HILFE - gerichtlicher Mahnbescheid!!!

21. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Casperle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)
HILFE - gerichtlicher Mahnbescheid!!!

Hallo,

ich habe heute einen gerichtlichen Mahnbescheid über 1005€ bekommen. Es geht um einen Handyvertrag von O2. Diesen habe ich im April 2011 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich eine feste Arbeit. Jetzt bin ich aber seit Oktober 2011 arbeitslos und da ich ungelernt bin, habe ich bis jetzt noch keine neue Arbeit gefunden. Ich habe von Anfang keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt und da ich noch bei meinen Eltern wohne auch nichts bekommen. Ich habe nur eine Playstation 2, die aber im Prinzip nichts mehr wert ist und auch sonst habe ich nichts von Wert. Kann der Gerichtsvollzieher von meinen Eltern pfänden (ich hoffe nicht!)? Und was kann ich tun, damit nicht noch mehr Kosten oder gar ein Prozess auf mich zukommen? HILFE!

MfG

Casperle

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38 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Erst mal cool bleiben !!
Zunächst solltest Du die Positionen im gerichtlichen Mahnbescheid überprüfen und gegebenenfalls mit teilwiderspruch reagieren !

Werden Inkassokosten UND Rechtsanwaltskosten ( beides zusammen) aufgelistet ?
Kontoführungsgebühren ?
Hauptforderung stimmt ?

Noch kann die gegenseite keine Vollstreckungsmasnahmen einleiten da die Forderung noch nicht tituliert ist

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Ja, erst mal alles auflisten! Hat es vorher schon Mahnungen oder Inkassoforderungen gegeben?

Trotzdem wichtig: dem gerichtlichen Mahnbescheid muss man, wenn, dann unbedingt fristgemäß innerhalb 14 Tagen widersprechen (d.h. dann muss der Widerspruch SICHER beim Gericht sein!). Vor allem bei überhöhten Zusatz-Kostenforderungen empfiehlt sich Teilwiderspruch.

Ansonsten ließen sich Titulierung und Pfändung aber kaum verhindern; notfalls kann man noch beim Gerichtsvollzieher Raten zahlen (Inkassobüro-Ratenvereinbarungen sollte man dagegen nie ohne intensive Rechtsberatung unterschreiben!).

Die Eltern sind aber von der Pfändung nicht betroffen; sie haften nicht für deine Schulden. Sollte der GV irgendwas mitnehmen, was nicht dir gehört, sondern den Eltern, so sollten sie die Sachen erst schriftlich vom Gläubiger zurückfordern, dann ggf. Drittwiderspruchsklage erheben. Für Wertgegenstände kriegt man übrigens mehr, wenn man sie selbst verkauft; zwangsvollstreckte Sachen werden nur versteigert und bringen meist nicht viel.

Es dürfte nur künftig schwieriger für einen sein, Handyverträge oder Kredite zu bekommen. Man sollte sich nicht drüber ärgern, im Gegenteil: das schützt davor, nochmal in so einen Schlamassel zu kommen!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Casperle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Also die Forderung setzt sich so zusammen:

I. Hauptforderung:

1) Telekommunikationsleistungen. 324,60€
2) Schadenersatz aus Dienstleistungsvertrag 385,00€
3) Schadenersatz aus Dienstleistungsvertrag gem. Titulierungsvergütung. 117,00€

II. Kosten wie nebenstehend: 23,00€

III. Nebenforderungen
1) Mahnkosten. 18,00€
2) Inkassokosten. 117,00€
3) Kontoführungskosten. 19,50€

Ich hab natürlich Mahnungen bekommen und als ich vom Inkassounternehmen BFS Risk & Collection Post bekam, habe ich auch reagiert und ihnen geschrieben, dass ich arbeitslos bin und kein Geld bekomme. Daraufhin haben die mir Ratenzahlungen angeboten, aber die kann ich mir natürlich auch nicht leisten. Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll.... Und Teilwidersprechen.. weiß nicht. Denke, die Forderung ist zwar überzogen, aber rechtens wohl. Und wenn ich widerspreche, muss ich ja noch mehr zahlen!

