HILFE IN-telegence bzw. acoreus collection

16. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
tanja201
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)
HILFE IN-telegence bzw. acoreus collection

Hallo,
habe ja schon einige Sachen hier im Forum lesen können. Finde es übrigens ganz toll, daß man sich hier so gegenseitig hilft. Vielleicht kann mir ja auch jemand einen Rat geben?

Es geht um eine Forderung in Höhe von 2,99 €. Ich weiss, daß ich die 2,99 € für ein Premiumticket (Browsergame) investiert habe. Mein Telefonanbieter ist Arcor. Leider hab ich die Rechnung kurz vorher auf EMail umstellen lassen (kostengünstiger wie Papierrechung), jedoch landete diese im Spam-Ordner. Ich hab sie dann 2 Wochen später an Arcor überwiesen, als der Zahlungstermin.

Kurz darauf erhielt ich ein Schreiben der IN-telegence über 7,99 € inkl. 5 € Mahngebühren. Ich habe dann sofort bezahlt um jeglichen Ärger aus dem Weg zu gehen. Die Zahlung ging am 05.10.09 bei mir raus. Am 13.10.09 bekam ich dann eine weitere Mahnung über 7,99 €. Da ganz unten im Brief stand: "Sollten Sie den Betrag inzwischen überwiesen haben, betrachten Sie bitte dieses Schreiben als geganstandslos." hab ich natürlich nicht mehr darauf reagiert, denn bezahlt hab ich es ja längst.

Naja, daraufhin wurde ich dann von acoreus collection services angeschrieben, ich solle die Hauptforderung 7,99 + Inkassovergütung 37,50 € + Auslagen 5 € (Gesamt 50,49 €) bezahlen. Ich habe dann den Service des Onlinezugang im Internet plus Internetpasswort genutzt und ihnen geschrieben, daß der Betrag bereits am 05.10.09 von mir beglichen wurde.

Heute bekam ich das weitere Schreiben:

"Sehr geehrte Frau XXX,
wir kommen zurück auf Ihr letztes Schreiben. Nach nochmaliger Prüfung des Vorgangs konnten wir feststellen, daß Sie bei Ihrer Überweisung einen falschen bzw. keinen Verwendungszweck angegeben haben.
Eine Zahlung ohne Angabe des geforderten Verwendungszwecks bewirkt grundsätzlich keine Erfüllung. Zudem kann eine derartige Zahlung aufgrund der Vielzahl der Geschäftsvorfälle im Zweifel nicht zugeordnet werden. In der Regel erfolgt in diesen Fällen dann eine Rücküberweisung durch unsere Auftraggeberin.
Sie sind infolgedessen in Verzug geraten und haben den hieraus resultierenden Schaden, der insbesondere durch unsere kostenpflichtige Einschaltung entstanden ist, zu erstatten. Wir geben Ihnen nun letztmalig die Gelegenheit Ihre Verbindlichkeiten gegenüber unserer Auftraggeberin in Höhe des unten ausgewiesenen Betrages bis zum 25.11.09 auszugleichen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir unserer Auftraggeberin eine Geltendmachung im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens empfehlen, wodurch weitere, nicht unerhebliche Kosten für Sie entstehen werden.
MFG
acoreus Collection Services GmbH"

1. Ich habe einen Verwendungszweck angegeben... ich hatte die letzten 5 Zahlen (ich kann es mir selbst nicht erklären) falsch eingegeben...
2. "In der Regel..." ich bekam das Geld nicht auf mein Konto zurück überwiesen. Hab es nochmal sorgfältigst im Internet nachgesehen.

Ich möchte euch herzlichst Bitten mir zu helfen. Ich habe mir bereits überlegt, einen Anwalt einzuschalten, jedoch kann ich mir das in meiner momentanen Situation als Alleinerziehende Mama nicht leisten. Wiederum möchte ich auch nicht, daß solche Firmen damit durch kommen.

