Grundsätzliches über Mahn- und Rückbuchungsgebühr

25. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Melanie O.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsätzliches über Mahn- und Rückbuchungsgebühr

Hallo zusammen!

Die ist mein allererster Beitrag, weiss nicht genau, ob ich im richtigen Forum gelandet bin..

Ich habe eine Frage zur generellen Höhe von Mahngebühren und Rückbuchungsgebühren.
Wie hoch genau dürfen die sein, gibt es da genau Vorschriften, was Maximum ist?
Oder kann sich das im Prinzip jeder selbst ausmachen?

Mein Beispiel jetzt aktuell wäre eine Ratenzahlung. Die letzte Rate (64,82 Euro)ist mangels Deckung meines Kontos zurück gebucht worden, nun erhebt der Empfänger 13 Euro Rückbuchungs- und 10 Euro Mahngebühr... ist das rechtens?

skeptische Grüße, Melanie

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Mahn- und ähnliche "Gebühren" haben zwei Rechtsgrundlagen, nämlich einerseits die einer (zulässigen) Vertragsstrafe und zum zweiten die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger die Kosten durch Verzug oder vertragswidriges Verhalten zu ersetzen.

In beiden Fällen ist die Angemessenheit zu prüfen, wobei bei Vertragsstrafen gilt, daß sie durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden können.

Im vorliegenden Rückbuchungsfall sind die Kosten angemessen, da sie einerseits auf der tatsächlichen Rückbuchungsgebühr der Bank und andererseits auf einem verhältnismäßigem Mehraufwand beruhen.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#3
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

habe das problem mit t-mobile... die konnten nicht abbuchen, habe das geld aber einen tag später überwiesen. nach 4 tagen kommt ein brief, dass sie es nochmal abbuchen werden zzgl. 7,64€ gebühr?!!?!??!?!?!?!

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#4
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Mal konkret, wer erhebt Rückbuchungsgebühren und wer Mahngebühren? Rückbuchungsgebühren mangels Deckung ist seitens der Bank eine Nichttätigkeit, dafür gibts keine Gebühren

-----------------
" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#5
 Von 
alex1073
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 8x hilfreich)

@Nemo
das ist doch aus dem Sachverhalt bei Sairenizzle erkennbar. T-mobile werde nnochmal abbuchen, weil sie bei der 1. Abbuchung kein ERfolg hatten. Denke mal die sehen den Geldeingang nicht so schnell, deswegen das Schreiben mit der nochmaligen Abbuchung.

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#6
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

hä? ich hatte das geld am nächsten überwiesen.... muss aber trotzdem die gebühren zahlen

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#7
 Von 
alex1073
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 8x hilfreich)

am nächsten was? 1. des monats oder tag?
die gebühren sind in ordnung dafür weil dein Konto nicht gedeckt war. Ist leider mal so. Deswegen immer drauf achten, dass das Konto gedeckt ist um solchen wirklich unnötigen Kosten aus dem WEg zu gehen.
Sorry, dass och dir keine erfreulichere Nachricht sagen kann

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#8
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Stfitung Warentest :
Rückgabe von Lastschriften, Daueraufträgen, Überweisungen
Keine Gebühr, wenn die Buchung wegen fehlender Kontodeckung nicht ausgeführt wird. Die Bank des Einreichers darf kein Entgelt erheben, wenn wenn sie selbst bezogene Bank ist.
BGH, Az: XI ZR 5/97BGH, Az: XI ZR 296/96LG München I, Az. 210 15175/98

Oder auch hier :
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/12/15/index1.html

Anders wäre das allerdings, wenn t-mobile interne Gebühren verlangt, das wäre dann eine vertragliche Angelegenheit

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#9
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

hmm schade :\

naja, habe das lastschriftverfahren gekündigt. das konto war eigentlich gedeckt, habe einen 500,- dispo... weiss nicht, was die bank da gemacht hat, aber mein fehler wars nicht.

ja, habe das geld am nächsten TAG überwiesen.

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#10
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

@ Nemo

Diese bekannten Urteile beziehen sich darauf, daß beim Schuldner keine Gebühren durch dessen Bank erhoben werden dürfen. Was ja früher auch üblich war.

Heute werden die Gebühren beim Einreicher der Lastschrift erhoben und das ist rechtens. Und diese Gebühren kann er dann dem Schuldner auferlegen.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#11
 Von 
striper
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Jaja, die gute alte Telekom.
Ich hatte auch schon mal die Jungs am Hals.
Und nachdem sie - meines Erachtens nur um mich zu ärgern - tageweise immer mal wieder meinen Anschluss gesperrt haben, habe ich auch die wahrscheinlich unberechtigten Gebühren bezahlt.
Danach habe ich auch den Lastschrifteinzug gekündigt und bin später zu einem der wenigen vernünftigen Endanbieter gegangen.
Seit dem: Keine Probleme!

Mein Tip: Such dir nen gescheiten Anbieter!!! Mit eigenem Telelfonnetz!

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#12
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Mir ist noch nicht klar, von wem die Gebühren aufgebrummt wurden, damit die Richtigkeit mal geklärt werden kann.

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#13
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

von T-MOBILE für den umstand der rückbuchung...

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#14
 Von 
Lieber_Berliner
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Wenn man sich über die Gebühren beschwert, in vernünftigem Ton, dann ist die Telekom da eigentlich kulant. So sind meine Erfahrungen. Wobei die wirklich oft irgendwas berechnen was unberechtigt ist...

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#15
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Wenn T-Mobile für die Rückbuchung Gebühren nimmt, dann ist das ein interner Vorgang und sollte dann auch auf dem Vertrag stehen

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