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ich101
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 35x hilfreich)


Hallo,

bei der Forderung zu I handelt es sich um genutzte Telefonleistung bzw. um den vertraglich geregelten Schadenersatz. Die Position dürfte unstrittig sein.

Unter II werden die Gerichtskosten für den Mahnbescheid aufgeführt sein. Auch diese dürften unstrittig sein.

Unter III werden zunächst die Mahnkosten des Gläubigers aufgeführt. Diese dürften ebenfalls vertraglich geregelt sein.
Die Inkassokosten entsprechen einer 1,5 Gebühr und dürfte damit überhöht sein. Erstattungsfähig dürften Inkassokosten in Höhe von EUR 101,40 sein (entspricht einer 1,3 Gebühr).
Die Kontoführungsgebühren sind nicht Erstattungsfähig.

Teilwiderspruch in Höhe von EUR 35,10 wäre gerechtfertigt.

Empfehlenswert wäre eine mögliche Ratenzahlung oder Vergleichszahlung mit Hilfe von Dritten (Ihren Eltern oder ähnliches). Sollten Sie keine Einigung finden, so wird nach Erlass des Vollstreckungsbescheides der Gläubiger wohl die Zwangsvollstreckung gegen Sie einleiten (eidesstattliche Versicherung) und entsprechende Pfändungsmaßnahmen einleiten. All dieses erhöht die Forderung.

LG

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Aber mal ganz ehrlich! Wenn ich einen Handyvertrag habe und plötzlich arbeitslos werde und mir das nicht mehr leisten kann, dann schalte ich das Teil ab und lege es in die Ecke und lasse da nicht noch zusätzliche Kosten entstehen. Wie "du..." muss man eigentlich sein? Und ich weiß doch, dass der Vertrag läuft und monatlich Kosten entstehen, da hätte ich mich doch schon mal rechtzeitig um eine Lösung bemüht. Jetzt hast du hier noch Kosten an der Backe, die man sich gut hätte sparen können.

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"Scientia potentia est.
Ich freue mich immer über Bewertungen."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Casperle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Das Problem ist einfach, dass meine Eltern mich von ihrem Gehalt nicht unterstützen können. Sonst hätten sie mir schon längst geholfen.

Ein Teilwiderspruch lohnt sich doch eigentlich nicht, wenn es nur um 35€ geht.. Oder doch? Kommen da dann nicht noch mehr Kosten auf mich zu im nachhinein? Und was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher nichts pfänden kann, weil nichts wirklichen Wert hat?


Ich habe das Handy nicht mehr genutzt. Die Rechnung kam dadurch zusammen, dass ich nicht mehr zahlen konnte, etc.

Im übrigen habe ich mich bei O2 gleich gemeldet, als ich wusste, dass ich arbeitslos werden würde. Aber die haben nur gesagt, dass sie da nichts machen können und mich auch nicht aus dem Vertrag rauslassen werden.Also bitte erst nachfragen, bevor man jemanden als dumm hinstellt,ja?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ich101
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

weitere Kosten werden in jedem Fall durch den nun folgenden Vollstreckungsbescheid erfolgen. Ob sich ein Teilwiderspruch lohnt, müssen Sie selbst entscheiden.

Soweit der Gerichtsvollzieher bei Ihnen nichts pfänden kann, so werden Sie wahrscheinlich die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Hier müssen Sie Ihr Vermögen angeben (Einkommen, Konto etc.).

Vermutlich wird im Nachgang dazu eine Pfändung ausgesprochen (Kontopfändung oder ähnliches) und die Forderung wird von Tag zu Tag steigen.

