Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich habe bei H&M mit Karte bezahlt und eine Ware für 5,90€ gekauft. H&M versuchte abzubuchen, als das Konto nicht gedeckt war. Ich erhielt von H&M keine Mahnung. Nun schreibt mir ein Inkasso-Büro folgende Forderungsaufstellung:
5,90 Hauptforderung
12,00 Rücklastkosten
15,00 Bankermittlung
18,20 Inkassokosten
0,20 10% auf Euro 5,90
Gesamtbetrag: 45,22€
Das ist mehr als das siebenfache der Hauptforderung. Ist das so rechtens?
Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ich würde die hauptforderung plus 3 € rücklastschriftgebühr plus 20 cent zinsen unter angabe der rechnungsnummer bzw kdnr direkt auf das kto von H M überweisen.
(die kto nummer dürfte auf den Rücklastschriftbeleg der bank stehen)
Nach dem irgendwann in den nächsten tagen eintreffenden 2 mahnschreiben würdfe ich
An das inkassobüro folgendes Fax bzw email (am besten beides) schicken:
Ich lehne die forderung mangels vorlage der vollmacht § 174 BGB
ab
Das die hauptforderung bereits bezahlt wurde
würde ich natürlich nicht erwähnen
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Die Inkassofirma muß lt BGB die Vollmacht im Orginal (!) vorlegen und (!) die eigentliche
Forderung Muß (!) mit dabei sein !
Die überwältigende Mehrheit der Inkassofirmen reagiert hier (gottseidank) hilflos
Meistens kommt dann nur eine Kopie der Vollmacht (mit z.b eingescannter und/oder nicht lesbarer Unterschrift ) oder mit nicht aktuellem Datum .Die Vollmacht muß sich detailiert auf
den vermeintlichen Schuldner beziehen (Anschrift / Datum / Kd bzw Rechnungsnummer )
Stimmt nur ein Punkt nicht : immer wieder zurückweisen !
gruß
thehellion
Ja wenn das so einfach ist, dann werde ich es mal versuchen. Ich habe ähnliches schon einmal in einem anderen Thread gelesen und habe daruafhin nur die Hauptforderung nebst Zinsen überwiesen. Ich teilte dem Inkassounternehmen mit, das der Betrag ausschließlich zur Tilgung der Hauptschuld zu verwenden ist (habe allerdings den Betrag nicht direkt aan H&M sondern an das Inkassounternehmen überwiesen. ist das Schlimm?)
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Den Hinweis der ausschl. verwendung hast Du schriftlich gemacht ?
Wenn Du ans Inkasso überwiesen hast ist m.M eine Negierung mangels vorlage der vollmacht (174)wohl nicht glaubhaft.
Weil Du hast ja ans IB überwiesen
Hast es also schon anerkannt ....
bitte um korrektur wenn ich mich hier irre
Trotzdem werden m.M. die von IB gewollten gebühren kaum durchzusetzen sein.!
gruß
thehellion
Ja, ich habe per Einschreiben folgendes geschrieben:
"hiermit lege ich Widerspruch gegen die Forderung Ihres Schreibens vom 10.03.2006 ein. Wie ich Ihnen bereits telefonisch mitteilte möchte ich folgendes schriftlich nachtragen:
Ich befinde und befand mich nicht im Zahlungsverzug ! Bitte schicken Sie mir die Vollmacht gemäß §§ 174
, 410 BGB
! Ich stelle Ihnen anheim Ihre Gebühren über Ihren Vertragsanwalt einzuklagen und weise darauf hin, daß ich bisher nicht angemahnt worden bin.
Ferner teile ich Ihnen mit, daß ich 5,90 € an Sie überweisen werden, welche ausschließlich zur Tilgung einer evtl. Hauptforderung zu verwenden sind!"
Soll ich nun einfach abwarten, oder ist es besser doch zu überweisen?
--- editiert vom Admin
Reike ..auch eín Nachtsurfer
Wieso so ein Aufstand wg der erwähnung 174 UND 410
(schulterzuck)
174 ist vollmacht
410 eben abtretung
und ?
Ist eigentlich so nebensächlich wie die bikinigröße von westerwelle
Ich habe mehrmals , auch wenn eindeutig nicht abgetreten , wurde den 410 miterwähnt und habe trotzdem immer nur die vollmachtskopie bekommen.
Ich will aber nicht unbelehrbar sein !
den hinweis auf 410 kann man weglassen
stratege
Die vollmacht von hgv kommt übrigens umgehend und die unterschrift ist erwartungsgemäß eingescannt ..und es ist eine generalinkassovollmacht -
Da habe ich schon dem colsman leider auch abschlägigen bescheid erteilen müssen
Das war vor 3 monaten
seitdem nix mehr gehört
gruß
thehellion
Eine Frage bitte was ist denn wenn der Inkassobüro mit einer Mahnung von H&M den Vollmacht Kopiert zusendet um der Antwort von ( thehellion am 17.04.2006 11:09 <-- siehe oben ) entgegenzuwirken ?
Dann kann ich ja nicht nach Vollmacht fragen da es ja mitgesendet wurde...
was kann man dagegen machen ?
danke
Eine kopierte Vollmacht oder eine Generalvollmacht (also eine, wo dein Name u.ä. nicht draufsteht= genügt einfach nicht. Dann hinweisen, dass man kopierte Vollmachten nicht akzeptiert, sondern nur ein Original.
Das Fordern einer Vollmacht schindet aber nur Zeit. Das heißt: Irgendwann hat man eine richtige Vollmacht und dann ist dieses Spiel vorbei.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
@atilaibrahim
Wichtig ist das die unstrittige hauptforderung an den Gläubiger H & M zweckgebunden überwiesen wird
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
Stratege, hat denn jetzt alles geklappt?
Im Sinne davon, dass du überhöhten Forderungen der HIT nicht bezahlen brauchtest?
Ich habe eine ähnliche Situation. Bin aber leider schon 2 Tage über Zahlungstermin (bis 03.10. sollte es überwiesen worden sein - 1. Schreiben von der HIT)
Würde mich über eine schnelle Antwort super freuen!
Grüße
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