Hans Hauser - Assesor jur.

10. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
mal4ek
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)
Hans Hauser - Assesor jur.

Hallo.

Ich hatte bei einem Internetanbieter etwas inseriert als Gewerbetreibender ohne dass ich die Ust-Id angegeben habe - jedoch Firmenname und alle anderen notwendigen Angeben.

Jetzt hab ich von dem oben genannten Herren ein Schreiben bekommen, dass ich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe und nun ihm eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 180,-€ zahlen soll.

Ansonsten kostet es mich dann 2500,-EUR

Was meint ihr dazu?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Mir ist nicht klar, wo da der Wettbewerbsverstoß liegen soll. Bitte posten Sie uns doch einen Link o.ä..

Wie mir scheint, wirst Du hier vera***, ich würde auf keinen Fall zahlen!

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

jotrocken
Nee - das ist ein bekannter Abmahnzo**er


http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,qkjirg2qzafezib7~cm.asp

Der Großabmahner aus München
Wir sind wieder in München bei Groß-Abmahner Hans Hauser. Als Anwalt darf er nicht mehr arbeiten. Und macht trotzdem weiter: Der Trick. Als Bauträger gemeldet, mischt er als Mitbewerber die Immobilienbranche auf. Wie das geht, zeigt er uns ganz offen. Fehlersuche im Immobilienteil: „Ich nehme mir den Immobilenteil der Berliner Morgenpost. Dann schaue ich halt ins Internet rein. Ich muss schon mal 10 bis 15 durchschauen, bis ich einen finde der es falsch macht“, erklärt Hans Hauser. Hauser sucht nach xbeliebigen Fehlern, dann schlägt er zu: 650 Makler hat es diesmal erwischt. Die Abmahnwelle rollt. Jeder Fall nur zwei bis dreihundert Euro. Doch das summiert sich. „Hier ist die Liste mit dem Geldeingang. Im Dezmber 3.200 Euro, im Januar 2.700 Euro. Im Schnitt 3.000 Euro im Monat“, sagt Hans Hauser. Hauser und Co das Handwerk legen - auch die Justizministerin sieht mittlerweile Handlungsbedarf. Zunächst sollen Privatpersonen besser vor Abmahnabzockern geschüzt werden.

Schau auch hier
http://www.wettbewerbsberater.de/home.htm

ob er letzten Endes bei Nichtzahlung vor Gericht zieht ?

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#3
 Von 
Monika Arif
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo, ich bekam heute ein Fax vom bekannten Hans Hauser.
Ich biete im Immonet Immobilien gewerblich an. Herr Hauser hat bemängelt, dass im Impressum keine Anschrift von der zuständigen Aufsichtsbehörde angegeben war.

Ich soll 238,- Euro überweisen, ansonsten kostet es mich 683,- Euro. Falls ich nicht antworte, will er die übliche Vertragstrafe einfordern.

Soll ich den geforderten Betrag überweisen, oder handelt es sich um eine Abzocke?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

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#4
 Von 
nopaypal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 16x hilfreich)

@Monika Arif
Dumme Frage, natürlich NICHT! Der Knilch ist ein Betrüger und Abzocker, der davon lebt, alte, kranke und ängstliche Personen um ihr Geld zu bringen. Schreib doch mal ne Forderung an ihn.

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#5
 Von 
Tangomo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

habe heute auch ein Fax von dem Herrn Hauser bekomme, er arbeitet auch Samstag hat mir fast meine EM Fussballlaune verdorben, er mahnt mich wegen der fehlenden Adresse der Aufsichtsbehörde ab. Intressant ist nur dass er mir ausversehen das Impressum eines anderen "Kunden" zufaxte, selten doof, naja wenn man den Namen Hauser Googlet wird einem einiges klar, ich habe seinen anderen Kunden schon kontaktiert und werde es meinem Anwalt geben wenn jemand weitere Erfahrung gemacht hat wäre es schön es hier mitteilen könnte.
Schönes Wochenende

Tangomo

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#6
 Von 
Oldbiker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe das gleiche Problem mit dem Großabmahner aus München wie Einträge davor; (auf meinem Immonet-Angebot steht bei der Aufsichtsbehörde keine postalische Anschrift...
Dazu folgendes:
Bereits Ende 2005 erhielt ich vom Großabmahner eine ähnliche Mahnung, weil damals auf meiner Homepage fehlende Angaben waren (Hinweis auf § 34 c fehlte).
Der Mahner forderte entweder 200 Euro und einen Vermerk "einverstanden" oder eine gesicherte Unterlassungserklärung per Anwalt (mind. 1.000 Euro.)Ich habe darauf nicht reagiert.
2 Monate später kam die erste Mahnung; da hat er dann schon über 500 Euro angedroht; ich reagierte wieder nicht.
Weitere 2 Monate später kam wieder eine Mahnung, ich sollte 250 Euro an einen gemeinnützigen Verein spenden und ihm davon eine Bestätigung zusenden. Darauf reagierte ich auch nicht, aber seit dem habe ich von diesem Herrn nichts mehr gehört.
Bis auf die o.g. neue Aktion.

