Hallo,
ich habe bei Zalando im Juni 2013 zwei Bestellungen aufgegeben und auch erhalten. Beide Bestellungen auf Rechnung.
Im November habe ich dann Post vom einen Inkassodienst erhalten, da ich "vergessen" hatte die Rechnungen zu überweisen. Daraufhin habe ich dann beide Rechnungsbeträge sofort direkt an Zalando separat überwiesen ;-).
Leider hat Zalando nur eine Überweisung dem Inkassodienst mitgeteilt, so dass die Forderung der anderen Bestellung am 21.11.2013 zu der Anwaltskanzlei Haas & Kollegen weitergereicht wurde.
Habe dann im Januar einen Mahnbescheid erhalten, da ich die Schreiben von Haas & Kollegen ignoriert hatte (Mahnbescheid wurde widersprochen).
Nun habe ich "sicherheitshalber" Haas & Kollegen Anfang Februar 2014 mitgeteilt, dass auch die zweite Rechnung bereits Anfang November 2013 direkt an Zalando bezahlt wurde.
Laut aktueller Forderungsabrechnung vom 13.02.2013, will der Rechtsanwalt eigentlich nur noch die Inkassokosten, Kosten für den Mahnbescheid und seine Kosten bezahlt haben.
Ist es ratsam diese zu bezahlen?
Danke für Eure Ratschläge und Hilfe.
Björn
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""
Haas & Kollegen - Zalando
15. Februar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 15. Februar 2014 | 23:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haas & Kollegen - Zalando
#1
Antwort vom 16. Februar 2014 | 01:13
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6421x hilfreich)
quote:
Laut aktueller Forderungsabrechnung vom 13.02.2013, will der Rechtsanwalt eigentlich nur noch die Inkassokosten, Kosten für den Mahnbescheid und seine Kosten bezahlt haben.
Ist es ratsam diese zu bezahlen?
ICH würde nicht bezahlen
Abgesehen davon sind Inkassogebühren grundsätzlich nicht zusätzlich zu Anwaltskosten durchsetzungsfähig
-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
#2
Antwort vom 16. Februar 2014 | 09:45
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16243x hilfreich)
Wenn man was schreiben will, würde ich es so formulieren: "Werter Anwalt. Zum einen werden sie mir sicher begründen können, wieso Sie trotz verbotener Kostendopplung sowohl Anwalts- als auch Inkassokosten verlangen. Zum zweiten legen Sie mir zur Prüfung umgehend den vollständigen Vertrag, den Sie und das Inkasso mit Zalando geschlossen haben, vor. Dies um zu prüfen, wie die Kostenvereinbarung vertraglich ausgearbeitet ist."
Man kann sich fast sicher sein, dass man diese Verträge nie zu Gesicht bekommt und dass man danach auch nie wieder etwas hört :-)
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 16.02.2014 09:45
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