H&M / Infoscore / Rainer & Haas -> Schufaeintrag

3. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Smilla1503
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
H&M / Infoscore / Rainer & Haas -> Schufaeintrag

Hallo zusammen,

jetzt hat es mich auch getroffen, gleich zweimal...

Ich habe bei H&M bestellt und schlicht vergessen die Rechnung über 202,90€ zu bezahlen (11.11.2018), ich bin allerdings dort mit der Monatsrechnung gemeldet und dachte es hätte mehr Zeit.

Am 07.12. habe ich eine Email von Infoscore bekommen mit folgender Forderung:

11.11.2018 Rechnung/en gem. Kaufvertrag - Vertragsdatum: Seit Ablauf der Billigungsfrist der
Warenlieferungen lt. 202,90 EUR Endabrechnung vom 11.11.2018 202,90 EUR
Mahnauslagen für Mahnungen vor dem 07.12.2018 4,00 EUR
07.12.2018 Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB ) analog §13 RVG i.V.m. VV:
1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 58,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV) 11,70 EUR 70,20 EUR
17.12.2018 4,12% Zinsen aus 202,90 EUR (12.11.18-17.12.18) 0,83 EUR
RESTSCHULD PER 17.12.2018 277,93 EUR


Am 12.12.2018 habe ich eine Direktzahlung an H&M geleistet über 208,90€.

Am 26.12.2018 bekam ich eine weitere email von Infoscore:

Sie haben eine Zahlung direkt an unsere Auftraggeberin geleistet.

Bitte richten Sie künftige Überweisungen direkt an uns.

Nach Abzug Ihrer Zahlung steht derzeit noch eine Restforderung in Höhe von 69,11 EUR offen. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie nachfolgend.

Zahlen Sie bitte den noch offenen Restbetrag in Höhe von

69,11 EUR bis spätestens zum 07.01.2019.

Nach Eingang der Zahlung kann das Inkassoverfahren gegen Sie eingestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH

1.11.2018 Hauptforderung 202,90 EUR
Mahnauslagen MD unverzinsl. 4,00 EUR
07.12.2018 4,12% Zinsen aus 202,90 EUR (12.11.18-07.12.18) 0,60 EUR
Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 70,20 EUR
BGB) analog §13 RVG i.V.m. VV:
1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 58,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV)
11,70 EUR
12.12.2018 4,12% Zinsen aus 202,90 EUR (08.12.18-12.12.18) 0,11 EUR
./.Direktzahlung o. Geldfluss, Verr. -208,90 EUR -133,99 EUR
--------------- ---------------
Saldo 68,91 EUR
26.12.2018 4,12% Zinsen aus 68,91 EUR (13.12.18-26.12.18) 0,11 EUR
07.01.2019 4,12% Zinsen aus 68,91 EUR (27.12.18-07.01.19) 0,09 EUR 0,20 EUR
--------------- ---------------
RESTSCHULD PER 07.01.2019 69,11 EUR
Die Verrechnung von Teilzahlungen erfolgt gemäß § 367 BGB

Am 11.01. eine weitere email mit Zahlungsziel bis zum 20.01.

bis heute ist die Forderung noch nicht ausgeglichen. Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den offenen Betrag in Höhe von

69,22 EUR

bis spätestens zum

20.01.2019
(Zahlungseingangsdatum)

unter Angabe des Aktenzeichens xxxxxx an uns zu überweisen.
Sollten Sie die Frist nicht einhalten, wird die Angelegenheit zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung an die

Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

abgegeben. Sofern ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel erwirkt ist, sind die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit der Zwangsvollstreckung, eine Lohn-/Gehaltspfändung bei Ihrem Arbeitgeber, die Pfändung zukünftiger Rentenansprüche oder die Abnahme der Vermögensauskunft mögliche Folgen, die mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden sind.
Zahlen Sie jetzt, um diese Folgen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH

PS : Bitte beachten Sie, dass aus einem rechtskräftigen Titel 30 Jahre vollstreckt werden kann!

Am 22.01 kam dann Rainer Haas ins Spiel, per Post!

Nun ist der Gesamtbetrag auf 134,11 gestiegen, Ziel 01.02.2019.
Rechtsanwaltsgebühren 1,2 Gebühr zzgl. Auslagen = 64,80€
4,12& Zinsen aus 68,91€ = 0,40€
Restschuld per 01.02.2019 = 134,11€

Zudem habe ich einen Schufaeintrag - dieses hat mir meine Hausbank mitgeteilt.

Eigentlich wollte ich das ganze aussitzen, habe auch keinen Widerspruch o.ä. eingelegt.

Jetzt war ich aber doch zu 'feige' wegen der Schufa und habe bezahlt, kann ich trotzdem noch einen Widerspruch einlegen? Ist es überhaupt OK, dass Infoscore und der Anwalt Gebühren erheben?
Und was mache ich gegen den Schufaeintrag?



Lieben Dank!








-- Editiert von Smilla1503 am 03.02.2019 16:44

-- Editiert von Smilla1503 am 03.02.2019 16:58

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-- Editiert von Smilla1503 am 03.02.2019 17:08

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Zudem habe ich einen Schufaeintrag - dieses hat mir meine Hausbank mitgeteilt.

Ich würde hier Strafanzeige bei der Polizei erstatten wegen Nötigung, Verleumdung und Verdacht des gewerblichen Betruges. Zum einen ist die Kostendopplung definitiv nicht erlaubt, zum zweiten liegt bei Infoscore gewiss ein echtes/unechtes Factoring vor im Sinne des BGH. Und damit dürfen keine Inkassokosten verlangt werden.

Ansonsten: Hast du zwei Mahnungen erhalten? Im Abstand von 4 Wochen? Und war in den Mahnungen ein Schufa-Eintrag angekündigt worden? So, wie du es schilderst, ist das nicht der Fall. Entsprechend würde ich die Schufa anschreiben. Beispielsweise:

"Werte Schufa. Sie werden aufgefordert, unverzüglich den Eintrag XYZ zu löschen. Sie haben 7 tage Zeit. Ich wurde weder zwei mal gemahnt, noch wurde der Eintrag angekündigt. Darüber hinaus ist die zugrunde liegende Schuld beglichen und die weiteren Kosten werden deutlich von mir bestritten. Nach Ablauf der 7 Tage werde ich mit Hilfe eines Anwalts und eines Gerichts gegen diesen Eintrag vorgehen."

Achja: Frage auch mal die anderen Auskunfteien ab und verlange dort mit demselben Argument die Löschung. Das dürfte nicht nur bei der Schufa geblieben sein. Bürgel, Infoscore Consumer Data...

Dem Inkasso würde ich maximal auch die Aufforderung zur sofortigen Löschung in den Auskunfteien zusenden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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