Würe mich freuen, wenn mehr Leute ihre Erfahrungen mit diesem Herrn berichten würden.

mfg

:kotz:



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#7
 Von 
unkle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen!
Mich hat dieser Hans Hauser auch getroffen! Fax mit Rechnung über 250,- EUR und Androhung auf 830 EUR (bei Nichtzahlung der 250,-) wegen einem fehlendem Impressum auf immonet. Abgesehen davon, das ich mich maßlos aufrege, über solche Leute, wäre es klasse wenn mir jemand sagen könnte was für eine Antwort diesen "Menschen" dazu bringt aufzuhören zu nerven! Würde gerne in seiner Frist bleiben um zu reagieren weil ich im Ernstfall aufs ganze gehen würde.

Freue mich über Feedback!

P.S. Leider wohnt der weit weg!!!

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#8
 Von 
randy19521
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

auch wir, als Immobilienmakler, haben heute eine Abmahnung vom lieben Herrn Hauser bekommen. Sie lautete über 150 Euro, die wir überweisen sollten, nachdem wir im Internet die Anschrift unserer Gewerbeaufsichtsbehörde binnen einer Woche ergänzt haben.
Der feine Herr Hauser erscheint im Briefkopf als "Volljurist".
Die Frage ist, ob er dazu überhaupt befugt ist, wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben darf.
Wir werden den angeforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen.
Vielleicht sollte man sich zusammentun, um diesem Schmarotzer das Handwerk zu legen.
Ich hoffe auf rege Resonanz

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Oldbiker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich lese mit Begeisterung die neuen Beiträge. Ich habe auch noch nicht bezahlt und werde es auch nicht tun.
Mit dem zusammentun bin ich jederzeit und gerne dabei

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#10
 Von 
verhauserter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

auch wir sind heute verhausert worden wegen fehlender Angabe der Aufsichtsbehörde in einem Inserat bei Immonet (Dort grast er momentan wohl alles ab ...!).

Zugegeben, die Angabe hatten wir tatsächlich vergessen, einen Wettbewerbsvorteil jedoch mitnichten erzielt ...

Hat schon jemand einen Erfahrunsgwert oder eine Anwaltsmeinung, wie man dieser Wegelagerei begegnen kann?

Freue mich über regen Erfahrungsaustausch

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
abmahn-jäger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Meldet euch beim IVD in Berlin, faxt die Abmahnung und den Impressumsausdruck von Hauser - also nur 2 Blatt - an die 030-27572649, es gibt dann Informationen und Tipps zu Hauser.
:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Karin Schwarz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

uns ist gestern auch ein Schreiben reingeflattert...
Ich arbeite bei einem Baugeneralunternhemen. Wegen des Impressums bei Immonet kam ein Fax, da wir keine Aufsichtsbehörde angegeben haben.
Wir sollten nun auch 238,- EUR überweisen und eine Unterschrift leisten, bei Zuwiderhandlung dann 1000,- EUR zahlen.
Stuzig machte mich der Satz in seinem Schreiben: "Die Anwaltskammer München wird mir die Zulassung in Kürze wieder geben müssen...", darauf hin bin ich ins Internet.

Also wir werden nicht überweisen. Ich werde das Schreiben unserem Anwalt weiterleiten und außerdem stimmt unsere Firma auf dem Fax nicht. Er hat "GmbH &" vergessen. Somit ist ja garnicht unsere Firma gemeint.. *man sollte halt zumindest den richtigen Firmennamen aus dem Impressum rauslesen können und nicht nur auf die Fehler achten*

Hoffentlich wird ihm bald das Handwerk gelegt.
Das Leben ist schon schwer genug und die Immobilienbranche/Baubranche momentan auch.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
randy19521
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,
wie ich heute aus zuverlässiger Quelle erfahren habe, ist der feine Herr Hauser bis jetzt mit jeder Bemühung gescheitert, seine Forderungen gerichtlich durchzusetzen, da im TMG garnicht verlangt wird, eine Anschrift der aufsichtsführenden Behörde anzuführen.
Zitat: "Der § 5 TMG (alt § 6 TDG ) des einschlägigen Gesetzes spricht von „Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde“. Es ist schon teilweise bezweifelt worden, dass wir überhaupt Aufsichtsbehörden haben, so noch jüngst das Ordnungsamt in Mainz und einige Bezirksämter in Berlin.



Aber wenn man – sicher nicht ganz zu Unrecht – doch die auch als Genehmigungsbehörden fungierenden Ordnungsämter, oder wie sie jeweils heißen, nimmt, ist immer noch offen, was der Gesetzgeber mit dem Plural „Angaben“ wohl gemeint hat. Leider haben wir einen nicht unbedingt immer fähig zu nennenden Gesetzgeber, schaut man nämlich in die amtliche Begründung (BT 14/6098 S. 21) findet man diesen erhellenden Satz: „Zu Nr. 3 … Mit der Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde für eine Tätigkeit, die einer behördlichen Zustimmung bedarf, soll dem Nutzer die Möglichkeit gegeben werden, sich bei Bedarf über den Anbieter erkundigen zu können bzw. im Falle von Rechtsverstößen gegen Berufspflichten eine Anlaufstelle zu haben.“ Von einer Adresse ist überhaupt keine Rede."

