HFG Inkasso - Vergleich anstreben

1. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
MikeMikeGE
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
HFG Inkasso - Vergleich anstreben

Guten Tag,

mir wurde hier schon mal geholfen und jetzt versuche Ich es noch mal.

Habe Schulden aus 2007, zu dem Zeitpunkt kam auch mal ein Gerichtsvollzieher usw.
Ab 2010 hab Ich nie wieder Post bekommen, letzte Woche war es soweit. Ich gehe Vollzeit Arbeiten und würde das ganze langsam aus der Welt schaffen. Nur Bin Ich mir mit den ganzen Zinsen und den anderen Auflistungen usw nicht sicher. Zinsen sollen ja nach 3 Jahren verjähren? Ich will denen einen Vergleich vorschlagen und die vorgeschlagene Summe komplett bezahlen, dafür müsst Ich aber erstmal wissen was Ich davon überhaupt alles zahlen muss. Oder soll Ich das lieber einen Anwalt machen lassen?

Ich hänge mal ein Paar Bilder an.

https://www.bilder-upload.eu/bild-3acc1b-1604220940.png.html

https://www.bilder-upload.eu/bild-c4d39a-1604220986.png.html

https://www.bilder-upload.eu/bild-d588c9-1604220996.png.html

https://www.bilder-upload.eu/bild-b1844b-1604221010.png.html



-- Editiert von MikeMikeGE am 01.11.2020 10:01

-- Editiert von MikeMikeGE am 01.11.2020 10:01

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 11x hilfreich)

Dass ist zwar nicht direkt ein Fachgebiet von mir aber ich versuche trotzdem bisschen zu helfen und zu lernen.

Ich hab in dem Schreiben jetzt nichts von einer Vollmacht oder einer Abtretungserklärung gelesen. Besitzt das Inkasso eines von beiden Sachen und wurde dir das im Original vorgelegt?
Falls nein, dann fordere das bitte erstmal an.
Danach prüfst du, was sie genau haben, eine Vollmacht oder eine Abtretungserklärung. Bei einer Abtretungserklärung, können sie keine Inkassogebühren fordern.

Ich empfehle dir, so weit die Forderung richtig ist, erstmal die Hauptforderung samt Zinsen und Mahngebühr (wahrscheinlich auf jeden Fall das, was im Vollstreckungsbescheid steht?) an den Gläubiger, nicht das Inkassobüro überweisen. Damit du erstmal keine weiteren Zinsen ansammelst.
Es ist jedoch die Frage, wer nun Gläubiger ist, immer noch die Firma von damals oder das IB, weil bei einer Abtretungserklärung, wird das IB zum neuen Gläubiger (deswegen ja auch keine Inkassogebühren, da sie als Gläubiger agieren)

Mich wundert es, dass das IB 3 Mal eine Anschriftermittlung durchführte und 2 Mal davon in kurzen Abständen.

Signatur:

Bei mir gilt im übrigen §675 Abs. 2 BGB.

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2001 Beiträge, 629x hilfreich)

Vollmacht oder Abtretung brauchst du nicht, weil das IB selber tituliert hat.
Zinsen vor dem 1.1.17 sind verjährt.
Wie oft bist du umgezogen und hast du pfändbaren Einkommen?

Zitat (von fdl_db):
Dass ist zwar nicht direkt ein Fachgebiet von mir aber ich versuche trotzdem bisschen zu helfen und zu lernen.

Dann lese bitte nur mit und schreib nicht so einen Bull****. Sorry für die harten Worte, aber deine Tipps sind vollkommen falsch und absolut kontraproduktiv.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16099x hilfreich)

Stimme soweit Ex-InkassoMA zu. Aber:

Hier könnte man sogar über eine Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges nachdenken. Wie Ex-Inkasso-MA schon schreibt, hat das Inkasso selbst als Gläubiger tituliert. Sogar die eigenen Inkassokosten sind tituliert (Siehe Nebenforderungen).
Trotzdem berechnet das Inkasso per 2009 nochmals eigene Inkassokosten inkl. Auslagen. Das ist juristischer Nonsense.

Wenn du auf einen Vergleich aus bist, würde ich denen maximal 900€ oder so anbieten. Also was leicht unter dem Titel liegt. Maximal vielleicht 1000€.

Tatsächlich durchsetzbar sind durch die Zinsen (dummerwiese über 8% tituliert) zwar etwas mehr, aber die rund 1700€ gibt es für sie auf keinen Fall. Zinsen belaufen sich grob überschlagen auf vielleicht 160€ oder so.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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