Habe Titel unzufrieden mit RA - Inkasso oder GVZ

18. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
tollux
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe Titel unzufrieden mit RA - Inkasso oder GVZ

Sehr geehrtes Forum,

ich wurde 2005 Opfer einer gefährliche Körperverletzung und habe einen zivilrechtlich durchgesetzten Titel über 3500,- Euro. Bisher wurden 1000,- Euro über meinen Anwalt eingetrieben. Mit den Leistungen des Anwalts bin ich mehr als unzufrieden... Anwalt im Wortlaut "Wenn er nur so kleine Brötchen backen würde könnte er sich seinen X5 nicht leisten". Das Verhältnis ist mehr als gestört. Seit einem Jahr wurde in meinem Fall nichts mehr unternommen. Es wurde einmal reagiert, als der Gerichtvollzieher meldete, das er die Sache bei Seite legt da keine Antworten mehr von meinem RA kommen. Schuldner ist durchaus in der Lage zu zahlen, aber warum solte er, er wird ja nicht dazu aufgefordert?

Kurzum ich würde meinem momentanen RA das Mandat für das Inkasso des noch offenstehenden Betrages entziehen. Wie soll es danach weitergehen? Inkassounternehmen, Gerichtsvollzieher oder anderen Rechtsanwalt?

Kann ich von meinem RA eine abschliessende Berechnung des noch offenstehenden Betrages fordern und damit andere Stellen beauftragen?

Vielen Dank und sonnige Grüße

Tollux

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)

hmmm,. ich hol den Beitrag mal hoch.
Ich spreche hier mal meine eigene Meinung aus, ohne das ich juristische Vorkenntnisse habe.
Wechsel den Anwalt !
Ein Inkassounternehmen bringt dir zwar genausoviel wie ein Anwalt, jedoch ist ein Anwalt oft billiger. Inkassofirmen langen manchmal richtig zu (auf beiden seiten).
Was man auch sagen muß, Gerichtsvollzieher sind überlastet und es dauert lange bis sie auf das schreiben vom Anwalt reagieren.
Aber wenn der GV schon schreibt, das er net weiter macht, weil der Anwalt sich net rührt, dann würd ich da was ändern.
Such einen Anwalt, der Fachbezogen im Inkassorecht angesiedelt ist. Der muß auch net um die Eck sein. Vieles geht heut auch per Post oder Email.


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"*** I wois nix*****"

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