Schauen Sie am besten das Sie von einer Person ein Vergleichsbetrag zur Verfügung gestellt bekommen. Ggf. ist es Ihnen möglich über eine Schuldnerberatung ein Darlehn zu bekommen.

LG

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Casperle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für den Tipp mit dem Schuldnerberater, ich werde gleich morgen einen aufsuchen. DANKE!

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"Du wirst aufhören zu fürchten, wenn du aufhörst zu hoffen. [Seneca]"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Nachtrag, u.a. zu ich101:

Der Teilwiderspruch gegen den MB ist die entscheidende Möglichkeit, die mutmaßlich schon weit überhöhte Forderung, weitere Zusatzkosten und insbesondere ein immer noch weiteres Steigen der Forderung zu begrenzen.

Ein Widerspruch gegen den MB bringt NUR dann zusätzliche Kosten, wenn geklagt wird und man den Prozess überwiegend oder ganz verliert. Nicht aber, wenn man Wucherkosten widerspricht, von denen die genau wissen, dass sie sie vor Gericht nie durchsetzen können und die sie deshalb kaum einklagen, bzw. wo sie bei einer Klage wahrscheinlich verlieren!

Dann gibt es den Vollstreckungsbescheid nur über den unwidersprochenen Teil; die Wucherkosten könnten sie zwar einzuklagen versuchen, was sie aber bei mangelnder Rechtmäßigkeit kaum tun werden (sie im Mahnbescheid mit anzugeben bringt dagegen kaum Risiko und die Chance, dass ein "dummer" Schuldner ihnen nicht widerspricht).

@Casperle: Poste doch mal alle Bedingungen, die mit dem Vertrag fest vereinbart waren, z.B. Grundgebühr, Mindestumsatz, evtl. subventioniertes Gerät!

Über 1000€ für einen Mobilfunkvertrag sehen mehr als überzogen aus. Selbst bei 40€ monatlich und 18 Monaten Restlaufzeit wären das "nur" 720€, bei geringeren Monatsgebühren entsprechend weniger (540€ bei 30€, 360€ bei 20€).

Die ganzen Mobilfunkanbieter sind bekannt für künstliche Gebührenschinderei bei Zahlungsproblemen, die man sich in dem Umfang nicht gefallen lassen muss! Diese Mehrfachkosten an Schadenersatz sehen sehr zweifelhaft aus! Pauschalisierter Schadenersatz in den AGB ist auch nur sehr eingeschränkt erlaubt; 18€ Mahngebühren gehen in der Regel auch nicht (max. 3€ pro Papierbrief), und es stellt sich der Verdacht, dass die (grundsätzlich zweifelhaften) 117€ Inkassokosten unter I und III doppelt berechnet werden. Den Kontoführungskosten sollte man auf jeden Fall widersprechen, einerseits, weil in aller Regel von den Gerichten als unberechtigt angesehen, andererseits, weil gerade über längere Zeit eine erhebliche Kostenschinderei, u.U. weit über dem zustehenden gesetzl. Verzugszins.

Die Kosten für den Vollstreckungsbescheid sind -grundsätzlich- wohl nicht auszuräumen, um ca. 50€, wobei aber die Anwalts- und Gerichtskosten geringer werden, wenn sich die vorgerichtliche Forderung durch Teilwiderspruch unter 900 oder sogar unter 600€ drücken lässt (dann fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren geringer aus).

Weitere Steigerungen der Forderung nach der Titulierung , dürften nicht über den gesetzlichen Verzugszins (5% über Basis, derzeit wirklich nur knapp über 5%) hinaus gehen, und z.B. regelmäßig anfallende Inkasso-Kontoführungsgebühren gelten allgemein als unberechtigt - gegen sie sollte man also auf jeden Fall (Teil)Widerspruch erheben. Dazu kommen noch Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen - diese müssen aber auch sinnvoll sein, und alle in der Vollstreckung zusätzlich geltend gemachten Kosten müssen gründlich geprüft, unberechtigten mit einer Erinnerung oder Vollstreckungsgegenklage begegnet werden.

