HFG Inkasso, Forderung aus 2004!

6. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Salino123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
HFG Inkasso, Forderung aus 2004!

Hallo,

ich habe alle paar Jahre immer mal wieder einen Schriebs von der HFG Inkasso bekommen, ich möge doch mal meine Schulden bezahlen. Dachte an einen Irrtum, landete immer im Papierkorb. Jetzt forschte ich doch mal nach. Sie haben tatsächlich einen Vollstreckungstitel aus dem Jahre 2004! Es ging um 191 Euro in der Hauptsache (01090-Nummern, diese Vorwahlnummern damals).
Das Geschäftsmodell dieser Leute ist so ausgerichtet, die Forderung erst nach vielen Jahren einzutreiben, um möglichst viel herauszuholen.
562 Euro wollten sie haben. Ich bot 250 Euro, machte geltend, dass viele Zinsen verjährt seien.
Zack! Schon gingen sie runter auf 460 Euro - wegen der Zinsen. Die 460 wollen sie aber haben. Nun bin ich tatsächlich letzten Monat arbeitslos geworden. Sie meinten, sie zeigen Verständnis :-)) Ich soll es in 50er Schritten abstottern. Damit das überhaupt zur Ratenzahlung kommt, wollen sie nochmal 37,50 Euro haben und die Zinsen sollen weiterlaufen in der Zeit.
Meine Frage: Sie haben nur einen Teil der Zinsen gestrichen, wäre da noch mehr zu machen? Und wo könnte ich da eventuell noch einsparen? Ich möchte diesen Leuten keinesfalls auch nur einen Cent zuviel schenken. Das würde ich dann spenden. Inkasso ist ein notwendiges Übel, keine Frage, aber die Kuh erst zu mästen, um sie dann zu schlachten, ist legal, aber widerlich.
Ich habe die Forderung mal verlinkt. Vielleicht kennt sich ja jemand ein bisschen aus. Wo sind da möglicherweise noch unberechtigte Kosten?
Hier die Forderungsaufstellung:












Und muss ich die 37,50 auch noch löhnen?

Jo, falls sich das mal jemand anguckt, ich bedanke mich im Voraus.
Gruß

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2397 Beiträge, 713x hilfreich)

Ich kann die Bilder nicht sehen, alles verschwommenen.
Die Einigungsgebühr ist ok. Du musst diese nicht zahlen, das IB muss aber auch keine Raten akzeptieren. Alternativ könnten man auch vollstrecken. Der GV ist da teurer und auch ein PfüB ist nicht günstiger.
Interessant wäre was tituliert wurde. Der Titel fehlt in den Bildern.

Zitat (von Salino123):
Ich bot 250 Euro, machte geltend, dass viele Zinsen verjährt seien.

Ich finde solche Angebote ohne Begründung dreist und hätte den Quatsch auch abgelehnt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das stimmt nicht. Im Regelfall ist ein Gerichtsvollzieher deutlich günstiger als die Einigungsgebühr beim Inkasso. Selbst wenn es 12 Raten werden ist das noch günstiger.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2397 Beiträge, 713x hilfreich)

In dem Fall will das IB aber nur 32 € EG mepeisen. Da wäre der GV erheblich teurer bei 12 Monaten+Auftrag.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119339 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Salino123):
Jo, falls sich das mal jemand anguckt,

Leider nicht möglich, Du hast nur die Links zu den Vorschaubildern gepostet.



Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
das IB muss aber auch keine Raten akzeptieren.

Stimmt, da müssten sie die Raten aber zurücküberweisen - machen die in der Regel aber nicht



Zitat (von Salino123):
Damit das überhaupt zur Ratenzahlung kommt, wollen sie nochmal 37,50 Euro haben

Das ist mal wieder eine der Unfuggebühren - man zahlt einfach die Raten, schnellsten und so hoch wie möglich und fertig.



Zitat (von Salino123):
und die Zinsen sollen weiterlaufen in der Zeit.

Zitat (von Salino123):
Meine Frage: Sie haben nur einen Teil der Zinsen gestrichen, wäre da noch mehr zu machen?

Kommt ganz darauf an, was genau zum Thema im Titel steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
In dem Fall will das IB aber nur 32 € EG mepeisen. Da wäre der GV erheblich teurer bei 12 Monaten+Auftrag.

Da steht zwar im Ausgangsbeitrag etwas mehr drin. Aber sei es drum.
Wenn denn sonst alles in Ordnung ist. Was ich leicht bezweifele. Aber ohne Ansicht der Details können wir beide unr raten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

bei den Links einfach nur das "thumb" durch "img" ersetzen, dann hat man die Direktlinks

-- Editiert von gyod1985 am 10.08.2021 08:41

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Salino123):
Dachte an einen Irrtum, landete immer im Papierkorb. Jetzt forschte ich doch mal nach. Sie haben tatsächlich einen Vollstreckungstitel aus dem Jahre 2004!
Den kanntest Du doch. Laut der Aufstellung hast Du in den Jahren 2008, 2009, 2010 immer mal wieder 5 Euro (!) überwiesen. Und dann bist Du wohl umgezogen, ohne die neue Adresse mitzuteilen. Darauf deutet zumindest die Position "Anschriftenermittlung" hin. Der Rest (Titulierte Forderung und titulierte Zinsen + Zinsen ab 2018) sieht m.E. richtig aus.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Salino123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Die Einigungsgebühr ist ok.

'n ****** ist ok. Das wäre reine Abzocke gewesen.

Das stimmt übrigens. Hatte anfangs wohl paar mal 5 Euro gezahlt. :-)) Aber das ist ja auch schon wieder 1000 Jahre her. Hatte ich längst vergessen :-))

Tipp: Genau prüfen, ob sich eine Ratenzahlung lohnt. Meistens hängt man dann offenbar ewig an der Angel: Zinsen, "Einigungsgebühr", und zuerst wird alles andere abbezahlt, erst zuletzt die Forderung.
Versuchen, einen Vergleich auszuhandeln!

Ich habe noch 2 Postionen gefunden, die anfechtbar gewesen wären. Allerdings eher geringfügig. Hatte auch schon einen Termin bei der Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale gemacht (hätte 15 Euro gekostet), so wichtig war mir das.
Aber wir haben uns geeinigt. Ein Vergleich, mit dem ich gerade so leben kann. Die Sache ist abgeschlossen.

Vielen Dank an alle, die hier geantwortet haben!
Gruß


-- Editiert von Salino123 am 11.08.2021 11:22

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.483 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen