn da als nächstes auf mich zukommen, wenn ich weiterhin nicht bezahle?

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nicht zahlen
Falls MB : widerspruch komplett und Begründungslos
und diesen Widerspruch auch nicht wieder zurücknehemn !

Schon kommuniziert mit dem RA bzw Diagonal ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

@all keine Inkasso Vollmacht, heisst das IK nicht beweisen kann für fremde rechnung zu arbeiten = Nettes Schreiben an IK mit der netten Information das IK beim Finanzamt anzuzeigen: VERSTOSS GEGEN DAS GELDWÄSCHEGESTZ! Sehr EFFEKTIV.

-----------------
"Beste Grüsse
bad-homburger@arcor.de"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
web123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

was ist "MB"?
Ich habe bis jetzt alles ignoriert und weder mit Diagonal noch mit der Rechtsanwaltsfirma kommuniziert.

Was könnte passieren, wenn ich weiterhin nicht reagiere?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
deguoren
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Denke mal MB heißt Mahnbescheid (also der vom Amtsgericht)

Ich lese hier gerade interessiert mit, da ich auch Ärger mit zwei Inkassobüros habe (allerdings unverschuldet)

@web123 60 Euro?! Wahnsinn. Und wir haben uns schon über nexnet mit 7 Euro und acoreus mit 15,50 Euro aufgeregt.
Wieviele Mahnungen hast Du denn bis jetzt bekommen und was mich v.a. interessiert: wie lange bekommst Du die schon?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

In den 60 sind höchstwahrscheinlich Inkassogebühren und (!) Anwaltsgebühren enthalten !
Hier wird auf Unkenntnis spekuliert denn Beides zusammen ist i.d.r. vor Gericht nicht erstattungsfähig !!

siehe:

BGH URTEIL
BGH (Az. VII ZB 53/05 ).

Zitat:
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht.
=========================
Dieses Wissen um die Nicherstattungsfähigkeit von Inkassogebühren im Hinterkopf lässt die Sache weniger dramatisch aussehen !
Denn auch die Inkassofirmen bzw deren Advokaten sind über die Gesetzeslage im Bilde

Bei derartigen nicht nachzuvollziehenden Telefonrechnungen empfiehlt sich m.M folgende Vorgehensweise :
=====================
Fax UND email an das Inkasso UND den Telefonanbieter :

Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
1. einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie
2. das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung
zu übermitteln.
Solange diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch."

Der Anspruch auf das Prüfprotokoll (technische Prüfung) ist in § 16 TKV eindeutig geregelt, siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/tkv_1998/__16.html.

Sehr arbeitsintensive Arbeit - deswegen wird meistens versucht dieses Kundenbegeheren abzuwürgen. Hier Nerven behalten und hart bleiben

lg
thehellion

-- Editiert von thehellion am 12.02.2007 12:31:46

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Demonwarrior
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo...

Ich habe dazu auch einmal eine Frage.
Auch ich habe seit einiger Zeit Probleme mit der DIAGONAL INKLASSO.
Bei mir geht es um eine Sache, die im Sept. ´06 gewesen sein soll.
Zu der Zeit bin ich umgezogen und habe deshalb meine Telefonrechnung nicht erhalten. Nachdem ich eine Mahnung der Telekom bekommen habe, habe ich die komplette Rechnung noch einmal angefordert.
Das hat auch alles nach einiger Zeit geklappt.
Ich hatte die ganze Rechnung mit Drittanbietern. Auf dieser Rechnung waren alle Call-By-Call Nummern und Beträge enthalten, welche ich dann auch gleich bezahlt habe.
Jetzt bekomme ich aber eine Mahung von DIAGONAL INKASSO über 39,47 €.
Forderung: 5,44 €
Zinsen: 0,03 €
Inkassokosten: 16,- €
Auslagenpauschale: 18,- €
Das ist doch wohl ein Witz. In der Rechnung war eine Gebühr von ca. 0,60 €.
Und jetzt sind es 40,- €???
Vor allem habe ich ja alles bezahlt.
Eine Mahung von Telecom habe ich nie erhalten.
Können die auch nachträglich, weil das Geld vielleicht später gekommen ist, noch ein Mahnung schicken bzw. ein Inkassobüro beauftragen.
Ich habe bei der Telekom angerufen (die nichts mit der "TeleCom" zu tun haben) und gefragt ob irgendwo Beträge offen sind, aber da ist nichts.
Es wurde immer alles bezahlt.

Meine Frage ist jetzt was ich denen schreiben kann...???