-Nach- einer Eidesstattl. Vers., wenn sie denn gefordert wird, dürfte aber erst mal für eine gewisse Zeit keine (dem Schuldner anzulastende) Pfändung mehr stattfinden, weil der ja dargelegt hat, dass er nichts hat. Auf keinen Fall sollte man aus Furcht vor der EV irgendwelche Gauner-Ratenverträge von Eintreibern unterschreiben. Außerdem würde ich sofort das Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, damit die nicht alles mögliche wegpfänden und der Freibetrag gesichert ist.

Da ich mal davon ausgehe, dass diese Schulden nicht ewig währen oder in Privatinsolvenz münden, sondern irgendwann abbezahlt werden, sollte man JETZT alles tun, um Schadensbegrenzung zu betreiben und der Profitschlägerei aus sozialen Notlagen Einhalt zu gebieten! Wenn erst mal die Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid abgelaufen ist, lässt sich nur schwer, nach Vollstreckungsbescheid ohne Einspruch fast gar nichts mehr dagegen tun! Dann auch am besten bei der Schuldnerberatung fragen, wie man die Zahlungsmodalitäten gestaltet, wenn man wieder eine Stelle hat, und sich nicht von Geldeintreibern über den Tisch ziehen lässt.

-- Editiert xpuff666 am 22.04.2012 22:34

-- Editiert xpuff666 am 22.04.2012 22:42

-- Editiert xpuff666 am 22.04.2012 22:48

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

Das Inkasso-Unternehmen langt mal wieder ziemtlich zu. Zu den Hauptforderungen kann man so nichts sagen. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass man den Schadensersatz aus Dienstleistungsvertrag (Position I.2.)vor Gericht noch einmal ordentlich drücken könnte. Zu den anderen Positionen Folgendes:

I. Hauptforderung:

1) Telekommunikationsleistungen. 324,60€
2) Schadenersatz aus Dienstleistungsvertrag 385,00€
3) Schadenersatz aus Dienstleistungsvertrag gem. Titulierungsvergütung. 117,00€

Die nach § 4 Abs. 4 Satz 2 EGRDG zulässige maximale Titulierungsvergütung beträgt 25,00 EUR. Also mal eben um 92 EUR überhöht.

II. Kosten wie nebenstehend: 23,00€

III. Nebenforderungen
1) Mahnkosten. 18,00€

Ohne Einzelnachweis nicht erstattungspflichtig. Rechne pro Mahnung maximal 1 EUR Schreibauslagen - das war's.

2) Inkassokosten. 117,00€

Selbst nach den inkassofreundlichen Urteilen wären maximal 101,40 EUR incl. Kontoführungsgebühren erstattungsfähig (entspricht einer 1,3-Rechtsanwaltsgebühr nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Wahrscheinlich ist, dass auch dies vor Gericht erheblich gedrückt würde.

3) Kontoführungskosten. 19,50€
Die sind nur in den Träumen der Inkasso-Leute erstattungsfähig

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

Zur Ergänzung:

§ 4 Abs. 4 Satz 2 EGRDG

Hab mir auch gerade nochmal die Postings von ich101 durchgelesen. DAS macht einen ja nur noch fassungslos:

Zitat:
Teilwiderspruch in Höhe von EUR 35,10 wäre gerechtfertigt.


Ich würde auch in jedem Fall Teilwiderspruch einlegen. Hierzu solltest du die Höhe der monatlichen Entgelte prüfen und nur in der richtigen Höhe anerkennen. Die Schadensersatzposition solltest du auf irgendwas zwischen 0 und 100 EUR streichen (da hab ich auch keine Erfahrung). Titulierungsvergütung ganz rausstreichen (die wird später wahrscheinlich als Kosten unter II. wieder in Höhe von 25 EUR hinzuaddiert). Inkassokosten auf 20 bis 30 EUR zusammenstreichen. Mahnauslagen und Kontoführungsgebühren ganz widersprechen.


