Hat Inkassounternehmen Recht?

19. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nightangel89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)
Hat Inkassounternehmen Recht?

Hi erstmal.
Ich habe letztes Jahr Oktober eine Rechnung bei 1&1 nicht bezahlt.
1&1 zieht das Geld per Lastschriftverfahren ein und daher hab ich nicht wirklich gemerkt, dass die Rechnung nicht bezahlt wurde.

Heute hab ich nun erfahren, dass ein Inkassounternehmen beauftragt wurde um das Geld einzutreiben.
Diese haben aber von 1&1 meine alte Adresse gekriegt.
1&1 kennt jedoch seit August 09, also 2 Monate bevor ich die Rechnung nicht bezahlt habe, meine neue Adresse und hat auch meine Internetleitung dorthin umgeleitet.

Somit hat das Inkassounternehmen seit November/Dezember letzten Jahres Briefe an meine alte Adresse geschickt um das Geld einzufordern.
Das hat natürlich eine Menge Mahnspesen zur Folge, sowie Inkassokosten und ein netter Betrag von 12€ für eine Adressenermittlungsdatei.

Der Betrag ist somit insgesamt um 100€ gestiegen.
Ich habe dort angerufen und ihr das erklärt, die Dame am anderen Ende meinte jedoch ich habe eine Kontoführungspflicht und somit wäre ich selber Schuld und müsse alle Kosten bezahlen.

Stimmt das?
Ich bin nämlich der Meinung (Leienwissen), dass das so nicht rechtens ist...

MfG,
Nightangel


-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hast du eine Kostenaufstellung bekommen ?
Poste die mal!

lg actrostom

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nightangel89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Hier eine zensierte Kopie:


MfG,
Nightangel

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Jetzt muss ich nochmal nachfragen:

Das sieht für mich nach 4x Rechnung nicht bezahlt aus ?

3x alte Adresse und 1x neue Adresse a 39,99€

oder hat der Wechsel 68,98€ gekostet ?

lg actrostom

PS:
das sollte aus den 1und1 Rechnungen erkennbar sein.

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schon nachweisbar mit dem Inkassoladen kommuniziert ?
Ansonste ist es kein Fehler die unstrittige Hauptfordrung (ohne Adressermittlung und Inkassogebühr) direkt aufs 1 u 1 Konto überweisen

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nightangel89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Also die ersten 5 Beträge gehören alle zu einer Rechnung:
29,99€ Grundgebühr und ca. 60€ sind handykosten etc., und die 12€ sind mahnkosten.

Die nächsten 3 sind die nächste Rechnung.
Merke selbst gerade erst, dass es ne zweite Rechnung gibt.
Dachte bisher, dass das alles zu einer Rechnung gehört, da 1&1 gerne Sammelrechnungen schreibt. Sind aber anscheinend 2.
Sorry für die Fehlinfo.

Ja, ich habe bereits zwei mal da angerufen.
Beim ersten mal hab ich mit denen geklärt, dass ich umgezogen bin und beim zweiten mal die Detais für die Mahnkosten etc.
Beide Gespräche wurden in deren Computer vermerkt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Ich würde die Rechnung zeitnah direkt an 1und1 überweisen mit V-Zweck : Verrechnung auf Hauptforderung Kundennummer.....

ausser Adressermittlung und Inkassokosten.

Am besten bevor sich RA Andreas Schneider auch noch meldet !
Dann wirds ca 50 Euronen teurer.

lg actrostom

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nightangel89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Also sollte ich alle ursprünglichen Kosten an 1&1 überweisen und die regeln das dann selbstständig mit dem Inkassounternehmen, oder wie meinst du das?

MfG,
Nightangel

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mein Tip :
Zahl unangekündigt wie oben empfohlen aufs GL Konto und warte auf das kommende IB Schreiben und weise dann die Forderung ohne auf den 1 Inkassobrief einzugehen mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück und setze den Inkassoladen im selben Schreiben darüber in kennntis das es keine offene Forderung gibt.
2 oder 3 Bausteinbriefe werden noch kommen
Am besten Du postest dann ´nochmal

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Nein , das Inkasso wird dann noch 3-4x versuchen von dir ihre Kosten zu bekommen.

Aber ausser bei einem gerichtlichen Mahnbescheid würde ICH das ignorieren.
Und sollte er denn kommen fristgerecht widersprechen.

lg actrostom

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Ha , da war Thehellion schneller !



-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen