HFG Inkasso - Titel aus 2005

15. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dance2020
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
HFG Inkasso - Titel aus 2005

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe viel gesucht, aber leider nichts gefunden.
Nachdem ich im Juli 2019 einen Brief per Mail (auf eine nicht mehr aktiv genutzte Mailadresse) von HFG Inkasso bekommen habe, mit der Zahlungsaufforderung von 1081,97€, habe ich den Titel angefordert und darauf hingewiesen, dass die meisten Zinsen bereits verjährt sind.

Heute bekomme ich nach einem Jahr diesen Titel zusammen mit einer erneuten Zahlungsaufforderung von 1080,92€, dem Hinweis dass die Einrede der Verjährung bereits beachtet wurde und einer Generalvollmacht wieder per Mail an die nicht mehr aktive Adresse.

Jetzt ist der Titel aber erwirkt von den KSP Rechtsanwälten im Auftrag von The Phone House und nicht von HFG.
Auch stelle ich mir die Frage, warum man 10 Jahre lang nichts unternimmt. Ich habe zwischenzeitlich ein paar Raten beglichen und dachte, das Thema ist längst erledigt.

Leider habe ich überhaupt keine Ahnung, wie ich hier vorgehen soll. Der Betrag ist auch nur minimal niedriger geworden, dieser sollte doch aufgrund der Zinsen, viel Höher ausfallen oder nicht? Zumal die Verjährung der Zinsen auch nicht nur ca. 1€ ausmacht.

Ich bedanke mich im Voraus für alle Vorschläge.

Hier gehts zu den Briefen:

https://ibb.co/HD0wwNb
https://ibb.co/kG23QqH
https://ibb.co/X5mtW2C
https://ibb.co/R0KYr7X

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Jetzt ist der Titel aber erwirkt von den KSP Rechtsanwälten im Auftrag von The Phone House und nicht von HFG.

Uninteressant. Wenn der Titelgläubiger nun ein Inkasso beauftragt, ist das so.

Zitat:
Auch stelle ich mir die Frage, warum man 10 Jahre lang nichts unternimmt.

Auch das ist uninteressant. Die Verjährung beträgt mindestens 30 Jahre. Solange es keine anderen Einwände gibt, dass du beispielsweise wieder jahrelang dort Kunde warst, kommt man dagegen nicht an.

Du hast 120€ bezahlt und gedacht das sei erledigt? Bei über 400€ Hauptforderung? Oder hast du mehr bezahlt und die haben was unterschlagen?

Zur Forderungsaufstellung:
- Die Mahngebühr HFG von 2006 inkl. Auslagenpauschale ist frei erfunden. Die wäre zu streichen.
- Die 12 Euro "Ratenzlg. OK" ist frei erfunden, sofern du nichts unterschrieben hast, wo du es anerkannt hast. Das ist zu streichen.
- Die beiden Anschriftenermittlungen 2017 und 2018 nur, wenn du zweimal umgezogen warst.

Die Zinsverjährung scheint in der Tat schon berücksichtigt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ergänzend zu meinem Vorredner ist mir auch noch aufgefallen dass in der Forderungsaufstellung angeblich die Titulierten kosten massiv von der Summe im Vollstreckungsbescheid abweichen

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Dance2020
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Du hast 120€ bezahlt und gedacht das sei erledigt? Bei über 400€ Hauptforderung? Oder hast du mehr bezahlt und die haben was unterschlagen?


Das weiss ich leider nicht mehr, da ich dazu keinerlei Unterlagen mehr finde. Aber eigentlich sollte es doch wenigstens Mahnungen gegeben haben, da ich mich nicht an die Ratenzahlungsvereinbarung gehalten habe und weitere Vollstreckungsversuche. Aber nichts - nur diese Mail an eine Mailadresse die ich nicht nutze. Meine Adresse auf dem Anschreiben stimmt auch nicht mehr. Gewohnt habe ich dort aber.

Zitat:
Ergänzend zu meinem Vorredner ist mir auch noch aufgefallen dass in der Forderungsaufstellung angeblich die Titulierten kosten massiv von der Summe im Vollstreckungsbescheid abweichen


Wie meinst du das? Die Beträge sind doch identisch.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ergänzend zu meinem Vorredner ist mir auch noch aufgefallen dass in der Forderungsaufstellung angeblich die Titulierten kosten massiv von der Summe im Vollstreckungsbescheid abweichen

Schau dir die weiteren Screenshots an. Es gab offenbar noch ein zwei Vollstreckungsversuche. Die haben das zusammengefasst, als "alles was vor HFG war".

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Aber eigentlich sollte es doch wenigstens Mahnungen gegeben haben, da ich mich nicht an die Ratenzahlungsvereinbarung gehalten habe und weitere Vollstreckungsversuche

Nichts, auf das du dich berufen kannst, leider.

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