-- Editiert Asterixx am 22.04.2012 23:00

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Nochmal zu ich101:

AUF KEINEN FALL NEUE SCHULDEN machen, um das abzuzahlen oder gar noch windige Vergleiche zu schließen: nicht bei Freunden oder Verwandten (die sind nachher mit einiger Wahrscheinlichkeit keine Freunde mehr), und sich vor allem nicht an windige Kreditvermittler wenden! Banken sollten bei Schulden ohne Einkommen keinen Kredit geben, Schuldnerberatungen geben ohnehin in aller Regel keinen. U.U. riskiert man sogar Strafverfahren wegen Eingehungsbetrugs, weil man ja wahrscheinlich nicht zurück zahlen kann.

Sollte man wieder Erwarten doch Kredit kriegen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man bald mehrere Vollstreckungstitel, eidesstattliche Versicherungen und dergleichen am Hals hat - da ist man leicht in einer Situation, aus der man nur mit Privatinsolvenz rauskommt, und die ist kein Zuckerschlecken!

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-- Editiert xpuff666 am 22.04.2012 23:02

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ergo :

Teilwiederspruch folgender Positionen ans zuständige Amtsgericht

Kontoführungsgebühren 19,50 €
Inkassokosten 15,60
Mahnkosten 10 € ( mein Vorschlag )
Tituklierungsvergütung 92 €




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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Casperle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Also, zum Thema Vertrag:

Ich habe einen Vertrag uber 25€ im Monat + Handy. Das Handy allerdings läuft nicht mit auf diesen Vertrag, sondern über meine Mutter. Es ist vollständig bezahlt, gehört aber von der Theorie her meiner Mutter.
Ich persönlich hätte keinen Teilwiderspruch eingelegt, weil ich Angst habe. Da ihr aber meint, dass viel zu viel gefordert wird, werde ich das auf jeden Fall jetzt doch tun. Ich sehe nicht ein, ausgebeutet zu werden, wo ich eh schon kein Geld habe. Ich find's auch ziemlich blöd, dass die mich noch weiter auf den Boden drücken, obwohl sie schon genau wissen, dass ich keinen einzigen Cent habe. Hätte ich meine Eltern nicht, hätte ich nicht mal was zu essen.

Was kann denn bei einer Kontopfändung passieren? Und was ist ein P-Konto?

Einen Kredit wollte ich eh nicht eingehen, und bei meinen Freunden leihe ich mir prinzipiell kein Geld. Aber es ist halt echt schwierig, klarzukommen, wenn man keine Möglichkeit hat, zu zahlen. Ich habe auch massiv Angst, dass die ganze Sache vor Gericht geht, da ich damit schon mal zu tun hatte..

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"Du wirst aufhören zu fürchten, wenn du aufhörst zu hoffen. [Seneca]"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zusätzliche Anwaltsgebühren sind nicht im MB aufgelistet ?

quote:
Ich habe einen Vertrag uber 25€ im Monat + Handy. Das Handy allerdings läuft nicht mit auf diesen Vertrag, sondern über meine Mutter. Es ist vollständig bezahlt, gehört aber von der Theorie her meiner Mutter.



Gib dazu mal Infos !

Wieviel lastschriftrückläufer gab es ?
Das Händy gabs als Zugabe ?
Wert des Händys ?



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Casperle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Soweit ich gelesen habe nicht - nur Zinsen

Lastschriftrückläufer gab es bis Oktober keinen einzigen. Danach glaube ich waren es 2.
Es ist ein iPhone 4. Meine Mutter ließ es über sich laufen, weil ich schon den Vertrag abgeschlossen hatte. Es hat also gar nichts mit dem Vertrag zu tun. Ich würde es ja auch verkaufen, aber erstens hat es nen ziemlich großen Riss im Display und zweitens brauch ich es für meine Online-Bewerbungen und Stellensuche, weil wir keinen PC daheim haben und sonst auch kein Internet funktioniert.