Ich habe noch nie solche Probleme gehabt.
Soll ich die Sache meinen Anwalt übergeben (RS-Versicherung), so daß er sich dann damit befaßt oder kann ich das aúch machen?
Über eine sehr schnelle Antwort wäre ich wirklich sehr glücklich.

LG Mark

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hier wird auf Unkenntnis spekuliert. Mit der Zahlung an Telekom bist Du aus dem Schneider. Die interne Weiterleitungspraxis hat Dich nicht zu interesieren

Fax und email an An Diagonal
04181-300033
info@diagonal-gruppe.de

Forderung wird vollumfänglich widersprochen und es wird auf den rechtsweg verwiesen
Der Speicherung und Weitergabe Deiner Daten widersprichst Du gem BDSG !
Du untersagst ausdrücklich die Kontaktaufname über Telefon.

Damit beendest Du die Kommunikation mit dem Inkasso und lässt die evtl kommenden 2 bis 3 Bausteinbriefe demütig auf Dich herabregenen.
Auf die Aufforderung dem Inkasso etwaige Kopien zuzusenden nicht reagieren.

Falls Mahnbescheid (wenig wahrscheinlich) widerspruch komplett und begründungslos

lg
thehellion



ps
Die Inkassokosten von ca 35 € bei einer HF von knapp 6 €
sind ohnehin nicht durchsetzungsfähig

-- Editiert von thehellion am 14.02.2007 09:38:58

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Demonwarrior
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe hier mal einen Text zusammen gefaßt. Ist das so in Ordnung oder ist das etwas zu dick aufgetragen???

Eigene Adresse Hannover, den 14.02.2007

Incasso-Adresse …

Betreff: Widerspruch gegen die Mahnung vom 06.02.2007
Aktenzeichen: .......

Sehr geehrte Damen und Herren,


bezugnehmend auf Ihre Mahnung vom 06.02.2007 mit dem Aktenzeichen ....... habe ich Ihnen folgendes mitzuteilen:

Ich habe bei der Telekom sämtliche Rechnungen und Beträge für Drittanbieter und Call by Call - Rufnummern, die ich bis zum 14.02.2007 erhalten habe, immer gezahlt.
Ich habe bei der Deutschen Telekom keine offenen Beträge mehr zu zahlen.

Somit bezahle ich die Forderung nicht und verweise diesbezüglich auf den Rechtsweg.

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 , § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen.
§ 34 Abs. 1 , § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4 , § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Postadresse.


Mit freundlichen Grüßen,


0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Pefekt - das mit dem Untersagen der Telefonischen Kontaktaufname würde ich noch mit draufpacken.

lg




0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Demonwarrior
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, daß werde ich noch mit draufpacken.

VIELEN DANK für die Hilfe.

Werde dann nächste Woche den Wisch zu den Halsabschneidern faxen und mailen.
Mal schauen, wie die reagieren...

LG

MARK

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Demonwarrior
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

So, die Probleme gehen weiter...
Ich habe das oben abgebildete Schreiben zu Diagonal Inkasso gefaxt und gemailt. Es kam auch die BEstätigung, daß es angekommen ist. Danach kam dann die Einzelverbindungsübersicht und eine Auskunft zum Datenschutz. Aber alles wieder mit einer neuen Mahnung. Allerdings diesmal noch nicht erhöht, sondern immer noch bei 40,- !!!€ (von 0,60 €).
Darauf bin ich dann nicht eingegangen.
Dann kam 2 Wochen später noch ein Brief mit der tollen überschrift "MÜSSEN WIR WIRKLICH SO WEIT GEHEN?" Hallo...???
Was ist das denn?
Da drohen die mir dan mit gerichtlicher Vollstreckung usw. Von wegen Gerichtsvollzieher und Kosten unnötig in die Höhe treiben. Ich finde das langsam wirklich unverschämt.
Wofür habe ich denn einen Widerspruch eingelegt. Der wurde gar nicht beachtet.
Und jetzt kam dann noch ein Brief.Ich geb den hier mal genauso wieder wie es da steht.