Vielen Dank
Eure Tanja

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Nochmal zusammengefasst :
Du hast insgesamt 7,99 (inkl 5 € Mahngebühr) überwiesen und diese Summe wurde nicht wieder auf Dein Konto retourniert ?

lg

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#2
 Von 
tanja201
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,
nein es kam nichts zurück...

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
Hallo,
nein es kam nichts zurück...

ICH würde
Dieses acoreus Schreiben ignorieren ( Tonne) und auf das 2te Schreiben warten Dann ohne auf das letzte Schreiben einzugehen - :
Forderung per Einschreiben kommentarlos vollumfänglich - zurückweisen und den Klageweg anheimstellen. Der Speicherung Deiner daten gem BDSG sowie die Kontaktaufnahme per telefon untersagen.
Nicht einknicken !
Schläft nach 2 bis 3 bausteinbriefen ein bzw wird ausgebucht
Die Inkassogebühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
(habe selbst 2 jahre bei A gearbeitet)

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#4
 Von 
tanja201
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Bist du dir ganz sicher?

Ich hab einfach Angst, daß dann noch viel höhere Forderungen entstehen. Bin Alleinerziehende Mama und schon 50 Euro sind richtig viel Geld für mich. (selbst diesen Kleinbetrag müsste ich min. auf 2 Raten bezahlen)

Zitat:
"Forderung per Einschreiben kommentarlos vollumfänglich - zurückweisen und den Klageweg anheimstellen. Der Speicherung Deiner daten gem BDSG sowie die Kontaktaufnahme per telefon untersagen."

Was meinst du damit? den Klageweg anheimstellen?
Soll ich Ihnen einfach ein Einschreiben zusenden mit den o.g. Daten und ende ist...

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Echt schön, daß einem so schnell geholfen wird :-)



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#5
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo Tanja 201,

um es kurz zu machen:

Eine Zahlung ohne Angabe des geforderten Verwendungszwecks bewirkt grundsätzlich keine Erfüllung. Zudem kann eine derartige Zahlung aufgrund der Vielzahl der Geschäftsvorfälle im Zweifel nicht zugeordnet werden. In der Regel erfolgt in diesen Fällen dann eine Rücküberweisung durch unsere Auftraggeberin.

Da steht doch schon alles !
Da du die 12,99€ die zu dem Zeitpunkt fällig waren auch bezahlt hast bist du definitiv[color=red] nicht in Verzug.[/color]
Wenn sie die Zahlung nicht haben zuordnen können ?
Jetzt können sie es ! Und retouniert wurde nicht!

Das einzigste Problem ist jetzt das das Inkassounternehmen Geld haben will , deshalb könnten noch 2-3 Briefe kommen.

Spar dir Geld für den Anwalt und schreib den Tip von thehellion nach dem nächsten Brief von denen !

lg actrostom





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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#6
 Von 
tanja201
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

OK, ich vertraue euch beiden und werde Ihnen ein Einschreiben nach dem nächsten Brief von Ihnen zukommen lassen. Mit genau dem, was mir von euch beiden geraten wurde.
Halte euch auf dem Laufenden.

Ein ganz herzliches Dankeschön an euch beide...
Tanja

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

So ungefähr würde ich formulieren :

quote:<hr size=1 noshade>Sehr geehrter Inkassoladen,
Betrifft AZ Nr xxx

ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und empfehle Ihnen - sollten Sie anderer Meinung sein - den Klageweg.
Mit der Kontaktaufnahme per telefon sowie mit der Speicherung meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden.

gruß <hr size=1 noshade>



Hier ist das neuste AZ bezüglich Inkassogebühren

“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04 ).

