HFG Inkasso will unbekannte Forderung

24. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
helmic
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
HFG Inkasso will unbekannte Forderung

Hallo,
ich habe Anfang Mai ein Schreiben von HFG-Inkasso bekommen, in dem die sich auf unsere vorherige Korrespondenz berufen.
Gegenstand des Schreibens ist eine Angebliche Forderung der 01019 Telefondienste aus dem Jahre 2002.
Allerdings hat es nie eine Korrespondenz zwischen mir und HFG gegeben und auch hatte ich in dem Jahr keinen Telefonanschluss, der ja Voraussetzung zur Nutzung dieser Dienste ist. .
Ich habe denen dann per E-Mail mitgeteilt, das ich nicht weiß worum es geht und ich nicht ein Schreiben erhalten habe und sie bitte, mir den Sachverhalt genau zu Erklären.
Darauf hin bekam ich ein weiteres Schreiben in dem sie mir mitteilten:

"Sehr geehrter Herr BlaBlaBla,
bezugnehmend auf den obigen Vorgang überreichen wir Ihnen anliegend eine aktuelle Forderungsaufstellung sowie eine Kopie des uns vorliegenden Vollstreckungstitels.

Den Gesamtbetrag entnehmen Sie bitte der Berechnung.

Für den vollständigen Ausgleich auf unser unten genanntes Konto haben wir uns eine Frist bis zum 21.06.2013 notiert.

Nach erfolglosem Ablauf der genannten Frist werden wir ohne weitere Ankündigung das Verfahren gegen Sie fortsetzen."

Da ich daraus nicht schlau wurde, habe ich denen erneut eine E-Mail geschickt, in der ich fragte wie die darauf kommen, das ich trotz fehlendem Telefonanschluss Schulden bei besagten Diensteanbieter haben sollte. Ich bat ausserdem um genauere Angaben, wann und wo ich diese Dienste genutzt haben soll.

Darauf bekam ich folgendes Schreiben:

"...,
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf den Ihnen bereits übersandten vollstreckbaren Titel. Welcher Ihnen 2004 zugestellt wurde.
Dies bedeutet, das hieraus 30 Jahre ab Erlass desselben, die Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen (sofern diese zur Realisierung unserer Ansprüche Nötig ist) gegen Sie betrieben werden kann.
Aus vorgenannten Gründen sind Einwendungen dem Grunde und der Höhe nach zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr relevant."
Mir wurde in diesem Schreiben auch eine 20 tägige Frist gesetzt um Zahlungsvorschläge zu unterbreiten.

Habe dann nochmal per E-Mail gebeten mir eine Gläubigervollmacht zukommen zu lassen.

Heißt das jetzt ich muß für etwas zahlen worüber ich aber keine Informationen erhalte?
Ich habe in dem genannten Jahr wirklich keinen Telefonanschluß besessen. Ich habe damals 2 Verschiedene Wohnungen gehabt (Umzug) und bekomme keine Infos darüber wann und wo genau ich diese Dienste genutzt haben soll und muß trotzdem zahlen!?

Der angehängte Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2004 wurde mir angeblich im selben Jahr zugestellt, doch bekommen habe ich Ihn nicht. Habe ab 2004 mit meiner Mutter zusammen gelebt und die hätte mir in den Hintern getreten wenn so etwas gekommen wäre.

Ich weiß nicht wie ich jetzt darauf reagieren soll und bitte um eure Hilfe.

Vielen Dank

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Es wäre schon gut, wenn Du genau weisst, ob Du 2004 einen Titel zugestellt bekommen hast und ob an der Forderung irgend was dran sein könnte. Was haben die Dir denn geschickt?

An sonsten gilt, dass es schade um jede Mail und jedes Argument ist, das Du in dem Fall dem Inkasse mitteilst. Wichtig ist jedoch, dass Du die Forderung bestreitest und das Zahlungsbegehren zurück weist und die Unterlagen forderst - je kürzer, je besser. IMO
Das muss als Einwurf-Einschreiben geschickt werden und könnte so lauten:


Aktenzeichen: YXZ
Ihr Schreiben vom

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorgang und die Forderung werden bestritten und u.a. wegen fehlender Voraussetzungen gem. § 174 und 410 BGB wird Ihr Zahlungsbegehren zurück gewiesen.


Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich die Weitergabe meiner Daten gem. BDSG untersage und mit einer ggfs. telefonischen Kontaktaufnahme nicht einverstanden bin.


Hochachtungsvoll



VG
Roland


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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Keep Cool!
Titelkopie erst mal prüfen. Vielleicht eine "Verwechselung"? So lange nicht kuschen!

Wenn der Titel wider Erwarten gegen Dich geht, kann man beim Gericht Einsetzung in den vorherigen Stand beantragen.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

So eine Titelierung geht normalerweise nicht so einfach unter !

Zustellung des Gerichtlicher Mahnbescheids plus
Zustellung des Vollstreckungsbescheides

Andere Fragen :

Ist es seit der Titelierung nicht zu Vollstreckungsmaßnahmen gekommen ?
(GV Besuche - Konto und Lohnpfändung )

Wie ist Dein score ?
Gäbe es was zu pfänden bei Dir ?
(Hintergrund meiner Fragen ist hier die Chancen für einen möglichen Vergleich auszuloten)



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
(Hintergrund meiner Fragen ist hier die Chancen für einen möglichen Vergleich auszuloten)

Langsam - HFG scheint Schrottforderungen aufzukaufen und das die Forderungen jetzt bei der richtigen Person eingetrieben werden ist für mich noch nicht klar. Auch noch nicht das es überhaupt einen Titel wirklich gibt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Es kann hier auch auf eine Verwirkung spekuliert werden, wenn die Forderung tatsächlich rechtens ist, da man bislang ja auch noch keine Anstrengungen unternommen hat, sich bei Dir zu melden.