TELEGRAMMBRIEF
+++BIS HEUTE KEINE ZAHLUNG+++
+++GERICHT STEHT BEVOR+++
+++ZAHLEN SIE SOFORT UND NUR MIT DIESEM BELEG+++
++++++++++++++++++++++++++++++59,48++++

Das ist doch jetzt wirklich ein schlecht Scherz, oder?
Mittlerweile bin ich beim hundertfachen des angeblichen Ursprungsbetrages angelangt.
Ich möchte jetzt einfach nur wissen, ob ich da jetzt wieder nen Widerspruch hinschicken soll oder die Sache gleich meinem Anwalt übergeben soll.
Ach ja, in dem ersten Widerspruch habe ich auch geschrieben, daß ich bei der Telekom keine offenen Beträge habe.
Aber auf diesen Widerspruch sind die in keinem Wort eingegangen.
Bitte helft mir schnell, da ich ab 16 Uhr schon wieder unterwegs bin und dann für mehrere Tage wahrscheinlich nicht im Net sein kann.

VIELEN DANK

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lustig
Es wurde ja noch nicht mal ein Mahnbescheid geschickt !
Fordere doch noch zusätzlich von Diagonal das TKV Protokoll an :

Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch erneut Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKV § 16
zu übermitteln.
Solange diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch

--------------------


lg



-- Editiert von thehellion am 24.04.2007 20:48:07

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Funiman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Leute, das muss ja mit Diagonal laufen wie schmitz katze....Land auf, Land ab....sagt mal lesen die hier in diesen Foren nicht nach? Sind die so dumm, oder haben die keine Zeit, klaro, müßen ja den ganzen Tag Briefe schreiben und versenden, und die Menschheit für blöd halten. Das wäre ja etwas für die Sparte Comedy, oder für Taff, das Fass ohne Boden. Nee, oder. So nen Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr erlebt....ich sag es jetzt zum 100. mal, wie können aus 0,60€ an die 40,-€ Gebühren werden. Das fragt sich doch jeder normale Mensch hier...oder? Wer hat darauf eine Antwort. Ich möchte ja keine Hochrechnung anstellen, wieviele Briefe die versenden an die dummen Deutschen, die sowas bezahlen,,,und was die damit verdienen. CU

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Gieskannenprinzip !
Die Hälfte der Angeschriebenen bekommt Angst und zahlt und es hat sich für die Inkasso Drücker gelohnt !

lg

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Demonwarrior
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo...

So, endlich wieder im Netz.
Noch habe ich keine weiteren Briefe bekommen.
Ich setze aber mal das Schreiben von Hellion auf und faxe es denen in den nächsten Tagen mal hin. Mal schauen was dann kommt.
Meinen Anwalt habe ich auch schon informiert. Falls die Sache irgendwie ausartet, überlaß ich den Rest ihm.
Ich versteh wirklich nicht, was der Mist von denen soll. Die müssen doch merken, daß sie von mir nix bekommen. Habe doch sogar die Bestätigung der Telekom, daß ich keine Ausstände habe usw.
Na ja, wie sagt man...: "Ein bißchen Spaß muß sein...!"

Nochmal VIELEN DANK für die Hilfe....

LG

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Jaros
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
würde gerne wissen wie es in diesem Fall weitergegangen ist!
Ist schon Etwas länger her ich weiss...
Mfg


-- Editiert von Jaros am 03.12.2008 00:30

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Liza Meyer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo an alle diagonal-inkasso-gebeutelten!

