Hallo Betrifft Creditreform

14. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
skieppie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Betrifft Creditreform

ich habe von der Firma C... einen Scheibenschaden an meinem Auto reparieren lassen .Der Schaden sollte von der Versicherung abgedeckt werden .Zu diesem Zweck habe ich eine Abtretungserklärung unterzeichnet .
Nach ca einem Monat bekamm ich von der Firma eine Rechnung / Mahnung über die offene Mehrwertsteuer 15,95 € obiger Rechnung welche von der Versicherung nicht übernommen wurde .
Da das Fahrzeug bei Versicherungsbeginn als Firmenfahrzeug gemeldet war , welches es aber mittlerweile nicht mehr ist .
Daraufhin folgte eine Mitteileung an die Versicherung diesbezüglich mit bitte die Mehrwertsteuer dem Unternehmen zu erstatten .
Zwischenzeitlich bekamm ich eine 2. Mahnung .
Da für mich der Sachverhalt eigentlich erledigt war reagierte ich nicht darauf .
wenige ca 1-2 Wochen darauf bekam ich ein Schreiben der Firma Creditreform mit der Forderung der Mwst.
+Nebenforderung
+Zinsen*
+Inkassovergütung
+Auslagen

darauf rief ich wiederum bei der Versicherung an , welche mir einen schnellen Ausgleich zusagte .
Die Versicherung bezahlte die Mwst an die Reparaturausführende Firma !
Nun bekomm ich regelmäßig anschreiben und Anrufe von Creditreform mit der Aufforderung um Ausgleich der restlichen Forderung .
wobei sich der Betrag der Auslagen mit fast jedem Schreiben um 20,-€ höher wird .
mittlerweile bträgt die Forderung
Hauptforderung 15,95(bereits ausgeglichen)
Nebenforderung 13,00(wurde nie erklärt welche und woher)
Zinsen 0,26 €
Inkassovergütung( §§280,286 BGB ) 37,50€
Auslagen ( §§280,286 BGB ) 60,90€ ( wofür??? )

wie verhält es sich mit so einer Forderung und und wie sollte ich darauf reagieren .

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nebenforderung 13,00(wurde nie erklärt welche und woher)
Zinsen 0,26 €
Inkassovergütung( §§280,286 BGB ) 37,50€
Auslagen ( §§280,286 BGB ) 60,90€ ( wofür??? ) <hr size=1 noshade>
Die Gebühren sprengen angesichts der Forderungshöhe (unter 20 €) jeden rahmen und sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
quote:<hr size=1 noshade>wie verhält es sich mit so einer Forderung und und wie sollte ich darauf reagieren . <hr size=1 noshade>



Die Gebühren werden ohnehin nicht eingeklagt denn die Rechtsprechung ist nicht unbedingt inkassofreundlich :

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

ICH würde wie folgt retournieren

Forderung gegenüber dem Inkassoladen schriftlich zurückweisen

........................Sehr geehrtes Inkasso Team,

Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und empfehle den Klageweg
Weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen
Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden
Ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon ...............................

schläft nach 2 oder 3 Briefen ein



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"



-- Editiert thehellion am 14.09.2012 22:20

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde noch gezielt ergänzen: "Das Ziel dieser Forderung ist (sofern sie ansatzweise gerechtfertigt sein sollte, was ich anzweifele) die Versicherung XYZ. Wenden Sie sich an diese Versicherung."

Denn sie werden sich garantiert nicht an die Versicherung wenden, denke ich.

-- Editiert mepeisen am 15.09.2012 20:08

0x Hilfreiche Antwort

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