Hallo,
vor einiger Zeit kaufte ich in einem REWE Markt etwas ein und bezahlte mit EC Karte.
Einige Tage später ließ ich aufgrund einer finanziellen Notsituation wissentlich die Lastschrift zurückgehen.
Die Briefe von REWE zwecks Zahlungsaufforderung / Mahnung habe ich zunächst ignoriert, da ich andere Sorgen hatte.
Mir ist klar dass das nicht in Ordnung war und ich will die Forderung
jetzt begleichen.
Von REWE erhielt ich 2 Briefe:
1. Brief:
Erinnerung mit Zahlungsaufforderung wegen Rücklastschrift EC-Kartenzahlung (20.02.2017)
Kaufbetrag: 19,65 €
Rücklastschriftgebühren: 3,50 €
Bearbeitungsgebühr: 5,00 €
Mahngebühr: 3,00 €
Gesamtforderung: 31,15 €
Ärgerlich, aber verständlich, würde / will ich so zahlen.
2. Brief:
Letzte Mahnung wegen Rücklastschrift EC-Kartenzahlung (08.03.2017)
Kaufbetrag: 19,65 €
Rücklastschriftgebühren: 3,50 €
Bearbeitungsgebühr: 5,00 €
Mahngebühr: 3,00 €
Gesamtforderung: 31,15 €
Also noch genau wie oben.
Nun ist allerdings ein Schreiben von "EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH" gekommen (27.04.2017).
Sie schreiben, dass die REWE-Forderung an sie "abgetreten" wurde und sämtliche Korrespondenz nur mit EOS DID zu führen sei.
Im Briefkopf steht "EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH" aber im Schreiben selbst ist dann von:
"Die EOS Investment GmbH ist damit neue Forderungsinhaberin"
die Rede.
EOS Deutscher Inkasso-Dienst und EOS Investment GmbH ist also die selbe Organisation?
Habe mich nur gewundert, warum sie sich einmal "EOS DID" und ein mal "EOS Investment GmbH" nennen.
Auf jeden Fall sieht deren Forderung nun wie folgt aus:
Hauptforderung: 19,65 €
Bisherige Kosten / Mahnkosten der Auftraggeberin: 11,50 €
(was in Summe die vorherigen 31,15 € ergibt).
+
Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten): 40,50 €
Zinsen bis 27.04.2017: 0,17 €
Gesamtbetrag: 71,82 € zzgl. weiterer 4,120 % Zinsen p. a. auf die jeweils restliche Hauptforderung.
Meine Frage wäre:
Was davon "muss" ich zahlen und was nicht?
Was würde passieren, wenn ich einfach nur die Hauptforderung direkt an den Gläubiger (REWE) überweise?
Funktioniert das überhaupt noch bzw. wird das richtig zugeordnet, da die Forderung ja angeblich an das Inkasso "abgetreten" wurde?
Wie reagiere ich hier richtig?
Falls hilfreich, würde ich auch mal das gesamte Schreiben der EOS DID hier reinstellen (geschwärzt).
Vielen Dank
-- Editier von fablesseN am 01.05.2017 08:43
Hauptforderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Es sieht so aus als sei EOS Investment tatsächlich neuer Inhaber der Forderung. Um sicher zu gehen kannst du dir die Abtretungsurkunde vorzeigen lassen. In diesem Fall sind dann aber die Inkassogebühren grundsätzlich nicht durchsetzbar. Prinzipiell wären auch die Bearbeitungsgebühren nicht zu zahlen. Ich würde aber an deiner Stelle die 31,15 Euro bezahlen, da du ja mittlerweile schon 3 Briefe bekommen hast. Und für die Zukunft solltest du dir solch eine Vorgehensweise verkneifen!
ZitatEs sieht so aus als sei EOS Investment tatsächlich neuer Inhaber der Forderung. Um sicher zu gehen kannst du dir die Abtretungsurkunde vorzeigen lassen. In diesem Fall sind dann aber die Inkassogebühren grundsätzlich nicht durchsetzbar. Prinzipiell wären auch die Bearbeitungsgebühren nicht zu zahlen. Ich würde aber an deiner Stelle die 31,15 Euro bezahlen, da du ja mittlerweile schon 3 Briefe bekommen hast. Und für die Zukunft solltest du dir solch eine Vorgehensweise verkneifen! :
Danke dir.
Ja, die 31,15 € muss und will ich auch zahlen, allerdings nicht, wenn es nicht sein muss, die 71,82 €.
