Hab ich eine Chance an das Geld zu kommen?

28. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
b6germane
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hab ich eine Chance an das Geld zu kommen?

Hallo,

am 01.05 habe ich mich selbstständig gemacht. Hauptsächlicher Schwerpunkt ist Webdesign. Bereits im März dieses Jahres bekam ich den Auftrag eine Website zu überarbeiten. Zum damaligen Zeitpunkt hatte ich noch kein Gewerbe aber der Kunde wusste das der Auftrag später über das Gewerbe - also Ordnungsgemäß abgerechnet werden sollte. Das erste Design gefiel im zwar war aber für seine Zwecke zu komplex. Das zweite Design entsprach dann seinen Vorstellungen. Am Telefon besprachen wir das weitere Vorgehen. Also arbeitete ich wie besprochen weiter. Ich Entwarf das Konzept für die Bestellverarbeitung und die implementierung einer Export-Funktion für das Software-BackEnd. Dies erhiehlt er per Mail zwecks freigabe. Das müsste Anfang April gewesen sein. Auf die Mail Antwortete er nicht. Ans telefon ging er auch nichtmehr. Einmal gabs ne Antwort per SMS er sei in einer Besprechung ich solle mich morgen melden. Natürlich hat er sich nicht gemeldet. 10 Anrufe später ging er dann doch mal ran und hatte natürlich auch wieder keine Zeit und meinte er würde mich gleich morgen früh anrufen... auch dies tat er nicht. Vor gut 2 Wochen habe ich ihm dann letztmalig eine Mail geschrieben mit der bitte mir zu sagen ob er noch an dem Auftrag interessiert ist oder nicht. Auch hier keine Antwort. Das Problem ist wie gesagt das
1. Der Auftrag vor meiner Selbstständigkeit erteilt wurde.
2. Nichts schriftliches existiert da alles per Telefon lief.
3. Wir nicht über einen konkreten Preis gesprochen haben.

In der letzten Mail schrieb ich meinen Stundensatz zu dem ich das ganze berechne(übrigends unter Branchendurchschnitt falls relevant). Auf die Mail hat er nicht genatwortet also hat er dem ganzen ja auch nicht wiedersprochen.

Meine Frage:
Er hat nun seine Rechnung erhalten und ich konnte bisher noch keinen Zahlungseingang verbuchen. Kann ich da überhaupt was machen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Nutzt er die von dir erstellte Seite ??

Wenn ja....muss er zahlen..

Wenn nein.....ist kein Vertrag zustande gekmmen und er sieht das als unverbindliche Angebotserstellung( was ihm letztendlich nicht zugesagt hat ) !!

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nochmal letzte Fristsetzung (nachweisbar) Dann die € in den MB investieren !

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#3
 Von 
b6germane
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Momentan ist noch die alte Seite online. Es ist ja lediglich das Design fertig und nicht die technischen Aspekte.

Der Mann ist mir eh ein Rätsel. Warum sagt er das ihm das Design gefällt und beauftragt mich damit weiterzuarbeiten um sich dann nichtmehr zu melden. Ist es so schwer Klartext zu reden?

Hätte er rechtzeitig gesagt das er kein Interesse mehr hat wäre es mir eigentlich egal gewesen aber dadurch das ich weitergearbeitet habe schuldet er mir bereits mehr als 500 €.

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#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Was quasy schrieb ist korrekt.
Aber natürlich können Sie versuchen ein wenig Druck aufzubauen (siehe thehellion). Ob's was bringt wage ich im gegebenen Fall aml zu bezweifeln.
Ich fürchte, das müssen Sie als Lehrgeld am Ende doch abschreiben ... :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

2. Nichts schriftliches existiert da alles per Telefon lief.
3. Wir nicht über einen konkreten Preis gesprochen haben.

Das schaut nicht gut aus
Sie brauchen Fakten oder zumindest aussagefähige Zeugen welche die Auftragserteilung notfalls vor Gericht bestätigen können.


gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Trotzdem - die €uronen für den MB sollte der TE
riskieren.

lg


"http://www.youtube.com/watch?v=fLp63WBV-Ic&feature=related"

-- Editiert von thehellion am 30.05.2008 10:08:48

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#7
 Von 
b6germane
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einen Kunden der mir den Auftrag quasi vermittelt hat. Er weiß, dass der Auftraggebener mir einen Auftrag erteilen wollte war bei der Auftragserteilung jedoch nicht anwesend.

Ich treffe mich nächste Woche eh mit dem besagten Kunden. Da er fester Stammkunde ist und zum eigentlichen Auftraggeber Kontakt hat werde ich ihn mal drauf ansprechen ob er zumindest weiß warum der Auftragsgeber sich nicht meldet.

Eine Frage: MB = Mahnbescheid via Inkasso?

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#8
 Von 
Klaus Kempel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn man schon ohne Verträge arbeitet, sollte man zumindest eines tun:
Den Gesprächsinhalt zusammenfassen, die erforderlichen Arbeiten noch einmal benennen, auch darauf hinweisen, was wann mündlich/persönlich/telefonisch angesprochen wurde und per Mail an den Kunden senden. Und am besten den Hinweis, daß der Kunde umgehend widersprechen soll, wenn an den Ausführungen etwas nicht stimmt oder ungenau ist. Ggf. auch den Hinweis, daß man die tel. getroffenen Vereinbarungen als verbindlich ansieht, wenn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kein Widerspruch erfolgt.
Gerade Berufsanfänger, die ihre Kunden noch nicht richtig einschätzen können, sollten weniger vertrauensselig sein und auf schriftlichen Bestätigungen bestehen.

-----------------
"Es grüßt ... Klaus Kempel"

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das ist ein guter Hinweis von @Klaus Kempel
Dürfte aber leider zu spät sein für den Fragesteller


lg

-- Editiert von thehellion am 30.05.2008 21:33:36

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