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"Du wirst aufhören zu fürchten, wenn du aufhörst zu hoffen. [Seneca]"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

das i phone hast Du also nicht im Zusammenhang mit dem Vertrag bekommen ?

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Casperle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Nein, das hat mit dem Vertrag gar nichts zu tun. Ic habe es nur erwahnt, weil es angefragt wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Wenn man bei der Schuldnerberatung sagt: gerichtlicher Mahnbescheid, dann müssten die eigentlich auch sehr schnell einen Termin zwischenschieben, als Feuerwehreinsatz.

Vielleicht lässt sich auch die Hauptforderung angreifen. Sind wirklich 324€ echte Handyrechnung noch unbezahlt, oder sind da wieder alle möglichen sonstigen Kosten und Gebühren drin (Mahnungen)? Sowas wie Rücklastschriften für je 20€ dreimal direkt nacheinander muss man auch nicht unbedingt bezahlen.

Da kein subventioniertes Handy im Vertrag ist, kann auch die Nachforderung der gesamten Restgebühren evtl. abwehren, da einseitig zu Lasten des Schuldners; der Mobilfunkanbieter muss ja auch keine Leistung mehr bringen. -> Rechtsberatung Schuldenberatungsstelle!

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Also hast Du nur den vertrag abgeschlossen und keine "Zugaben" erhalten ?

1) Telekommunikationsleistungen. 324,60€
2) Schadenersatz aus Dienstleistungsvertrag 385,00€

1 sind geführte gespräche bzw Internetverbindugen


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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Casperle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Genau richtig!

Ja ist mir schon klar, aber wie kann denn so eine Summe bitte zusammenkommen?! Ich habe eine Internet- und SMS-Flat gehabt und 120 Freiminuten und ich telefoniere so gut wie nie? Also versteh ich nicht. wo diese Kosten herkommen sollen?

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Casperle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Und bei den 324€ sind tatsächlich Mahnungskosten etc enthalten

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"Du wirst aufhören zu fürchten, wenn du aufhörst zu hoffen. [Seneca]"

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Die 324€ am besten komplett aufdröseln, woraus sie bestehen (vorherige Mahnungen usw., steht da dieser Betrag drin?). Wenn man kaum telefoniert und Flatrates hat, sind das wohl unmöglihc alles normale Telefon-/Internetkosten!

Wie gesagt, die generieren oft alle möglichen Fantasiegebühren, die man zumindest in der geforderten Höhe nicht zahlen muss. Würde mich auch nicht wundern, wenn die gleichen Posten mehrfach in den 324€ drin und dann noch mal in den Mahnbescheids-Kosten stehen. Das Angeben falscher oder überhöhter Forderungen birgt für die kaum Risiko, und wenn der Schuldner nicht widerspricht, sind sie trotzdem rechtsgültig, d.h. der MUSS den MB prüfen und ggf. widersprechen!

Auch noch mal die ganzen Tarife, Flatrates usw. raussuchen, was kosten die, und wichtig: wie sind die Kündigungsfristen (wg. Schadenersatz-Forderung).

Bei Termin mit Schuldnerberatung/Rechtsberatung natürlich die ganzen Unterlagen mitnehmen!

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

quote:
Und bei den 324€ sind tatsächlich Mahnungskosten etc enthalten


In diesem Fall wird man hier auch nochmal erheblich kürzen können.

quote:
Ja ist mir schon klar, aber wie kann denn so eine Summe bitte zusammenkommen?! Ich habe eine Internet- und SMS-Flat gehabt und 120 Freiminuten und ich telefoniere so gut wie nie? Also versteh ich nicht. wo diese Kosten herkommen sollen?