auch ich schlage mich seit einiger zeit mit diesen halsabschneidern rum und weiß bald nicht mehr weiter.
hier mein fall:
im august zog meine mitbewohnerin bei mir aus.
zuvor veranlasste sie (telefonisch) bei der telekom eine änderung der kundendaten, denn es sollte nun von meinem konto abgebucht werden und die rechnungen an mich gehen.
schon da ging wohl leider einiges schief.
da mein konto nicht gedeckt war wurde die lastschrift der telekom zurückgebucht und ich erhielt eine mahnung, die ich dann auch umgehend zahlte.
die beträge der call-by-call fremdanbieter blieben dabei allerdings offen.
man könnte nun erwarten, dass ich dann von den fremdanbietern angemahnt werde, die offenen beträge zu zahlen.
im oktober erhielt ich dann die erste mahnung der diagonal inkasso.
dabei wurde ein ursprünglicher betrag von 10,10€ auf 55,60€ hochgejubelt.
ich rief also bei denen an und fragte nach, wo denn die erwähnte mahnung abgeblieben ist, auf die ich angeblich nicht reagiert habe.
leider gingen diese mahnungen ins leere denn sie wurden an meine ehemalige mitbewohnerin verschickt.
die entsprechenden unterlagen, die das beweisen, hat mir die diagonal inkasso dann auch geschickt.
ich rief also wieder bei denen an und erklärte, dass ich es nicht einsehe, inkassogebühren für eine mahnung zu zahlen, die mich nie erreicht hat weil sie falsch adressiert war bzw. an den falschen empfänger verschickt worden war.
die dame am telefon bat mich daraufhin das alles mal zusammenzuschreiben und ihnen zu schicken. gesagt - getan.
daraufhin erhielt ich wieder einen brief der inkassogesellschaft - aussage: onetel besteht auf zahlung der vollständigen summe.
daraufhin schickte ich dann eine email an onetel - auch das war erfolglos denn die verwiesen mich wieder zu diagonal inkasso.
ich rief also wieder bei denen an (so langsam geht das echt ins geld!!) und schilderte meinen fall erneut. die letzte aussage der diagonal inkasso ist nun, dass der fehler ja wohl bei der telekom liegt weil die an onetel die falschen kundendaten übermittelt haben und mich die post daraufhin nicht erreicht hat.
sie würden den fall weiter prüfen und mich (oh wunder!!) dann zurückrufen.
in der zwischenzeit solle ich bei der telekom anrufen und mir eine bescheinigung schicken lassen, wann die kundendaten umgestellt wurden.
da liegt nun leider das problem - die telekom hat die kundendaten erst umgestellt nachdem die rechnung im september nicht bezahlt wurde. ich kann also nicht nachweisen, dass der fehler bei der telekom liegt.
was nun?
muss ich wirklich diese immensen inkassogebühren zahlen obwohl ich nie eine mahnung von onetel erhalten habe und das nur weil die telekom die kundendaten nicht rechtzeitig geändert hat und onetel die alten daten übermittelt hat???
zeimlich komplizierter fall aber ich fühle mich doch ziemlich verarscht so langsam. vielleicht weiß ja einer von euch einen rat!!???
danke!
liza

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das Beiträge an Fremdanbieter teilweise nicht weitergeleitet werden ist keine Seltenheit ! Teilweise liegt der Fehler bei der Telekom teilweise bei dem Verbraucher.
ICH würde keine Inkassogebühren des extern beauftragten IBs begleichen sondern lediglich die Hauptforderung - sofern unstrittig ist - plus einer evtl Mahngebühr von 5 €
Wenn Du auf Nummer sicher gehen wills dann überweise die Hauptforderung an das Inkassobüro mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger (wichtig !) Nur zur Verrechnung mit Hauptforderung
Das Inkassobüro wird sicherlich noch 2 oder 3 Bausteinmahnbriefe schicken - Ein Call Agent ( Telefon Inkasso ) wird evtl nochmal versuchen Druck zu machen.
Am Besten Du postest dann nochmal

lg





-- Editiert von thehellion am 16.01.2009 22:37

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
david_13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Auch ich habe heut Post von Diagonal Inkasso GmbH erhalten.

Es handelt sich um eine Mahnung, in der steht, das die Rechnung der Auftraggeberin noch nicht bezahlt ist....Aber wer soll die Auftraggeberin sein?! Dazu steht nix drin. Achso, und ich soll NUR den beigefügten Überweisungsträger benutzen.
Ich werd das schreiben jetzt mal in die Schublade schieben, und nicht antworten.
Für mich sieht das einfach nur unseriös aus, oder was meint ihr?

Gruß. David

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich bin mit folgender Vorgehensweise bisher immer gut gefahren :

http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongeb%FChren.html

Nachweisbar das beauftragte Inkassobüro in Verzug setzen :

quote:<hr size=1 noshade>Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch." <hr size=1 noshade>

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
david_13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, vor diesem Brief hatte ich nie eine Rechnung / Mahnung erhalten gehabt.

David

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
david_13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

huet war es soweit, und die letzte mahnung kam ins haus....

unsere ankündigung des gerichtlichen mahnverfahrens haben sie leider auch ungelastet gelassen. nun ist es soweit! die gerichtliche geltendmachung der berechtigten forderung unserer auftraggeberin werden wir unverzüglich einleiten. nur durch zahlung bis zum 4.5.2009 der oben genannten summe können sie ein gerichtsverfahren noch abwenden. benutzen sie bitte den vorbereiteten überweisungsbeleg.

die inkasso und verfahrenskosten erhöhen sich von mahnstufe zu mahnstufe und von istanz zu instanz.

und nun? das schreiben sieht unproffessionell aus und hat noch nicht einmal eine original unterschrift.

gruß, david

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Als nächstes meldet sich der Call Agent ( Guten Tag Ihre Akte liegt in der Prozeßabteilung)
Hast Du die Forderung zurückgewiesn und das Prüfprotokoll eingefordert ?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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