Guten Abend zusammen,
Ich bin neu hier und habe eine kleine Frage. Es geht um fogendes: Ich eine offene Foderungen von Mobilcom ( für die ich meinen Erachtens keine Schuld trage) in Höhe von 3600 €!!! Dann trat das Inkassobüro an mich schriftlich heran und weil ich ein wenig dumm und naiv war, habe ich denen ein Ratenzahlung vorgeschlagen von monatlich 100 €. Und nun nach 3 Jahren brav jeden Monat zahlen, habe ich mir eine Foderungsaufstellung zuschicken lassen, um zu sehen wie hoch die Foderung nun ist und wie lange ich noch zahlen muss!!!!
Da habe ich entdeckt dass dieses Inkassobüro 1. erst mal ihre Monsterzinsen abgerechnet haben, was insgesamt schlappe 3000 € sind!!! 2. Die Foderung der Mobilcom ist überhaupt nicht weniger geworden!!!!
Soll ich denen nochmal über 3000€ in den Rachen werfen, oder wie????
Sind so hohe Zinsbeträge wie täglich 0,58€, eigentlich zulässig????
Wie kann ich mich dagegen wehren ?!
Lg scrolli-2007
-- Editiert von scrolli-2007 am 13.02.2009 22:20
HFG Inkasso - Sind so hohe Zinsbeträge wie täglich 0,58€, eigentlich zulässig?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



--- editiert vom Admin
Laut Schreiben:
Hauptfoderung 6,22 % Zinsen
Festgesetzte Kosten 6,00% Zinsen
Nein es gibt kein Titel in dieser Sache und das Inkasso hat, so wie ich es entnehmen kann eine Kostenaufstellung von über 1000€!!!
Ja leider ist es richtig und seit 2 Jahren durchweg jeden Monat pünktlich bezahlt, davor konnte ich nicht wirklich regelmäßig überweisen war da noch in meiner Ausbildung. Hatte aber das Inkassobüro darüber in Kenntnis gesetzt!!!
Habe gestern mit Hilfe meines Mannes mir diese Foderungsaufstellung mal richtig studiert und darauf gestoßen dass das Inkassobüro erst mal unverz. Kosten mit meinen Zahlungen und dann die verzinsl. Kosten danach die Zinsen getilgt hat!! Die eigentliche Foderung wird erst seit August 2008 getilgt!!!
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Hast Du was unterschrieben ?
Was hast Du unter Verwendungszweck auf dem jeweiligen Überweisungsträger eingetragen ? (die monatlichen Zahlungen)
Zahlungen sollten immer zweckgebunden erfolgen (nur Hauptforderung) ansonsten nutzt der Inkassoladen diese Unkenntnis natürlich aus und verrechnet gem bgb 367 rechtlich legal zuerst mit den eigenen Gebühren
Gib uns mal einen Link (Name geschwärzt) der Forderungsaufstellung damit man sich mal die Gebühren anschauen kann
-- Editiert von thehellion am 14.02.2009 22:04
--- editiert vom Admin
Als Verwendungszweck habe ich das Aktenzeichen eingetragen.
Werde die foderungsaufstellung mal hochladen, müssen erst den Scanner wieder anschließen.
Unterschrieben habe ich nichts!!!!
-- Editiert von scrolli-2007 am 15.02.2009 17:11
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