HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH

15. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
RR1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH

Hallo,

Ich habe heute 2 Briefe von HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH bekommen.
In dem einen Schreiben wird eine H&M Forderung von 99,89€ angesprochen, im zweiten Schreiben eine Esprit Forderung von 149,90€. Bei beiden Schreiben sind Lastschriftbeleg-Nr. angegeben, Kaufdatum 11.09.2014 in Düsseldorf.
Diese beiden Beträge wurden auch von dem gemeinsamen Konto (Freundin und ich sind Kontoinhaber) abgebucht.
Wir haben diese Forderungen zurückbuchen lassen, da wir zu dem Zeitpunkt nicht in Düsseldorf, sondern in Berlin waren.
Die EC-Karte meiner Freundin wurde 2 Wochen vorher gestohlen. Die Karte hat sie umgehend bei der Bank sperren lassen.

Wie sollte ich jetzt auf diese beiden Schreiben von HIT Inkasso reagieren?

Danke, viele Grüße
RR

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wurde damals Anzeige gegen unbekannt erstattet ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RR1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich glaube ja

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RR1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Genauer gesagt:
Es wurden 2 Anzeigen gegen Unbekannt gemacht, einmal wegen Diebstahl der EC-Karte und einmal wegen Fälschung der Unterschrift bei den 2 Lastschriften.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120113 Beiträge, 39830x hilfreich)

Dann würde ich Kopien der Bestätigungen der Anzeigen mit entsprechendem Schreiben an das Inkasso senden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Damit rechnen, dass das Inkasso nicht locker lässt, weil der Täter nicht ermittelt werden kann. Wenn es überhand nimmt mit den Inkasso-Drohungen, erstattet man gegen das Inkasso Strafanzeige und Strafantrag wegen Nötigung.

Da ihr damals sofort habt sperren lassen und Anzeige erstattet habt, braucht ihr so oder so nichts bezahlen. Ist nicht euer Problem, sondern das des Händlers, der sich an den Betrüger wenden muss für Schadensersatz.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RR1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

Sollte ich auch der Forderung widersprechen und auch der Speicherung und Weitergabe meiner Daten lt. BDSG?
Oder nur die Kopien der 2 Anzeigen zusenden?
Im Anchreiben gleich erwähnen, dass bei weiteren Schreiben der Inkasso Firma rechtliche Schritte wegen Nötigung drohen?

Viele Grüße
RR

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

OK das mit der Nötigung würde ich erst ins Spiel bringen falls der Inkassoladen nach Deinem Schreiben nicht aufhören sollte Dich/Euch zu belästigen

Dann - falls HIT nervt - zusätzlich Beschwerde beim für HIT zuständigen Landgerichtspräsidenten ankündigen

Ich würde im jetzigen Schreiben vorbeugend nicht nur die Weitergabe deiner daten gem BDSG sondern zusätzlich die Kontaktaufnahme per Telefon expl untersagen



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

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