Also, keine Sorge: Wir haben nicht gezahlt und nie wieder was von dem selbsternannten "Verbraucherschützer" gehört.

Liebe Grüße
Randolf







0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Monic
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, auch ich habe heute so ein Abmahnfax bekommen. Ich werde diesen Knilch heute noch anzeigen. Dem muss das Handwerk gelegt werden.

Ein Anruf bei Immonet bestätigte mir, dass es tatsächlich Menschen gibt die bezahlen. OBWOHL sie wissen, dass er ein Betrüger ist. UNGLAUBLICH!!!

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#15
 Von 
Aleusius
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
auch wir sind von dem feinen Herrn Hauser abgemahnt worden. Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde im Immonet.
Wir zahlen nicht, wenn er sich nochmals meldet werden wir die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben.
Wie sind denn so die Erfahrungen mit diesem feinen Herrn?
Kann man sich irgendwo anschließen, um diesem widerlichen Menschen endlich das Handwerk zu legen?


-----------------
"Conny"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Pedeto
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe auch eine Abmahnung von o.g. Herren bekommen, mich an den IVD gewandt und folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich inzwischen über 1080 Abmahnungen plus ca. 360 "Bettelbriefe" - so nenne ich die Erinnerungsschreiben von Hauser - nur aus diesem Jahr bekommen habe, muss ich a) diese etwas standardisierte Form der Antwort wählen und b) erhalten Sie diese Email und die Anlagen eventuell zum zweiten Mal.

Ich weiß, dass diese Faxe von Hauser lästig sind und ich würde Sie gerne davon befreien. Leider können wir - wegen Untätigkeit des Gesetzgebers - als Verband nichts mehr machen. Alles was legal möglich ist habe wir als Verband zusammen mit der IHK München und dem DIHK in Berlin getan. Anwaltszulassung, Gewerbeerlaubnis sind entzogen, Hauser ist "pleite", die Staatsanwaltschaft ermittelt und wahrscheinlich auch das Finanzamt. Alles was mir jetzt noch einfällt, wäre gesetzwidrig.

Aber zur Beruhigung:

Auf Hauser Abmahnungen oder die "Bettelbriefe" braucht man nicht reagieren, da dieser nicht abmahnen darf (BGH Vielfachabmahner, Widerruf der Bauträgererlaubnis, anliegend). Ob - selbst wenn hier Fehler vorhanden sein sollten - diese abgemahnt werden können, ist bisher von der Rechtsprechung verneint worden, jedenfalls bei fehlerhaften oder fehlenden Angaben bei der Aufsichtsbehörde. Wichtig ist aber ein ansonsten vollständiges Impressum, dabei hilft Ihnen die Präsentation im Anhang.

Sie können selber prüfen ob gegebenenfalls Ihr Impressum geändert oder ergänzt werden müsste. Muster für verschiedene Firmen-Rechtsformen finden Sie im Anhang. Die von Hauser geforderte Adresse für die Aufsichtsbehörde ist keine gesetzliche Pflicht, eine Angabe schadet aber auch nicht. Da die entsprechenden Behörden überall unterschiedliche Namen haben, kann ich den genauen Namen für Ihre(n) Stadt/Kreis nicht kennen. Im Zweifel hilft ein Blick auf die Genehmigung nach § 34c GewO falls Sie noch in der gleichen Stadt, in der Sie die § 34c Genehmigung erhalten haben, den Geschäftssitz haben. Es gilt immer die Behörde anzugeben, die Ihnen für den jetzigen Geschäftssitz eine Genehmigung nach § 34c GewO erteilen müsste.

Hier finden Sie ansonsten noch einen interessanten Beitrag einer spezialisierten Anwaltskanzlei aus Berlin zu dem Thema (liegt auch als PDF bei):

http://haerting.de/de/3_lawraw/archiv/wettbewerbsrecht.php?we_objectID=1213

Sie können also getreu dem Motto "knicken , lochen, abheften", die Abmahnung einfach ignorieren.



Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Koch
Vizepräsident IVD
Höchste Str. 14, 45883 Gelsenkirchen
Tel. 0209/94145-0
Fax 0209/94145-33
mailto:koch-ivd@t-online.de oder mailto:koch@ivd.net
www.ivd.net
Immobilienverband IVD
Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
AG Berlin-Charlottenburg VR 26525 B
IVD - Das Markenzeichen qualifizierter Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständiger


Also, einfach nicht reagieren!
Gruß Daniel

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Cauchy1789
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch hier finden Sie einen kostenlose Beratung.

http://www.it-recht-plus.de/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-hans-hauser/

Wichtig ist immer:
"Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Ansonsten drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten."

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Es ist wenig wahrscheinlich, dass diese Info - nach rund 4 Jahren - noch irgend jemanden interessiert!?
Aber auch so bekommt man Bewegung im Forum ... :)

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#19
 Von 
redjeve
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

:banana:

-----------------
"Ett dien Brod neet drööch, dau an een Sied Botte. "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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