(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 in dem Rechtsstreit
xxxxxx
Geschäftsnr. 8 C 118/09)

Eines der wenigen Gerichtsurteile in welchem es expl um Inkassogebühren ging - Kläger war ein große Inkassofirma

-- Editiert am 16.11.2009 22:11

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#8
 Von 
tanja201
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Wow ich bin total von den Socken... so viel Hilfe... wie kann ich das nur gutmachen... ich danke herzlichst.
Tanja

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Du kannst uns bewerten wenn Du magst (diesen User bewerten)

lg

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#10
 Von 
tanja201
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo nochmal ihr,
habe soeben auf Sat1 einen Bericht über Acoreus gesehen. Ich werde hart bleiben und mich nicht von diesen Abzockern beeindrucken lassen.
Man hätt ich mich nun geärgert, wenn ich das Geld bezahlt hätte.
Daß sowas in Deutschland erlaubt ist - Gesetzeslücke!!!
Ich bin über alle Maßen schockiert...

Danke euch beiden nochmal... hab euch mit 5 Sternchen belohnt.

Tanja

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#11
 Von 
jyske
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe diese Telefonforderung aus 03/2005 auch bekommen, die Forderung war zu diesem Zeitpunkt rechtens,hatte ich aber nicht bezahlt, da keine Mahnung von der Telekom diesbezüglich vorlag.

Nun habe ich die Forderung von 3,96 € nachbezahlt. Davon sind 0,53 MWST enthalten.

Ich habe heute folgende Mitteilung dem Finanzamt Düsseldorf zugehen lassen zur Überprüfung:

Hallo,

das Inkassounternehmen acoreus Sitz der Gesellschaft in Neuss

mahnt Forderungen von längst verjährten Telefonrechnungen bundesweit ein.

Obwohl aus dem Jahr 2005 habe ich Forderungen beglichen und die MWST in Höhe von 0,53 € am Wochenenende angewiesen

Aktennummer XXXXXXX

Recherchen im Internet zeigen, wie skrupellos diese Firma vorgeht.
Meine Bitte und Aufruf an Sie ist zu kontrollieren, ob diese MWST überhaupt bundesweit abgeführt werden.
Ich werde diese Info anschließend ins Internet stellen, um einen eventuellen Betrug dieser Firma zu unterbinden.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Ich möchte Euch bitten, diese Kurzmitteilung auch an:

stine@bzst.bund.de

zu senden, diese AD wurde mir auf Nachfrage vom FA Düsseldorf mitgeteilt.

Ansonsten wird und wurden mir ebenfalls alle Drohungen zugestellt.
ICH WERDE ALLE ZUKÜNFTIGE POST VON DIESER FIRMA VERWEIGERN!!!!

Die haben somit keine Chance...gebe Euch den Rat, dies unbedingt auch zu tun!

In diesem Sinne nicht unterkriegen lassen
jyske


[color=red]ANTWORT vom Bundeszentralamt für Steuern 07.12.2009

Sehr geehrte Frau xxxxxxxxx,

Ihre E-mail wurde an die Internet-Ermittlungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) weitergeleitet.

Dieser Bereich ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 17 Finanzverwaltungsgesetz zuständig für die Beobachtung von elektronisch angebotenen Dienstleistungen zur Unterstützung der Landesfinanzverwaltungen bei der Umsatzbesteuerung des elektronischen Handels.

Bitte haben Sie Verständnis, dass nach Übermittlung des Hinweises das BZSt aus Gründen des Steuergeheimnisses keine Auskünfte zum weiteren Verfahren geben darf.

Ihr Hinweis wird selbstverständlich anonym behandelt.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Bundeszentralamt für Steuern

-Steuerlicher Internet-Abgleich-[/color]


-- Editiert am 07.12.2009 16:33

-- Editiert am 07.12.2009 16:36

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#12
 Von 
tanja201
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Heute habe ich wieder einen Brief von Acoreus erhalten. Habe nun das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein vom Inkassoladen an Sie geschickt. Ob ich wohl vor Weihnachten nochmal mit diesen Abz...ern rechnen darf?

Sie drohen mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Verschlechterung der Bonität. Hätte ich euren Rat nicht, hart zu bleiben würde ich spätetstens jetzt ihre Auslagen bezahlen...

