Gutschrift Payone mit forderung ()

14. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
go551799-21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschrift Payone mit forderung ()

Hallo, ich habe vor langer Zeit beim Netto mir eine Kleinigkeit gekauft für 4€ das Geld wurde dann ganz normal von meinem Konto gebucht doch später wurde es mir zurück überwiesen ich dachte das es ein fehler sei einen Monat später kam das gleiche es wurden nun 11€ abgebucht und wieder zurück doch eigentlich hatte ich genügend Geld auf meinem Konto. Vor kurzem wurden mir 2 mal 0,01€ überwiesen (hintereinander).
In der ersten stand:

PAYONE GmbH SEPA-ÜBERWEISUN
G SVWZ+ Wir erwarten Ihren
Geldeingang zur Forderung 4
3.72Euro -siehe oben- bis 2
2.07.20 aufs Konto DE593005
00000071018048 mit Angabe A
Z113920095 EREF+ RUECKLASTS
CHRIFT-AZ113920095

Und in der zweiten:
PAYONE GmbH SEPA-ÜBERWEISUN
G SVWZ+ Offene Forderung 43
.72Euro Kartenzahlung vom 2
2.05.20 Netto Marken-Discou
nt AG + 4.13 KAUF + 12.59 G
LAEUBIGERSPESEN + 27.00 INK
ASSO EREF+ PARAGRAF280,286B
GB-AZ113920095

Allerdings bekam ich in der Zeit keine Mahnung oder ähnliches.
Heute habe ich dann 47€ auf mein Konto eingezahlt und diese wurden in der Bank nicht eingetragen (Sparda Bank Hessen) obwohl ich eine Quittung bekommen habe. Ich habe heute bei Payone ein Kontaktformular auf ihrer Seite ausgefüllt und ich frage mich jetzt ob es eventuell direkt abgebucht wurde.

PS: Das Konto ist von meinen 15 Jährigen Sohn.

MfG

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von go551799-21):
Heute habe ich dann 47€ auf mein Konto eingezahlt und diese wurden in der Bank nicht eingetragen (Sparda Bank Hessen) obwohl ich eine Quittung bekommen habe.

Ich habe keine Ahnung was Du damit aussagen willst?

Wenn man eine Quittung bekommen hat, ist es überaus unwahrscheinlich, das die Einzahlung in den Büchern der Bank nicht eingetragen ist.



Zitat (von go551799-21):
12.59 G
LAEUBIGERSPESEN + 27.00 INK
ASSO

Vollkommen überzogen - ich tendiere eher zu 0 - 20 EUR



Zitat (von go551799-21):
doch später wurde es mir zurück überwiesen

Tatsächlich zurück überwiesen?
Oder von der Bank stormiert?
Was war der Buchungstext?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Warum bezahlst Du von einem Konto Deines minderjährigen Sohnes?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mal unabhängig von der letzten Frage: Wenn es keine Rücklastschrift war (nochmal bei der Bank klären) einfach zur Bank gehen und den ursprünglichen Betrag nochmals überweisen. Wenn die das Geld verweigern ist das deren eigene Schuld.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
doch eigentlich hatte ich genügend Geld auf meinem Konto.


Eigentlich oder eigentlich nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Könnte es sein, dass (bestimmte) Lastschriftverfahren bei einem "Kinderkonto" bankseitig nicht zulässig sind oder bankseitig irgendwelche Schutzmaßnahmen bei diesem "Kinderkonto" greifen (Tageslimit, wiederkehrende SEPA-Lastschrift, etc.)?
HIerbei bitte auch beachten: Für die Kartenzahlung kommen (für den Zahlungspflichtigen unsichtbar) verschiedene Verfahren zur Anwendung.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.822 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.