Haftbefehl wegen eidesstattlicher Versicherung - wie der Haft entgehen?

26. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
bodensee1210
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 2x hilfreich)
Haftbefehl wegen eidesstattlicher Versicherung - wie der Haft entgehen?

>Haftbefehl wegen eidesstattlicher Versicherung

Hallo,

mal angenommen gegen einen Schuldner wird weil er nicht zur Abgabe der EV erscheint, ein Haftbefehl zur Erzwingung der EV erlassen.

Der Schuldner ist kaum zuhause und bekommt auch die Post dementsprechend nicht bzw öffnet sie nicht.

Nun wurde seine Wohnung vom GV geöffnet und versiegelt.Sein Briefkasten wurde auch zwangsweise geöffnet.

Nun meine Frage: Welche Möglichkeiten hat der Schuldner der Haft zu entgehen?WElche Vorgehensweise schlagt ihr vor?

Würde mich sehr über viele Tips freuen.
Zu erwähnen wäre noch das der Schuldner arbeitslos ist.Er ist aber bereit die Schulden und wenn auch nur in kleinen Raten an den Gläubiger zu zahlen.

Vielen Dank.

Viele Grüße

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Wissen ist Macht - macht nichts...
von bodensee1210 - 26.12.2007 15:54:20
Status: Junior (91 Beiträge)
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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bodensee1210
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 2x hilfreich)

weiß denn niemand einen Rat?

Gruß

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" Wissen ist Macht - macht nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

leider kenn ich mich damit nicht so aus mit der haftstrafe umgehen aber ich würde mal vorschlagen sich mit dem gv in verbindung zu setzen und in zukunft die post zu öffnen den ignorieren ist leider keine gute lösung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

da gibt es genau zwei Möglichkeiten:
1. Die EV abgeben oder
2. die Schulden bezahlen.
Die meisten Schuldner entscheiden sich für die erste Variante...
Wenn Sie bereit sind, die Schulden zu zahlen, können Sie doch auch eine EV abgeben, oder? Rufen Sie den GV an und vereinbaren Sie einen Termin.

Gruß vom mümmel

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