Handyticket - Direkt Mahnung mit Gebühren erhalten

14. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
-user-
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)
Handyticket - Direkt Mahnung mit Gebühren erhalten

Hallo,

ich nutze schon eine Weile das Handyticket. Letzten Monat habe ich über die App ein Ticket gekauft, lief alles ohne Probleme, kein Hinweis auf eine Störung. Das Ticket ist problemlos auf dem Handy gelandet.

Nun habe ich wie aus heiterem Himmel eine Mahnung erhalten, wo mir mitgeteilt wurde, dass ein Handyticket-Kauf nicht funktioniert habe. Neben dem Preis für das Ticket soll ich nun über 9 EURO Mahn-/Bearbeitungsgebühren bezahlen. Da ja weder bei Ticket-Kauf/Buchung noch danach irgendein Hinweis war, dass etwas nicht geklappt hat, und ich auch sonst keine Nachricht bekommen habe, dass eine Buchung nicht geklappt hat und ich den Ticketpreis überweisen soll, frage ich mich, ob ich diese Mahngebühren überhaupt bezahlen muss bzw. was ich machen kann.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. weiß, was zu tun ist und ob man das zahlen muss oder nicht?

Viele Grüße,
Marc

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20 Antworten
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#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Nun habe ich wie aus heiterem Himmel eine Mahnung erhalten, wo mir mitgeteilt wurde, dass ein Handyticket-Kauf nicht funktioniert habe. Neben dem Preis für das Ticket soll ich nun über 9 EURO Mahn-/Bearbeitungsgebühren bezahlen.


Ohne Kauf -> kein Vertrag -> keine Verpflichtung, Geld zu zahlen

Das Verkehrsunternehmen müsste beweisen, dass der Kunde tatsächlich das Verkehrsmittel benutzt hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mahngebühren wären allenfalls über den direkten Schaden zu erstatten (Briefporto usw.) Je nach Gericht zwischen 1,50€ bis maximal 2,50€. Je nachdem, ob der Anbieter deinen Namen kannte u.ä. könnten Zusatzgebühren dazu kommen für Auskünfte usw.

Ich sehe hier auch erst einmal wenig Gründe, wieso du an dem Problem Schuld sein solltest. Solange du keine Schuld trägst, hättest du auch (in der Theorie) die Zusatzgebühren nicht zu zahlen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-user-
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Wie der Zahlungsdienstleister mir ggü. sagte wäre die Authorisierung der Kreditkarte fehlgeschlagen. Diese war jedoch zum Zeitpunkt des Ticket-Kaufs noch gültig und ich habe meine neue Kreditkarte erst danach erhalten. Da der Ticket-Kauf selbst auch ohne irgendein Authorisierungsproblem mit der App möglich war und ich auch sonst keinen Hinweis erhielt, dass da etwas nicht funktioniert hat und ein Betrag offen ist, hatte ich auch keine Möglichkeit diesen zu begleichen. Normalerweise sollte man doch wohl erwarten können -ähnlich wie bei jedem Online-Shop- dass beim Kauf sowohl die Authorisierung als auch die Abbuchung stattfindet und somit alles ok ist, wenn die App nichts anderes mitteilt. Das scheint aber dort nicht der Fall. Der Kauf des Tickets war möglich und dieses war auch in der App gespeichert, also kein Hinweis auf ein Problem. Es kann doch wohl nicht sein, dass bloss wegen einer neuen Karte (was ja eigentlich daily business ist) ich jetzt quasi dazu genötigt werden soll, derartige Gebühren zu zahlen. Laut Handyticket stünde das in deren AGB.. aber wie soll bitte ein Kunde wissen, dass die anscheinend stark verzögert abbuchen und dann auch wann genau? Klingt für mich alles nach einem gewissen System wo der ehrliche Kunde mal wieder der Dumme ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wie der Zahlungsdienstleister mir ggü. sagte wäre die Authorisierung der Kreditkarte fehlgeschlagen

Dann würde ich dem Zahlungsdienstleiter sagen "Na dann beweise es mal, weil das nicht sein kann."

quote:
Normalerweise sollte man doch wohl erwarten können -ähnlich wie bei jedem Online-Shop- dass beim Kauf sowohl die Authorisierung als auch die Abbuchung stattfindet und somit alles ok ist, wenn die App nichts anderes mitteilt

Ja, denke ich auch.

quote:
Laut Handyticket stünde das in deren AGB..