Im Mahnbescheid müssen die Forderungen so beschrieben sein, dass kein Zweifel über Entstehungsgrund der Forderungen besteht (z.B. "Telekommunikationsdienstleistungen gem. Rechnung vom xx.xx.xxxx"). Also solltest du anhand dieser Daten erkennen können, welche monatlichen Rechnungen hier geltend gemacht werden. Falls diese Beschreibungen fehlen, sollte man schon deshalb vorsichtshalber Widerspruch einlegen. Auch wenn die monatlichen Rechnungen unerklärlich hoch sind, würde ich Widerspruch einlegen. Vielleicht kannst du die Rechnungen ja noch online einsehen. Ansonsten den Inkasso-Laden nach seinem nächsten Bettelbrief zur Vorlage der Rechnungen auffordern.

Das erinnert mich an einige andere Threads, in denen in solchen Fällen geraten wurde, die Höhe der Gebühren zu bestreiten und ein technisches Prüfprotokoll anzufordern. Such mal mit der Suchfunktion in diesem Forum nach "prüfprotokoll".

-- Editiert Asterixx am 23.04.2012 20:50

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
ich101
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

@ Asterixx

Das ist ja unschön das ich Sie „fassungslos" mache. Das war sicherlich nicht meine Absicht. Eine Erklärung warum ich Sie fassungslos mache wäre sicherlich spannend. Fakt ist, dass die von mir genannten Kosten nicht zu erstatten sind. Die von Ihnen vorgenommene Kürzung der Forderung ich völlig unverständlich.

Warum eine Kürzung der Schadenersatzposition auf 0 bis maximal 100 € erfolgen sollte ist völlig unschlüssig.

Auch eine Anforderung des Prüfungsberichtes gemäß § 45 I TKG ist völlig zwecklos. Dieses wird mit höchster Wahrscheinlichkeit nur dafür sorgen, dass die Gläubigerin im Falle des Widerspruch das streitige Verfahren einleiten wird und somit der Schuldner diverse weiter Kosten tragen muss.

LG

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Casperle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Ahm,könnt ihr euch nicht bitte klar ausdrücken ?? Was soll ich denn jetzt tun? Ihr verwirrt mich!

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

1. Hör nicht auf ich101. Der wiederholt nur die typischen Drohungen und Lügen von Inkasso-Unternehmen. Da das Inkasso-Unternehmen auch hier wohl deutlich überhöhte Forderungen stellt, ist verständlich, dass es dich durch haltlose Drohungen davon abhalten möchte, dich zu wehren. Weshalb auch ich 101 dies will, wird wohl ein Rätsel bleiben.

2. Geh zur Schuldnerberatung oder hol dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht für eine anwaltliche Erstberatung.

3. Wenn du dir selbst helfen willst (nicht wirklich ratsam), mach Folgendes:

- Prüfe inwieweit die Positionen I. 1.) und 2.) in dem Mahnbescheid plausibel sind. Wenn du kein verbilligtes Handy bekommen hast und auch keine monatlichen Einzelverbindungskosten entstanden sind, kann der Gesamtbetrag nicht höher sein als alle monatlichen Grundgebühren für die Restlaufzeit des Vertrages.

Beispiel:
Nicht bezahlte Monate bis zur Restlaufzeit des Vertrages: 10 Monate
Grundgebühr pro Monat: 25 EUR
= maximaler Schaden:250 EUR.

Wenn dir das Telekommunikationsunternehmen ein Handy verbilligt gestellt hat, erhöht das natürlich den Schaden.

- Der Position I. 3.) vollumfänglich widersprechen.

- Von den Nebenforderungen lediglich Position III. 2. in Höhe von 20-30 EUR anerkennen. Im Übrigen den Nebenforderungen widersprechen.

