Ich habe im September '05 einen Mobilfunkvertrag bei "O²" abgeschlossen. Mit dem Mobilfunkvertrag habe ich ein Handy erhalten. Über das Handy habe ich versehentlich Wasser geschüttet. Die Folge dessen war: Handy kaputt!
Als das passierte hatte ich das Handy so 5 Monate.
Ich habe das Telefon am 14.01.06 zu einem Mobilfunkshop von O2 gebracht um es reparieren zu lassen. Ich wusste natürlich vorher, dass Wasserschäden die Gewährleistung ausschließen, aber ein Versuch kann ja nicht schaden.
Also das Gerät wurde zu einem Servicepartner von O2 geschickt um zu prüfen was defekt sei. Am 31.01.06 habe ich dann Post von dem Servicepartner bekommen: Garantieablehnung -> da Flüssigkeit im Gerät, Gerät dadurch nicht wiederherstellbar. Preis für ein Austauschgerät 182,34 €. In dem selben Schreiben hatte ich dann 2 Möglichkeiten für die ich mich entscheiden konnte: 1. Bezahlen und Neugerät erhalten oder 2. Rückgabe des Tauschgeräts gegen mein Kaputtes. Ich sollte mich innerhalb von 5 Werktagen per Fax entscheiden ansonsten stellen sie mir das Tauschgerät in Rechnung.
Ich habe nie ein Tauschgerät erhalten!
Am 16.02.06 habe ich dann promt die Rechung für das Austauschgerät erhalten, die ich nicht bezahlt habe. Am 22.03.06 daraufhin die 1. Mahnung mit 5,00 € Mahngebühren obendrauf. Ich habe mich davon aber nicht irritieren lassen und hab mich nicht weiter darum gekümmert. Dann kam das Erwachen an Heiligabend 24.12.09: Ein Schreiben von der Firma "Creditreform - Wirtschaftsauskünfte, Inkasso, Marketing". Inhalt war dann die Hauptforderung von 182,34 € (ohne Mahngebühren 5,00 €) plus weitere Gebühren wie Spesen, Zinsen und Vergütung der Inkassofirma. Summa summarum: 312,70 € ! Ich solle natürlich schnell bezahlen da ich mir dann Unanehmlichkeiten und Kosten erspare. Termin ist 04.01.10. Meine Frage ist jetzt: Muss ich das Ganze bezahlen?? Wie sieht es mit der Verjährung aus?
Ich danke im Voraus für hilfreiche Antworten.
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Handyreparatur -> Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
quote:
Wie sieht es mit der Verjährung aus?
Forderung ist aus 2005
Am 1 .1.2010 ist verjährt
Ich drück Dir die Daumen
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Wieso denn 2005!?
quote:
Ich habe das Telefon am 14.01.06 zu einem Mobilfunkshop von O2 gebracht um es reparieren zu lassen.
Für mich sieht das nach 2006 aus!?
Mal 'ne ganz dumme Frage:
quote:
Am 31.01.06 habe ich dann Post von dem Servicepartner bekommen: Garantieablehnung -> da Flüssigkeit im Gerät, Gerät dadurch nicht wiederherstellbar.
Wieso haben Sie auf diesen Brief nicht geantwortet!?
quote:
Am 16.02.06 habe ich dann promt die Rechung für das Austauschgerät erhalten, die ich nicht bezahlt habe.
Weiso haben Sie auf diesen Brief nicht geantwortet!?
quote:
Am 22.03.06 daraufhin die 1. Mahnung mit 5,00 € Mahngebühren obendrauf. Ich habe mich davon aber nicht irritieren lassen und hab mich nicht weiter darum gekümmert.
So langsam wird's blöd - aber wieso haben Sie auf diesen Brief nicht geantwortet!?
Es ist schon ziemlich dreist, dass Sie jetzt mit der Ausrede um die Ecke kommen, Sie hätten keinen Ersatz erhalten. Sie werden in der Zwischenzeit den Mobilfunkvertrag weiter genutzt haben!? Und man darf sich dann fragen, wie das wohl ging, so ohne Ersatzgerät ...
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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... "
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quote:
Für mich sieht das nach 2006 aus!?
@Anephan
Stimmt - Die Forderung ist natürlich aus 2006 und ist am 1.1.2010 verjährt
2005 er Forderung wäre schon am 1.1.2009 verjährt gewesen
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Danke für die Antworten.
Nochmal zum Verständnis: Forderung von '06 damit am 01.01.2010 verjährt da 3 Jahre allg. Verjährungsfrist?!
Zahlungstermin war ja der 04.01.2010. Die haben natürlich auch hinzu geschrieben, dass Mahnbescheid beantragt wird wenn ich der Zahlungsaufforderung nicht nach komme. Gegen den kann ich dann ja Widerspruch einlegen, oder???
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quote:
Nochmal zum Verständnis: Forderung von '06 damit am 01.01.2010 verjährt da 3 Jahre allg. Verjährungsfrist?
Ja
!
quote:
Zahlungstermin war ja der 04.01.2010
quote:
Die haben natürlich auch hinzu geschrieben, dass Mahnbescheid beantragt wird wenn ich der Zahlungsaufforderung nicht nach komme. Gegen den kann ich dann ja Widerspruch einlegen, oder???
Der MB müsste noch in diesem Jahr beantragt werden
Wird er erst am 1.1. oder später beantragt ist verjährt
Ich würde dann im neuen jahr nach dem nächsten Inkasso Schreiben die Gegenseite darüber in kenntnis setzen und der Spuk hat ein Ende
-- Editiert am 29.12.2009 23:15
hier dann das ergebnis:
hab am 04.01.2010 mit einem Mitarbeiter des Inkassounternehmens telefoniert. Hab mit Unwissenheit gestrahlt! Mir wurde dann gesagt, dass der Vorgang nochmal geprüft wird. Am 15. kam dann Post: Der Vorgang wurde geprüft und abgeschlossen, Mit freundlichen Grüßen....
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Mfg
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Glückwunsch
lg
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Ja von mir auch Glückwunsch !
Aber :
Diese Diskussion hatte ich mir mal nur angeschaut !
Irgendwie habt Ihr glaube ich alle aneinander vorbeigeredet.
quote:
Am 16.02.06 habe ich dann promt die Rechung für das Austauschgerät erhalten, die ich nicht bezahlt habe.
quote:
[color=red]Ich habe nie ein Tauschgerät erhalten![/color]
Kein Tauschgerät ( also vermutlich auch keine Unterschrift über Erhalt)
keine Forderung , fertig!
lg actrostom
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Du hast mal wieder recht
-- Editiert am 18.01.2010 23:17
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