Was meiner Meinung nach a) eine überraschende Klausel wäre und damit unwirksam. Und selbst wenn: b) Beantwortet das nicht die Frage, ob du für den Schaden verantwortlich bist. Das bist du nämlich nach deiner Schilderung aus meiner Sicht nicht.

Das Ticket selbst muss ja bezahlt werden, da sind wir uns denke ich einig.

Für mich klingt das auch nach System. In dem Sinne, dass man Bugs oder Probleme auf den Kunden abwälzen will, obwohl der nichts dafür kann.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 14.10.2014 18:34

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Das Ticket ist zu bezahlen.

Die Gebühren, da wäre der Forderer in der Pflicht die Berechtigung zu beweisen, da diese strittig sind.


Auf die Nutzung der App ist man nicht angewiesen, sie dient nur der Bequenlichkeit?



quote:<hr size=1 noshade>Da der Ticket-Kauf selbst auch ohne irgendein Authorisierungsproblem mit der App möglich war und ich auch sonst keinen Hinweis erhielt, dass da etwas nicht funktioniert hat <hr size=1 noshade>

Da wäre dann mal vorsorglich Beweissicherung zu betreiben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Noch einmal:

quote:
wo mir mitgeteilt wurde, dass ein Handyticket-Kauf nicht funktioniert habe.


Sie haben vorhin erzaehlt, dass dass das Verkehrsunternehmen schrieb, dass Kauf nicht funktioniert habe.
Noch einmal -> ohne Kauf -> kein Vertrag






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1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9315x hilfreich)


Für mich liest es sich so, als ob zum Zeitpunkt des Kaufs des Tickets eine gültige Kreditkarte hinterlegt war. Das Verkehrsunternehmen hat die Kreditkarte aber nicht am Tag des Kaufs belastet, sondern erst einige Tage später. Und inzwischen war das Ablaufdatum der hinterlegten Kreditkarte überschritten. D.h. zum Zeitpunkt, als das Verkehrsunternehmen die Kreditkarte belasten wollte, war sie nicht mehr gültig. Richtig verstanden?





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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-user-
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja genau, die Kreditkarte wurde zwischenzeitlich ausgetauscht. Der Ticketkauf war im September, die (versuchte) Abbuchung im Oktober. Es wäre ja auch kein Problem gewesen, hätte man mich darauf hingewiesen, dass etwas nicht funktioniert hat mit der Bitte um Begleichung. Aber es kam keinerlei Hinweis, sondern direkt die Mahnung mit den zusätzlichen Gebühren.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sorry, wenn das Unternehmen einen Monat wartet, ist es selbst Schuld.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9315x hilfreich)


Ob es 1 Monat wartet, ist doch gar nicht gesagt.
Es kann ja auch 1 Tag sein:
Kauf am 30. September, Abbuchung am 1. Oktober und Gültigkeitsende der Kreditkarte 09/14.

Wenn man bei der DB online Fahrkarten bucht und mit Kreditkarte bezahlt, erfolgt die Belastung auch erst 1-2 Tage später.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-user-
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Ganz so knapp war das nun nicht, es muss so eher Anfang/Mitte September gewesen sein. Kurios ist, dass die in der Mahnung schreiben, dass die mit DERSELBEN Verbindung (also der Karte, die ja ohnehin nicht mehr authorisiert ist) das nochmal versuchen und in dem Zuge dann auch die Mahngebühr mit einziehen wollen. Alternativ bieten die Überweisung an. So wie ich einen MA der Hotline des Zahlungsdienstleisters verstanden habe, ist das ein Massenverfahren was die da machen, da werde nicht jeder Fall geprüft sondern alle nicht funktionierenden Zahlungen werden so behandelt. Ich frage mich vor allem wofür die mir da was in Rechnung stellen wollen. Wenn in einem Online-Shop eine KK-Zahlung nicht funktioniert, kostet mich das auch nichts, es geht halt schlicht nicht. Außerdem ist es -selbst wenn zeitversetzt abgebucht wird- möglich, diesen Betrag auf der KK zu blockieren, so dass m.W. die Abbuchung auch bei einem Wechsel funktioniert.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
erfolgt die Belastung auch erst 1-2 Tage später

Es geht nicht darum, wann die Belastung erfolgt, sondern darum, wann die Autorisation erfolgt. Normalerweise ist es so, dass in dem Moment der Kreditkartennutzung die Zahlung bereits vorgemerkt wird. Die tatsächliche Lastschrift kann dann ein oder zwei Tage später erfolgen.