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#6
 Von 
helmic
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@Roland Also ich habe definitiv keinen Titel zugestellt bekommen und geschickt haben die mir nur die oben genannten Briefe mit angehängter Forderungsaufstellung und eben den Vollstreckungsbescheid in Kopie.

@thehellion Nein, seit der titulierung gab es keine Vollstreckungsmaßnahmen.
Mein score ist 74 und zu pfänden gibt es bei mir auch nichts. Bin leider zur Zeit arbeitsuchend.
Wie gesagt habe ich erst Anfang Mai 2013 das erste mal davon erfahren und natürlich gleich versucht mich drum zu kümmern. Aber die Pfeifen blocken alles ab.

Ich muß allerdings zugeben, das ich mir grad eben das erste mal die Forderungsaufstellung genauer angesehen habe und festgestellt habe das die mir 11 Mahnungen in Rechnung stellen. Ich habe nie auch nur eine dieser Mahnungen erhalten.

Hauptforderung war übrigens 103,98€
Forderung jetzt ist 454,49€

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Auf der Titelkopie steht eine Adresse und ein Datum. Hast du zu besagtem Datum unter der Adresse gewohnt? Du schreibst ja, dass du umgezogen bist. kannst du ansonsten mal die Sachen aus dem Titel und aus der Forderungsaufstellung abtippen? Da lässt sich gewiss so oder so aufräumen, egal ob der Titel nun zugestellt war oder nicht.
11 Mahnung sind auch sowieso nicht zielführend. Da würde ich auch nicht ansatzweise alles bezahlen. Aber eins nach dem anderen.

1. Gucken, ob der Titel irgendwie erfolgreich zugestellt wurde. Falls du nicht mehr hundertprozentig Bescheid weißt, zusammen mit deiner Mutter oder mit dem Einwohnermeldeamt schauen, wann du wo gemeldet warst, ob es einen alten Mietvertrag gibt, der den Umzug belegt, alte Kontoauszüge (Miete).

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Bei einem Score von 74 % würde ICH dem Inkassoladen 50 € gegen Rückgabe des Titels anbieten - Mehr nicht !
Die Wahrscheinlichkeit das die Gegenseite Gelder in ohnehin fruchtlose Pfändungsversuche investiert halte ich für gering

Das hat schon seinen Grund warum bisher nichts passiert ist obwohl doch seit 2004 tituliert ist



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 25.07.2013 08:37

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
helmic
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@mepeisen Ja, das Datum der Zustellung und die Adresse stimmen, aber ich habe definitiv nichts erhalten. Mir geht es aber auch um das Jahr 2002, in dem ich 2 Verschiedene Wohnungen hatte. In der ersten gab es gar keinen Telefonanschluss und in der zweiten Wohnung hatte meine damalige Freundin das Telefon angemeldet.
Ich werde das mal abtippen, wenn ich etwas mehr Zeit habe.

Aber bis hier auf jeden Fall schon mal vielen Dank an alle für die Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ja, das Datum der Zustellung und die Adresse stimmen

Und dass deine damalige Freundin auf deinen Namen etwas gemauschelt hatte, ist nicht möglich? Vielleicht auch, dass sie den Brief vom Gericht abgefangen hatte?

Sofern du zum Zeitpunkt des Mahnbescheides und Vollstreckungsbescheides in der Wohnung wohnhaft warst, wo das hingeschickt wurde, gilt das auch als zugestellt. Dagegen dann vorzugehen ist extrem schwer, denn es gibt hier das Zauberwort "Präklusion". Sprich: Einen Einwand hätte man damals schon geltend machen sollen. Der Einwand "Ich habe es aber nie erhalten" zählt auch nicht wirklich.
Man braucht schon einen guten Grund, etwa dass der Postbote als Betrüger verurteilt wurde oder wegen massiver Beschwerden in deinem Ort entlassen wurde oder irgend so etwas.
Mit dieser Präklusions-Regel will der Gesetzgeber verhindern, dass Gerichtsverfahren auf ewig ausgefochten werden, was man verstehen kann, auch wenn das in so Fällen einen negativen Beigeschmack hat.


Man könnte nun Akteneinsicht beim Mahngericht nehmen, was damals zuständig war. Um nachzusehen, wie das Zustelldokument war, ob es beispielsweise erfolgreich im Briefkasten eingeworfen wurde oder nur irgendwo hinterlegt aber nie abgeholt wurde usw.


Tja, ansonsten würde ich inhaltlich mal drüber schauen. Inwieweit der Vorschlag von thehellion klappt, keine Ahnung, müsste man mal probieren... :-)

Auch kann eine Recherche, ob man das damals zügig bezahlt hat, helfen. Ein Indiz kann es auch sein, wenn in der Forderungsauskunft dann merkwüdige Einzahlungen des Schuldners auftauchen.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 25.07.2013 17:28

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

@helmic:
Klär auch mal auf, ob es Telefon- oder Internetdienste waren, die da berechnet wurden. Was steht genau in der Titelkopie?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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