Hier ein Auszug aus dem Inkasso-Schreiben:
"Abgetretene Forderung der Firma EOS Investment GmbH (vormals REWE Markt GmbH)
Sehr geehrter Herr [...]
hiermit zeigen wir an, dass wir mit der Einziehung der oben genannten Forderung von der Gläubigerin beauftragt wurden.
Sämtliche Korrespondenz ist mit uns, der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH zu führen.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften teilen wir Ihnen zudem auftragsgemäß mit, dass oben genannte Forderung an die EOS Investment GmbH, Steindamm 71, 20099 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer abgetreten wurde.
Die EOS Investment GmbH ist damit neue Forderungsinhaberin. "
Mir ist nun gerade nicht klar, ob ich die 31,15 € noch an die Bankverbindung des ursprünglichen Gläubigers REWE Markt GmbH zahlen kann / soll, oder ob das womöglich zu einer Fehlbuchung führen würde weil nichts mehr zugeordnet werden kann etc.
Es wird ja immer empfohlen, die Hauptforderung an den Gläubiger und nicht ans Inkasso zu zahlen, weil sonst das Inkasso erstmal die eigenen "Gebühren" einstreicht bevor es Geld an den Gläubiger weiter gibt oder?
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Ob das zu Fehlbuchungen führen kann weiß ich nicht, aber du kannst ja durchaus nachfragen. Was aber hier immer noch im Raume steht ist eine mögliche Strafanzeige wegen Betruges.
.
ZitatWas aber hier immer noch im Raume steht ist eine mögliche Strafanzeige wegen Betruges. :
Das habe ich mir auch als erstes gedacht.
ZitatMir ist nun gerade nicht klar, ob ich die 31,15 € noch an die Bankverbindung des ursprünglichen Gläubigers REWE Markt GmbH zahlen kann :
REWE hat keine Forderung mehr gegen dich. Was soll also eine Zahlung an den Ex Gläubiger bringen.
ZitatSämtliche Korrespondenz ist mit uns, der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH zu führen. :
ZitatDie EOS Investment GmbH ist damit neue Forderungsinhaberin. :
Die Investment GmbH ist der neu Forderungsinhaber und hat, nachdem du dich in Verzug befindest, Eos
Deutscher Inkasso-Dienst GmbH mit dem Einzug der Forderung beauftragt.
Ob die Höhe gerechtfertig ist, darüber kann man sich streiten.
Ich hätte aber an deiner Stelle eher Bammel vor einer Anzeige!
gruß charly
Richtig,
aber das ist hier denke ich erst einmal außen vor, denn das wird eher jetzt bereits schwierig mit der Anzeige.
Denn diese müsste von REWE kommen. Denn bei diesem Betrugsdelikt ist REWE der Geschädigte nicht fie EOS. Wenn die Forderung aber wirklich verkauft wurde ist die Sache für REWE durch.
Ich würde hier wie folgt vorgehen:
Das Geld 31,15€ + Zinsen mit dem Verwendungszweck von REWE an REWE bezahlen.
Dann der EOS mitteilen, dass man die Forderung mangels fehlender Abtretungsurkunde einstweilen zurückweist und diese im Original anfordern.
Dann mal sehen was passiert.
Eine Info ist hier noch nicht gefallen:
EOS Investment und das Inkasso gehören zum selben Konzern. Da dies aber so ist, liegt gemäß RDG gar keine Inkassodienstleistung vor und damit nichts, was zu Inkassokosten führt.
ZitatRichtig, :
aber das ist hier denke ich erst einmal außen vor, denn das wird eher jetzt bereits schwierig mit der Anzeige.
Denn diese müsste von REWE kommen. Denn bei diesem Betrugsdelikt ist REWE der Geschädigte nicht fie EOS.
Da würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen.
Betrug ist immer noch ein Offizialdelikt.
Der Wert ist zwar gering, aber ich würde mich nicht darauf einlassen.
ZitatIch würde hier wie folgt vorgehen: :
Das Geld 31,15€ + Zinsen mit dem Verwendungszweck von REWE an REWE bezahlen.
Könnte man machen, aber welchen Sinn macht das wenn die Forderung verkauft wurde.
ZitatEOS Investment und das Inkasso gehören zum selben Konzern. Da dies aber so ist, liegt gemäß RDG gar keine Inkassodienstleistung vor und damit nichts, was zu Inkassokosten führt. :
Wäre in meinen Augen der erfolgversprechenste Ansatz.
gruß charly
Warum wird denn hier von Betrug geredet?
Erfordert dieser nicht eine Bereicherungsabsicht?