Das, was der Zahlungsdienstleister hier meiner Meinung nach macht ist "Kartendaten sammeln und einen Monat später zur Zahlung melden". Das ist auch aus Datenschutzsicht ein sehr gefährliches Unterfangen, denn den Autorisationscode der Karte sollte flüchtig sein für die Zahlung und sobald erfolgreich auch nie in einer Datenbank abgespeichert werden.

Ich würde schon rein aus Sicherheitsgründen um solch einen Anbieter einen riesigen Bogen machen. Wenn dem seine Datenbank gehackt wird, gut nacht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 15.10.2014 09:32

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Sie haben vorhin erzaehlt, dass dass das Verkehrsunternehmen schrieb, dass Kauf nicht funktioniert habe.
Noch einmal -> ohne Kauf -> kein Vertrag


Möchtest du dich jetzt noch länger an einer offensichtlich falschen Darstellung des TE aufhängen?


Tja, dann bin ich dem -user- wohl auf dem Leim gegangen.

quote:
Nun habe ich wie aus heiterem Himmel eine Mahnung erhalten, wo mir mitgeteilt wurde, dass ein Handyticket-Kauf nicht funktioniert habe


Da ging ich davon aus, dass so ein Text tatsächlich schriftlich in der Mahnung steht.

Sei's drum!

Ich sehe in diesem Fall tatsächlich einen Gläubigerverzug vorliegen. Ich vermute, dass die Autorisierung tatsächlich erst massivst verspätet geschah, als die Karte nicht mehr gültig war.
Im Zahlungsverkehr mit Kreditkarten ist das sehr ungewöhnlich.


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" "

-- Editiert Steffen Meier am 15.10.2014 09:54

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-user-
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Wie damit umgegangen wird ist auch nicht sonderlich transparent, nach außen hin agiert das ÖPNV-Unternehmen bzw. Handyticket und letztlich habe ich ja wenn dann mit denen einen "Kaufvertrag".

Ich frage mich natürlich, warum die irgendwelche Gebühren verlangen, für die es erstmal keine Grundlage gibt (sehe ich zumindest so).. zumindest hätte man mir m.E. erstmal die Möglichkeit zur Überweisung geben müssen. Und Gebühren bei nicht funktionierenden KK-Abbuchungen werden soweit ich weiß vom KK-Unternehmen ja eigentlich nicht erhoben, das wäre nur bei EC-Zahlung so.

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die musste ja u.U. erst mal deine Adresse rausfinden. Evtl. gab es an dem Punkt schon Gebühren. Aber wie schon mehrfach gesagt: Der, der das verbaselt hat, demjenigen, dem die Schuld angelastet wird, der muss die Kosten dann auch tragen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Die musste ja u.U. erst mal deine Adresse rausfinden. Evtl. gab es an dem Punkt schon Gebühren.


Bitte nicht verwechseln mit EC-Rücklastschriften im Supermarkt!

Erstens:
Ich gehe mal davon aus, dass dem Verkehrsunternehmen die Postanschrift vom Fahrgast schon bekannt war. Bei vielen Handytickets muss die Adresse schon bei der Anmeldung angegeben werden.

Zweitens:
Das Kreditkartenunternehmen darf überhaupt nicht die Daten vom Karteninhaber rausgeben (kein Name, keine Anschrift)!


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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-user-
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

So wie ich es verstanden habe werden sämtliche Daten vom ÖPNV/Handyticket-Betreiber an den Zahlungsdienstleister weitergegeben und die Forderungen abgetreten.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-user-
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Bei Zahlung per KK fallen m.W. keinerlei Gebühren an, wenn eine Transaktion wegen Authorisierungsproblemen nicht zustande kommt. Sonst müsste man ja jedesmal bei Überschreiten des Limits und Ablehnung einer Transaktion einen Betrag zahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
die Forderungen abgetreten.


quote:
Nun habe ich wie aus heiterem Himmel eine Mahnung erhalten


Von wem kam denn diese Forderung?
Falls vom Zahlungsanbieter -> dann würde ich eine Abtretungsurkunde im Original verlangen.

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