Bin ja mal aufs Ende gespannt. Danke nochmals herzlichst für die Hilfe.

Tanja

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

über acoreus wurde in sat1 berichtet
http://www.youtube.com/watch?v=u-1pP9R2pqg

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
tanja201
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja den Bericht habe ich auch gesehen. Daher fällt es mir (natürlich auch dank euch) nicht ganz so schwer den Brief einfach beiseite zu packen und einen Brief zurück zu schicken. Ging bereits raus.

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#15
 Von 
jyske
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


ALLE ZUKÜNFTIGE POST VON DIESER FIRMA VERWEIGERN!!!!

ungeöffneten Brief mit Filzstift Eure Adresse durchkreuzen und draufschreiben:

[color=red]Annahme verweigert![/color]

ab in den Briefkasten...dann müssen diese Abzocker zahlen!

Grüße jyske[size=][/size]

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Auch wenn die Berichterstattung - vorsichtig ausgedrückt - nicht bombastisch ist würde ich das nicht empfehlen

quote:
ungeöffneten Brief mit Filzstift Eure Adresse durchkreuzen und draufschreiben:
Annahme verweigert!

außerdem bestätigt man dadurch den Erhalt des briefes ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
tanja201
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich sammle die Briefe... man bekommt ja nicht alle Tage eine Zwangsvollstreckung o.ä. angeboten.
Nun bin ich ja mal aufs neue Jahr gespannt...
Sie schicken ja so recht regelmässig 1 x pro Monat einen Brief.
Tanja

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
jyske
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Annahme verweigert hat noch immer seine Wirkung gezeigt!!!!!!!!![size=16px][/size]

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Conchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gestern auch ein Schreiben von acoreus bekommen. Bei mir handelt es sich um berechtigte Forderungen aus dem Jahr 2007. Ich hatte damals bei 01019 extra per mail angefragt, auf welches Konto ich den offenen Betrag von 2,06€ überweisen soll. Darauf antworteten sie mir per mail, daß der Betrag zu gering ist und ich noch abwarten soll mit dem Überweisen. Dann kam nie wieder was von denen und nun Post von acoreus mit einer Forderung von 53€.
Ich bin bereit, die 2,06€ zu überweisen, aber die geforderten Inkasso und Auskunftsgebühren würde ich mir gern sparen. Hat jemand Erfahrung damit, was passiert, wenn ich nur die ursprüngliche Hauptforderung an die acoreus überweise???
Oder soll ich vielleicht ein Konto bei der 01019 rausbekommen und dorthin den offenen Betrag jetzt noch überweisen?
Ich habe bei 01019 angerufen und die haben mir gesagt, daß Acoreus Collection Service alle Kleinstforderungen von ihnen aufgekauft hat. Da stellt sich mir die Frage, ob nicht auch 01019 mit in diese Abzocke verwickelt ist!!?? Wieso sagen die mir, ich soll den Kleinbetrag nicht überweisen und verkaufen die Forderung dann an ein Inkassobüro???
Voll ärgerlich!
Wie soll ich mich verhalten, was meint ihr?
Gruß Conchen

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Hast Du die antwortmail noch ?

Falls nein würde ICH wie folgt vorgehen :
Fax UND email an den Inkassoladen

quote:<hr size=1 noshade>Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch."
Trotz dieses Sachverhaltes habe ich heute unter Vorbehalt den Betrag von xx.xx € (die Verbindungsentgelte die eingefordert werden) zweckgebunden zur Verrechnung mit HF auf Ihr Konto überwiesen <hr size=1 noshade>


