Hallo,
ich habe alle paar Jahre immer mal wieder einen Schriebs von der HFG Inkasso bekommen, ich möge doch mal meine Schulden bezahlen. Dachte an einen Irrtum, landete immer im Papierkorb. Jetzt forschte ich doch mal nach. Sie haben tatsächlich einen Vollstreckungstitel aus dem Jahre 2004! Es ging um 191 Euro in der Hauptsache (01090-Nummern, diese Vorwahlnummern damals).
Das Geschäftsmodell dieser Leute ist so ausgerichtet, die Forderung erst nach vielen Jahren einzutreiben, um möglichst viel herauszuholen.
562 Euro wollten sie haben. Ich bot 250 Euro, machte geltend, dass viele Zinsen verjährt seien.
Zack! Schon gingen sie runter auf 460 Euro - wegen der Zinsen. Die 460 wollen sie aber haben. Nun bin ich tatsächlich letzten Monat arbeitslos geworden. Sie meinten, sie zeigen Verständnis :-)) Ich soll es in 50er Schritten abstottern. Damit das überhaupt zur Ratenzahlung kommt, wollen sie nochmal 37,50 Euro haben und die Zinsen sollen weiterlaufen in der Zeit.
Meine Frage: Sie haben nur einen Teil der Zinsen gestrichen, wäre da noch mehr zu machen? Und wo könnte ich da eventuell noch einsparen? Ich möchte diesen Leuten keinesfalls auch nur einen Cent zuviel schenken. Das würde ich dann spenden. Inkasso ist ein notwendiges Übel, keine Frage, aber die Kuh erst zu mästen, um sie dann zu schlachten, ist legal, aber widerlich.
Ich habe die Forderung mal verlinkt. Vielleicht kennt sich ja jemand ein bisschen aus. Wo sind da möglicherweise noch unberechtigte Kosten?
Hier die Forderungsaufstellung:
Und muss ich die 37,50 auch noch löhnen?
Jo, falls sich das mal jemand anguckt, ich bedanke mich im Voraus.
Gruß
HFG Inkasso, Forderung aus 2004!
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Ich kann die Bilder nicht sehen, alles verschwommenen.
Die Einigungsgebühr ist ok. Du musst diese nicht zahlen, das IB muss aber auch keine Raten akzeptieren. Alternativ könnten man auch vollstrecken. Der GV ist da teurer und auch ein PfüB ist nicht günstiger.
Interessant wäre was tituliert wurde. Der Titel fehlt in den Bildern.
ZitatIch bot 250 Euro, machte geltend, dass viele Zinsen verjährt seien. :
Ich finde solche Angebote ohne Begründung dreist und hätte den Quatsch auch abgelehnt.
Das stimmt nicht. Im Regelfall ist ein Gerichtsvollzieher deutlich günstiger als die Einigungsgebühr beim Inkasso. Selbst wenn es 12 Raten werden ist das noch günstiger.
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In dem Fall will das IB aber nur 32 € EG mepeisen. Da wäre der GV erheblich teurer bei 12 Monaten+Auftrag.
ZitatJo, falls sich das mal jemand anguckt, :
Leider nicht möglich, Du hast nur die Links zu den Vorschaubildern gepostet.
Zitatdas IB muss aber auch keine Raten akzeptieren. :
Stimmt, da müssten sie die Raten aber zurücküberweisen - machen die in der Regel aber nicht
ZitatDamit das überhaupt zur Ratenzahlung kommt, wollen sie nochmal 37,50 Euro haben :
Das ist mal wieder eine der Unfuggebühren - man zahlt einfach die Raten, schnellsten und so hoch wie möglich und fertig.
Zitatund die Zinsen sollen weiterlaufen in der Zeit. :
ZitatMeine Frage: Sie haben nur einen Teil der Zinsen gestrichen, wäre da noch mehr zu machen? :
Kommt ganz darauf an, was genau zum Thema im Titel steht.
Zitat:In dem Fall will das IB aber nur 32 € EG mepeisen. Da wäre der GV erheblich teurer bei 12 Monaten+Auftrag.
Da steht zwar im Ausgangsbeitrag etwas mehr drin. Aber sei es drum.
Wenn denn sonst alles in Ordnung ist. Was ich leicht bezweifele. Aber ohne Ansicht der Details können wir beide unr raten.
bei den Links einfach nur das "thumb" durch "img" ersetzen, dann hat man die Direktlinks
-- Editiert von gyod1985 am 10.08.2021 08:41
Den kanntest Du doch. Laut der Aufstellung hast Du in den Jahren 2008, 2009, 2010 immer mal wieder 5 Euro (!) überwiesen. Und dann bist Du wohl umgezogen, ohne die neue Adresse mitzuteilen. Darauf deutet zumindest die Position "Anschriftenermittlung" hin. Der Rest (Titulierte Forderung und titulierte Zinsen + Zinsen ab 2018) sieht m.E. richtig aus.ZitatDachte an einen Irrtum, landete immer im Papierkorb. Jetzt forschte ich doch mal nach. Sie haben tatsächlich einen Vollstreckungstitel aus dem Jahre 2004! :
ZitatDie Einigungsgebühr ist ok. :
'n ****** ist ok. Das wäre reine Abzocke gewesen.
Das stimmt übrigens. Hatte anfangs wohl paar mal 5 Euro gezahlt. :-)) Aber das ist ja auch schon wieder 1000 Jahre her. Hatte ich längst vergessen :-))
Tipp: Genau prüfen, ob sich eine Ratenzahlung lohnt. Meistens hängt man dann offenbar ewig an der Angel: Zinsen, "Einigungsgebühr", und zuerst wird alles andere abbezahlt, erst zuletzt die Forderung.
Versuchen, einen Vergleich auszuhandeln!
Ich habe noch 2 Postionen gefunden, die anfechtbar gewesen wären. Allerdings eher geringfügig. Hatte auch schon einen Termin bei der Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale gemacht (hätte 15 Euro gekostet), so wichtig war mir das.
Aber wir haben uns geeinigt. Ein Vergleich, mit dem ich gerade so leben kann. Die Sache ist abgeschlossen.
Vielen Dank an alle, die hier geantwortet haben!
Gruß
-- Editiert von Salino123 am 11.08.2021 11:22
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