Die war ja nie vorhanden, ich ging damals nicht bei REWE einkaufen mit der Absicht, ein paar Tage später das Geld zurückbuchen zu lassen. Kein Vorsatz / keine Bereicherungsabsicht.
Außerdem will ich ja bezahlen. Zu keinem Zeitpunkt hatte ich die Absicht, die Forderung dauerhaft unbezahlt zu lassen bzw. die gekauften Waren unbezahlt zu behalten.
Am sinnvollsten wäre es für mich also erstmal herauszufinden, ob ich noch an REWE bezahlen kann und dies dann auch korrekt verbucht wird, oder?
ZitatEine Info ist hier noch nicht gefallen: :
EOS Investment und das Inkasso gehören zum selben Konzern. Da dies aber so ist, liegt gemäß RDG gar keine Inkassodienstleistung vor und damit nichts, was zu Inkassokosten führt.
Also könnte man auch 31,15€ + Zinsen an das Inkasso zahlen?
Wäre dann nicht das Problem, dass die meine Zahlung einfach mit ihrer Inkassovergütung (40,50 €) verrechnen und der Rest + Hauptforderung noch offen bleibt?
Zitat:Erfordert dieser nicht eine Bereicherungsabsicht?
Ja, und die kann man in deinem Fall schon hinein konstruieren, wenn man nur die Tatsachen betrachtet.
Zitat:Die war ja nie vorhanden, ich ging damals nicht bei REWE einkaufen mit der Absicht, ein paar Tage später das Geld zurückbuchen zu lassen. Kein Vorsatz / keine Bereicherungsabsicht.
Nach deiner Schilderung hast du Recht, aber es gibt immer eine gewisse Unsicherheit ob das ein Richter nicht anders sehen würde
Zitat:Am sinnvollsten wäre es für mich also erstmal herauszufinden, ob ich noch an REWE bezahlen kann und dies dann auch korrekt verbucht wird, oder?
EOS hat doch mitgeteilt neuer Inhaber der Forderung zu sein. Wie ich schon schrieb, kannst du dir die Abtretungsurkunde anfordern um auf Nummer sicher zu gehen. Ich gehe aber davon aus dass das passen wird.
Zitat:Wäre dann nicht das Problem, dass die meine Zahlung einfach mit ihrer Inkassovergütung (40,50 €) verrechnen und der Rest + Hauptforderung noch offen bleibt?
Du kannst selbst bestimmen dass deine Forderung nur für Hauptforderung und Mahngebühren zu verwenden ist, z.B. im Verwendungszweck
Ich habe nun zuerst beim ursprünglichen Gläubiger REWE Markt GmbH angerufen und mich vergewissert, dass die Forderung abgetreten wurde.
Dies wurde mir bestätigt und ich könne mich nur noch direkt an das Inkasso in dieser Sache wenden.
Habe daraufhin 31,50 EUR an das Inkasso überwiesen und im Verwendungszweck:
"Nur für: Hauptforderung, Bisherige Kosten / Mahnkosten der Auftraggeberin und Zinsen zu verwenden."
mit angegeben.
Dann noch eine E-Mail ans Inkasso geschickt mit Beleg der Überweisung im Anhang und diesem Text:
"Forderungs-Nummer: XXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben habe ich die o.g. Forderung wie folgt beglichen:
31,50 EUR gezahlt per Überweisung (siehe Beleg im Anhang).
Nur zu verwenden für:
- Hauptforderung (19,65 EUR)
- Bisherige Kosten / Mahnkosten der Auftraggeberin (11,50 EUR)
- Zinsen (0,17 EUR bis 27.04.2017 - insg. max. 0,35 EUR)
(siehe Verwendungszweck der Überweisung).
Da EOS Investment GmbH und EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH zum selben Konzern gehören, liegt gem. RDG keine Inkassodienstleistung vor.
Die von Ihnen genannte "Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten)" über 40,50 EUR ist daher von mir nicht zu erstatten.
Hiermit betrachte ich die Angelegenheit als erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
[...]"
Passt so oder?
Ja, das passt aus meiner Sicht.
In der Folge kommen vermutlich noch ein paar weitere Briefe die du ignorieren kannst. Erst bei Post vom Gericht wird es interessant (unwahrscheinlich)
ZitatJa, das passt aus meiner Sicht. :
In der Folge kommen vermutlich noch ein paar weitere Briefe die du ignorieren kannst. Erst bei Post vom Gericht wird es interessant (unwahrscheinlich)
Danke für deine / eure Hilfe.
Sollte je ein gelber Brief vom Gericht wegen dieser Sache bei mir auftauchen, melde ich mich hier nochmal :D
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