Dann eben die 2,04 an acreus überweisen
Im Überweisungsträger : Zahlung HF von 2,04 unter Vorbehalt

http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongebuehren.html
quote:<hr size=1 noshade>Die Anbieter sind regelmäßig gar nicht in der Lage so eine technische Prüfung durchführen zu lassen, zumal sie auf eingene Kosten dazu einen Schverständigen zu beschäftigen haben. Die Kosten für die technische Prüfung, wie es der Gesetzgeber vorsieht, übersteigen dabei die strittigen Verbindungkosten um ein Vielfaches, so dass es unwirtschaftlich ist, die Prüfung überhaupt in Auftrag zu geben. Sollte keine technische Prüfung (trotz Aufforderung des widerspruchführenden Kunden) erfolgen, besteht theoretisch keine Zahlungsverpflichtung.....
Da das Protokoll für die Gegenseite sehr kostenaufwendig ist wird gerne getrickst :

1. Der evtl vom Inkasso/ RA oder Telko dann lediglich vorgelegte bzw zugeschickte Einzelverbindungsnachweis ist natürlich nicht das Prüfprotokoll gem TKG § 45 i

2. Einge Telkos/Inkassobüros/RAs negieren das Erstellen des Protokolls mit dem Hinweis die 8 Wochen seit der entsprechenden Telekom Rechnung seien vorbei und die Frist somit abgelaufen. In diesem Fall müsste in einem (wenig wahrscheinlichen) Gerichtsverfahren die Gegenseite die Zustellung der damaligen Telekomrechnung nachweisen (!) - was aus bekannten Gründen nicht möglich ist <hr size=1 noshade>


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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Conchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo thehelion,
also die 01019 Gesellschaft hat den Schriftverkehr noch abgespeichert und würde es mir zusenden, wenn ich es schriftlich anfordere.
Aber ehrlich gesagt graut es mir vor den wahrscheinlich nicht endenden Drohbriefen der acoreus... Bin kurz davor, den ganzen Mist zu überweisen, um dann meine Ruhe zu haben.
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 570x hilfreich)

quote:

Aber ehrlich gesagt graut es mir vor den wahrscheinlich nicht endenden Drohbriefen der acoreus... Bin kurz davor, den ganzen Mist zu überweisen, um dann meine Ruhe zu haben.


Somit hat Acoreus das erreicht, was sie wollten und du finanziert unzählige (oft ungerechtfertigte) Mahnbriefe an andere Verbraucher.

Sollte die Forderung unberechtigt sein, würde ich mich eher mit einer negativen Feststellungsklage wehren und hab dann endgültig Ruhe, als das zu bezahlen.

Auch muss du bedenken, dass Leute die einmal ungerechtfertigte Forderungen zahlen, auf die "Idiotenliste" kommen. Das ist die Liste, die bei dubiosen Unternehmen sehr beliebt ist, auf denen die ganze dummen Melkkühe draufstehen, die man dann weiter mit allen möglichen Müll versucht, das Geld aus der Tasche zu ziehen....



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" "

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
tanja201
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

BLEIB HART...

Ich mache es auch so. Wenn dich die Briefe zu sehr belasten, wirf sie doch gleich in eine Schublade ohne sie zu öffnen.

Ja, ich bin auch davon überzeugt, daß es eine Idiotenliste gibt... hmm, ich steh da nämlich auch NOCH drauf, aber ich wehr mich nun.

Habe heute meinen Rückschein zurück erhalten... sicherlich ärgert sich da nun jemand am Schreibtisch über die dumme Tante, die einfach net zahlen will... *grrr Zähne zeig*

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
Aber ehrlich gesagt graut es mir vor den wahrscheinlich nicht endenden Drohbriefen der acoreus.

Habe selbst 2 jahre dort gearbeitet
Die Briefe können durchaus nerven
Wenn Du ein sensibler Mensch bist dann zahl die gewünschten Inkassogebühren und Du hast zumindest Deine Ruhe
quote:
also die 01019 Gesellschaft hat den Schriftverkehr noch abgespeichert und würde es mir zusenden, wenn ich es schriftlich anfordere.

Glaube nicht das die das machen
Eher wird Westerwelle Moslem

lg

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0x Hilfreiche Antwort

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