HFG Inkasso - Soll ich erstmal eine Aufstellung der Forderung anfordern???

30. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
AchManno
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
HFG Inkasso - Soll ich erstmal eine Aufstellung der Forderung anfordern???

Hallo,

heute erhielt ich folgendes Schreiben des HFG Inkasso:

-ZITAT-

Letztmalige zahlungserinnerung
Forderung der telefonica GmbH vormals HanseNet GmbH

Sehr geehrte...

bisher haben Sie unsere vorangegangenen Schreiben nicht zum Anlass genommen, die berechtigte Forderung unserer Auftraggeberin zum Ausgleich zu bringen.
Sie erhalten nunmehr letztmalig die Gelegenheit, den offenen Betrag in Höhe von EUR 72,60 innerhalb von 10 Tagen ab Datum des Schreibens auf unser unten angegebenes Konto, unter Angabe des Aktenzeichens, zu überweisen.

-ZITAT ENDE-

Am Ende folgt noch das übliche BLA BLA, dass sonst Mahnverfahren eingeleitet wird.
Das ist das erste Schreiben, was ich in dieser Sache erhielt und erst wusste ich mit den im Betreff genannten Firmen nix anzufangen, darum suchte ich in Google und fand auch herraus, dass wohl noch einige diese Schreiben bekommen haben und es sich dabei um nicht zurückgeschickte Hardware handeln soll.

Ich hatte im Jahr 2001 bei AOL mein Internet gemacht. Damals noch mittels Modem...später, als das DSL aufkam, blieb ich bei AOL, wechselte aber in einen DSL-Tarif, zu welchen ich damals auch eine FritzBox dazu erhielt. Zu einem mir nicht mehr bekannten Datum, übergab AOL, sämtliche DSLsachen an ALICE ab (gefragt wurden wir nicht) und weil alles vorerst ohne Probleme lief, war mir das auch ziemlich egal. Im Jahre 2007 zog ich dann erstmals um und meldetet das auch ALICE, dass sie mir an der neuen Adresse DSL wieder freischalten. Nach einiger Wartezeit, erhielt ich ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass an meinem neuen Wohnort kein DSL möglich wäre. Damals fand ich schon komisch, dass meine Mitbewohnerin (wir mieteten gemeinsam ein Haus, wo jeder seine abgetrennte Wohnung hatte) DSL bekam...allerdings über die Telekom. Ich kündigte dann meinen Vertrag, weil ich nicht weiter für etwas bezahlen wollte, was mir nicht zur Verfügung gestellt wurde. Trotzdem buchte ALICE damals weiter fleissig ab und reagierte auf keine meiner Schreiben. Irgendwann fing ich an, die Lastschriften zurückbuchen zu lassen und erst dann meldete sich ALICE erstmals wieder per Post (war ja zu erwarten). Von dort wurde mir dann nach endlosen Minuten in einer Warteschleife hängend mitgeteilt, dass dieser Abbuchungsauftrag von AOL käme und ich mich dahin wenden solle. Was ich auch tat und der Mitarbeiter der Telefonhotline von AOL leitete alles erforderliche in die Wege und ab diesem Zeitpunkt war Ruhe. Mein DSL bezog ich fortan von der Telekom!!!

Und nun plötzlich diese Forderung?!?!?! Natürlich habe ich nach fast 5Jahren weder Kontoauszüge (Bankwechsel war zwischenzeitlich auch), noch weiss ich mit wem ich damals gesprochen habe. Auch die Schreiben an ALICE existieren heute nicht mehr.

Wie soll ich mich nun verhalten, weil NICHTSTUN will ich auch nicht???
Soll ich erstmal eine Aufstellung der Forderung anfordern??? Oder direkt alles einem Anwalt übergeben???

Danke für die Antworten

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nicht titulierte Forderungen aus 2008 oder früher sind verjährt

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 30.04.2012 22:51

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
friendsmag
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe auch so eine schöne "Letzmalige Zahlungserinnerung" von HFG Inkasso erhalten, ohne jemals zuvor von denen was bekommen zu haben oder von Hansenet oder Telefonica. Habe ein schönes Schreiben zurück geschrieben und auch eine Frist von 10 Tagen gesetzt. Habe eine Antwort bekommen, dass sich die Sache erledigt hätte. *lach*
Blöd nur für die Leute, die solche Forderungen aus Angst oder Unwissenheit einfach bezahlen. Vielleicht sollte ich denen auch noch Porto und Aufwandskosten in Rechnung stellen. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AchManno
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo...

danke für die Antworten :)
Ich habe nun auch ein 2. Schreiben erhalten...mit einer Aufstellung der Forderung
So heisst es darin:

Hauptforderung 5,12% Zinsen seit 26.04.2010 17,42 EUR
Mahn/Wechhselkosten 12,50 EUR
Inkassokosten HFG seit 12.10.2011 35,00 EUR
Kosten Ext.Erm. seit 24.04.2012 5,90 EUR
Zinsen auf Hauptsache 1,80 EUR
---------
= 72,62 EUR

Nur weiss ich dadurch immer noch nicht, was das für 17,42 EUR, laut Hauptforderung sein soll...
Des Weiteren war auch noch eine Abtretungserklärung dabei (hatte ich gefordert, welche auf den ersten Blick nach einer kopie aussieht, weil Weil stempel und Unterschrift nicht Original sind...
Jedoch in der Mitte des Textes, wo angegeben wird: "Der Zendent hat eine Forderung aus Dienstleistung gegenüber gemäß Rechnung/en vom ..." steht das Datum 17.03.2008 und ist eindeutig mit Kuli hingeschrieben..also nachdem alles kopiert wurde, wurde das Datum nachgetragen. Ebenso wie auch der Betrag in Höhe von 17,42 EUR, steht eindeutig mit Kuli da und wurde demnach auch erst eingefügt, als die Abtretungserklärung bereits kopiert wurde...

:???:

Finde ich schon sehr merkwürdig...will jetzt in meinem nächsten schreiben auf die Verjährung hinweisen, denn die gilt doch ab dem datum der Hauptforderung (also 17/03/2008)... oder????

Auch bin ich über weitere Tipps und Erfahrungsberichte dankbar...

LG



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Finde ich schon sehr merkwürdig...will jetzt in meinem nächsten schreiben auf die Verjährung hinweisen, denn die gilt doch ab dem datum der Hauptforderung (also 17/03/2008)... oder???? <hr size=1 noshade>


Ja. Nachzulesen in § 199 BGB :

quote:<hr size=1 noshade>(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. <hr size=1 noshade>


Beginn der Verjährungsfrist also wohl mit Ablauf 2008 und daher Eintritt der Verjährung mit Ablauf 2011.

1x Hilfreiche Antwort

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