4. Die zweiwöchige Widerspruchsfrist unbedingt beachten.

5. Das Geld für den verbleibenden Betrag schleunigst zusammenkratzen und zahlen.

-- Editiert Asterixx am 23.04.2012 23:04

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Das erinnert mich an einige andere Threads, in denen in solchen Fällen geraten wurde, die Höhe der Gebühren zu bestreiten und ein technisches Prüfprotokoll anzufordern. Such mal mit der Suchfunktion in diesem Forum nach "prüfprotokoll".

Das Einfordern des prüfprotokolls hätte m.m früher erfolgen müssen - Er hat ja bereits den MB erhalten
Das müsste dann in eine evtl Klageerwiederung

@Casperle
Ich würde auf jeden fall teilwiderspruch empfehlen bezüglich der empfohlenen Positionen

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Casperle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

An die Schuldnerberatung habe ich mich schon gewandt, aber es scheint als wären derzeit alle zuständigen Mitarbeiter bis 07.05. im Urlaub. Heißt, ich habe erst am 07.05.2012 einen Termin. Werde diesen auf jeden Fall wahrnehmen. Aber bis dahin ist die zwei Wochen Frist abgelaufen. Werde deshalb teilwidersprechen. Vorausgesetzt ich finde mich in diesem merkwürdigen Beamtendeutsch und Durcheinander in diesem MB zurecht :(

Zum Thema 'restlichen Teil zusammenkratzen' - ich habe schon öfter in diesem Thread erläutert, dass ich arbeitslos bin, kein Einkommen habe, kein Arbeitslosengeld bekomme, meine Eltern/ andere Verwandte nicht in der Lage sind mir auszuhelfen, ich keine Wertgegenstande habe, die ich versetzen kann und sonst keine einzige Möglichkeit habe, an Geld zu kommen - außer ich raub ne Bank aus.. Wie soll ich das Geld also deiner Meinung nach zusammenbringen??

Liebe Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

@ Casperle:

Bleiben zur Beratung noch Verbraucherzentrale, die Schuldnerberatung in einer Nachbarstadt (teilweise gibt es auch welche von verschiedenen Organisationen, wie Caritas, Diakonie usw.), oder der Gang zum Amtsgericht für einen Beratungsschein (dann Anwalt für 10€). Da muss man allerdings die Bedürftigkeit nachweisen.

Wenn direkt Anwalt, dann unbedingt einen, der sich im Verbraucherrecht auskennt und regelmäßig Verbraucherinteressen vertritt. Hier auf Frag-einen-Anwalt hab ich aber auch schon groteske -bezahlte- Ratschläge gesehen, wo Anwälte alle möglichen Fantasiegebühren für rechtmäßig erachteten; in der Tat hatten sie auch entsprechende Urteile, die aber offenbar eher Ausbrecher waren.

Der fristgemäße Eingang des (Teil)Widerspruchs beim Gericht ist das Wichtigste, gegen die schlimmsten Wucherposten. Wenn man tatsächlich zu viel raus gestrichen hat, kann man immer noch zurück ziehen und ggf. verhandeln (aber nur nach neutraler Rechtsberatung, nicht von Eintreibern ins Bockshorn jagen lassen!). Wenn die 2 Wochen ohne Widerspruch um sind, geht fast gar nichts mehr, bzw. nur noch mit weiteren Risiken und Kosten.

Man sollte meiner Meinung nach nicht auf ich101 hören, etliches ist nur das übliche Gerede der Inkassoheinis, inklusive Einschüchterung mit dem Tenor "Wenn man sich wehrt wird es nur noch teurer". Wirklich gefährlich war aber sein Ratschlag, sich zur Tilgung dieser (in großen Teilen zweifelhaften) Forderung noch weiter zu verschulden, obwohl die Schulden nicht sicher bezahlt werden könnten, und da evtl. auch noch Familie und Freunde rein zu ziehen!

-- Editiert xpuff666 am 24.04.2012 00:16

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