Hallo

5. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tatimaus
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo

Ich habe da gerade ein riesen Problem mit uniscore Inkasso.
Also...ich hatte meiner Mutter einen Blumenstrauss per Post zukommen lassen. zum Muttertag. allerdings kamen die Blumen total verwelkt an und ich wollte diese nicht bezahlen.
Das ganze ging mit dem Blumenhandel hin und her und leider hatte ich keine Beweise, das der Blumenstrauss nicht mehr gut war! Pech...die Firma hatte mir dann uniscore auf den Hals gehetzt und diese wiederrum hat mir einen Gerichtsvollzieher nach Hause geschickt, da ich immer noch die Zahlung verweigert hatte.
So, letztendlich mußte ich dann doch zahlen, da ich kein Beweis hatte. Habe dem gerichtsvollzieher dann auch das geld gegeben.
Seit august diesen Jahres ist es also bezahlt. Nun habe ich einen Brief von einem anwalt bekommen, der eine Restforderung der Firma uniscore eintreiben möchte von mir, da die Firma ja noch wegen mir unkosten gehabt habe. Ansonsten würden Sie einen GV schicken. Allerdings sind es irgendwie alles nur Zinsen laut schreiben.
Nun meine Frage, was meint Ihr?
ich soll jetzt noch ca. 165 Euro bezahlen, obwohl ich damals alles beim GV bezahlt habe. Können die das wirklich machen??? Im nachhinein nochmal geld verlangen?
ich habe mich schon mit dem GV auseinander gesetzt und das Schreiben rüber gefaxt. ich werde ihn morgen noch einmal anrufen.
Aber das ist doch nicht in Ordnung oder?
LG tatimaus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warum hast Du nicht bei dem Mahnbescheid und dem darauffolgendem Vollstreckungsbescheid widersprochen ????
Deine Mutter wäre wg einem allerdings wenig wahrscheinlichen Gerichtsverfahren sicherlich als Zeuge aufgetreten !

Wieviel war tituliert ?
Wie werden Kosten aufgeführt ?

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die viel interessantere Frage ist doch:
TE hat die Forderung beim Gerichtsvollzieher beglichen. Daraus leite ich eine Verpflichtung des GV nach §757 ZPO ab, den titel auszuhändigen. Und ohne Titel kann niemand vollstrecken.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Man sollte vieleicht sagen Du musstest bezahlen, weil Du dem Mahnbescheid und dem Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen hast. Oder war der GV gar kein GV ?

Gruß

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#4
 Von 
Tatimaus
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Ihr habt mich wohl etwas falsch verstanden...;-)
Damals hatte ich ja bezahlt. Der Titel wurde mir auch ausgehändigt.
Nur jetzt im Nachhinein verlangt der Anwalt ---NOCHMAL--- kosten von mir und droht mir mit nem GV,obwohl ich damals alles bezahlt habe.Ich habe mich mit dem Gerichtsvollzieher telefonisch unterhalten, der damals das Geld von mir geholt hat und er meinte, das es nicht rechtens ist, was der Anwalt jetzt macht. Er hat sogar bei dem Anwalt angerufen, jedoch wollte der nicht mit Ihm reden:-)
Ich soll jetzt erst mal abwarten. Denn der Anwalt muß eigentlich jetzt einen neuen Titel gegen mich erwirken, was schwer werden könnte. Denn ich hatte damals alles bezahlt. Da kann ja jeder im Nachhinein kommen und sagen, ich schulde ihm noch Geld!!!

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sehe ich genauso
Dann würde ich dem RA den Rechtsweg anheimstellen und warten ob er dazu auch bereit ist
!
Den entwerteten Titel hast Du damals zurückbekommen ?

lg

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#6
 Von 
Tatimaus
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, den hatte ich ausgehändigt bekommen. Also den Titel habe ich hier.
Bis jetzt hat sich der anwalt auch nicht mehr gemeldet.

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Gut. Ohne den Titel wird eine Vollstreckung etwas schwer (=unmöglich) sein. Also entspannt abwarten.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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