Haas & Kollegen

19. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
S.v.A.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haas & Kollegen

Hallo liebes Forum,
das Rechtsanwaltsbüro Haas & Kollegen hat mir letztes Jahr eine eine Forderung der Schleswig Holsteinischen Regionalbahn geschickt, mit der ich wohl im Jahr 2000 (!!!) schwarz gefahren sein soll. Teile der Forderung habe ich wohl schon beglichen, was mich sehr wundert, denn wenn ich beim schwarz fahren erwischt wurde, woran ich mich definitiv nicht genau erinnern kann, hätte ich schon alles bezahlt!
Letzte Woche habe ich nun wieder einen Schrieb des Anwalts bekommen in dem sie mir mit Zwangsvollstreckung drohen!!

Wie soll ich mich nun verhalten??? Muss ich es überhaupt bezahlen, wenn ich mich nicht mehr erinnern kann?


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

Ist die Forderung aus 2000 denn tituliert?
Wenn nicht, dürfte sie wohl verjährt sein, wenn ich nicht völlig daneben liege.
Die Frage ist, welche genauen Forderungen die RAe hier stellen.
Kannst du das mal reinstellen?

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#2
 Von 
S.v.A.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie sagen es gab einen Vollstreckungsbescheid in 2001. Dieser ist beim Amtsgericht Elmshorn rechtskräftig tituliert. Das wundert mich alles sehr. Ich kann mich daran überhaupt nicht erinnern. Habe jetzt auch noch mal dem Amtsgericht Elmshorn geschrieben mit der Vorfallsnummer um herauszufinden, ob das alles so richtig ist...und ob ich das überhaupt war. Denn ich habe einen ziemlich häufig vorkommenden Namen.

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#3
 Von 
S.v.A.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry. Die Forderung der RAe ist die Gesamtsumme von 91,73 Euro (mit Detektiv-Kosten und Mahngebühren, etc. am Anfang waren es wohl noch 30 Mark, einen Teil hatte ich ja wohl augenscheinlich schon bezahlt, aber ich habe in meinen Unterlagen nichts dazu gefunden) zum 29.06.. Letztmalige Zahlungsaufforderung vor der Zwangsvollstreckung! Können die das machen? Bin ich in der Nachweispflicht?

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
einen Teil hatte ich ja wohl augenscheinlich schon bezahlt,


wann zuletzt bezahlt ?
Ist die Forderung tituliert oder nicht ?
Falls nicht sicher : Ich würde mir mal die Kopie des Titels zukommen lassen

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#5
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Dem ist zuzustimmen.
Wichtig ist ob tituliert ist, wenn nicht könnte es sein, dass der Betrag verjährt ist.
Hast du denn eine Kostenaufstellung mit gesendet bekommen?
Wenn ja, kannst du dort ja den Zahlungstermin auslesen, wann du die Teilzahlung bekommen hast.
Nur eins macht mit stuzig: wieso Detektiv-Kosten ? Bist du in der Zeit umgezogen?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Muss ich es überhaupt bezahlen, wenn ich mich nicht mehr erinnern kann?

Leider ja sonst würden wahrscheinlich viele Forderungen ins Leere laufen ;-)



Ansonsten schliese ich mich den Vorrednern an.
Bei den Rechtsanwälten kann normalerweise eine Kopie des Titels sowie eine Kostenaufstellung anfordern. Im Zeitalter von Fax oder E-Mail sollte das ja recht schnell gehen.

-- Editiert am 21.06.2009 00:50

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#7
 Von 
S.v.A.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So, habe nun eine Forderungsberechnung gefunden...am 08.02.2000 bin ich wohl schwarz gefahren, habe aber am 04.07.2001 eine Summe von ca. 100 Euro bezahlt...nachdem das Ganze rechtskräftig tituliert wurde. Anscheinend hätte ich jedoch noch 20,02 Euro mehr bezahlen müssen, an aufgelaufenen Zinsen (warum habe ich denn dann nur so eine krumme Summe bezahlt, wenn die Forderungen zu dem Zeitpunkt schon höher waren?). Diese 20,02 Euro haben sich nun wieder zu einer Summe von ca 100 Euro hochgerechnet...in dieser Zeit (2001-heute) habe ich jedoch nichts von denen gehört...und ja ich bin 2003 aus Hamburg nach Halle gezogen, jedoch habe ich mich hier rechtsgültig gemeldet...also hätten diese Kosten doch gar nicht sein müssen...
Nun denn, ich muss diesen Mist wohl bezahlen...grrr. Ich hatte nur Angst betrogen zu werden, da ich mich an keinen dieser Termine erinnere und auch nichts (mehr) dazu in meinen Unterlagen...
Aber vielen Dank, für die freundlichen Kommentare...und für eure Mühen!!

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


quote:
Anscheinend hätte ich jedoch noch 20,02 Euro mehr bezahlen müssen,


Wieviel war genau tituliert ?
Als was sind die 20,02 im Schreiben aufgelistet ?

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#9
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Sie können es nicht lassen!? S.v.A. hat doch bereits festgestellt, dass die Forderung korrekt ist ( auch, wenn Sie sich vorher an gar nichts hatte erinnern wollen ... ;-)).

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#10
 Von 
S.v.A.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Öhm...also festgestellt, dass die Forderung korrekt ist habe ich mal gar nicht. Nach wie vor kann ich mich an einen derartigen Vorfall nicht erinnern, diese Kostenaufstellung habe ich ebenfalls vom Anwaltsbüro Haas & Kollegen bekommen...und dass die der Meinung sind dass ich diese 97 Euro irgendwas bezahlen muss ist ja wohl klar. Zudem hat mir das Gericht bei dem der Vorfall tituliert gewesen sein soll heute geschrieben, dass zu der angegebenen Nummer KEIN Titel gegen mich vorliegt!!! Das muss ich jetzt nur noch schriftlich haben und den betrügerischen Anwälten schicken.

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#11
 Von 
guest-12319.12.2011 16:57:10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi leute werde auch von Haas & Kollegen drangsaliert,drohen mir auch schon seit jahren mit Einzugsverfahren,trotz Hartz4,EV und Unpfaendbarkeit.Bin krankheitsbedingt unvermittelbar,H & K wollen 735 e(!) von mir,an Ratenzahlung
jeden Monat,obwohl ich von knapp 700e leben muss,haben die irgendeine handhabe gegen mich oder ist das nur Zermuerbungstaktik,also normal ist das nicht,und mit jeden Jahr wird das immer schwerer fuer mich eine fuer mich angepasste Arbeit zu Bekommen,da ich mich auch langsam und sicher auf die 50 zubewege.

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