Hauptforderung begleichen , Inkassogebühren nicht ?

14. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Brozel 0312
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 20x hilfreich)
Hauptforderung begleichen , Inkassogebühren nicht ?

Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Tagen darüber berichtet, dass wir bereits mehrere Schreiben von einem HIB Inkassobüro aus Hamburg erhalten haben. Diese wollen im Namen der mr nexnet GmbH offene Rechnungen aus dem Jahre 2012 eintreiben. Es geht um Anrufe bei der Telefonauskunft, die nicht über den Telefonanbieter Unitymedia sondern über die Telegate abgerechnet wurden. Davon hatten wir allerdings keine Kenntnis, genauso wenig haben wir jemals eine Mahnung von nexnet über irgendwelche offene Rechnungen erhalten.
Mittlerweile kommen in regelmäßigen Abständen Mahnschreiben von HIB Inkasso bei uns an. Diesen Forderungen haben wir bis dato immer widersprochen.
Ich weiß nicht, ob wir damals diese Dienste genutzt haben, abstreiten will ich das nicht.
Nun habe ich gelesen, dass man bei berechtigten Forderungen zumindest die Hauptforderung plus angefallene Zinsen an den Gläubiger überweisen soll und nicht die Inkassogebühren! Somit wäre man erstmal aus dem Schneider.
Wer kann mir etwas darüber sagen oder hat zur Zeit ähnliche Probleme?

Post vom Inkassobüro?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Warum machst du nicht im Ursprungsthema weiter? http://www.123recht.net/Letzte-Mahnung-von-HIB-Inkasso-__f484939.html

Zitat:
Wer kann mir etwas darüber sagen oder hat zur Zeit ähnliche Probleme?

Das ist grundsätzlich richtig, dass man so verfahren sollte. Du allerdings weißt es nicht. Wichtig ist hier denke ich das TKG. Du darfst solchen Rechnungen widersprechen und ein Prüfprotokoll gemäß TKG anfordern. Bis dahin passiert gar nichts aus rechtlicher Sicht. Wenn du auf dem Prüfprotokoll bestehst, darf dir das nicht negativ ausgelegt werden.
Gerade weil man sich nicht unbedingt dran erinnern kann, welche Rufnummern man vor exakt 3 Jahren mal gewählt hat, ob man vielleicht mal eine Telefonauskunft brauchte oder nicht, gerade deswegen wird dir auch niemand zumuten, einfach auf Verdacht hin zu bezahlen.

Aber es gibt noch einen Trick: Wenn du dir nicht sicher bist aber lieber die 2€ überweisen willst... Man kann ja nie wissen... Dann kann man im Verwendungszweck der Überweisung hinzufügen "Nur Hauptforderung, ohne Anerkennen Rechtspflicht."
Im Prinzip sagt das dann "Ich sehe es nicht ein, aber trotzdem überweise ich." Wenn dann beispielsweise die Inkassogebühren eingefordert werden, kann der Gegenüber nicht argumentieren "Aber der hat doch bezahlt und damit anerkannt." Im Gegenteil: Man muss feststellen "Er will sich nicht streiten, nur deswegen hat er bezahlt. Anerkannt hat er es nicht." Das ist ein strategischer Unterschied.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Geh vor wie hier :
https://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongebuehren.html

und überweise die HF unter Vorbehalt
(Im Überweisungsträger : Nur HF - Zahlung unter Vorbehalt)

Das Anschreiben dann leicht verändern :
Ungeachtet der Rechtmäsigkeit habe ich heute x € unter Vorbehalt überwiesen

Die Inkassokosten sind ohnehin nicht durchsetzungsfähig

-- Editiert von thehellion am 14.04.2015 23:23

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Brozel 0312
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 20x hilfreich)

Vielen Dank für eure Tipps.
Würde genauso vorgehen und lediglich die HF von mr nennet begleichen.
Problem ist nur, dass ich nie ein Schreiben von denen erhalten und folglich auch keine Kontodaten dieser Firma vorliegen habe.
Kann jemand helfen, der auch schon mal an die mr nexnet GmbH überwiesen hat?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du kannst auch ans Inkasso überweisen
Hauptsache zweckgebunden wie oben erwähnt (sonst verrechnen die mit Ihren Gebühren)

Das anschließende Schreiben geht ja ohnehin ans Inkasso

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#5
 Von 
Brozel 0312
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo zusammen,
das Inkassobüro lässt einfach nicht locker und besteht weiterhin auf Begleichung der offenen Rechnungen inclusive Inkassogebühren, obwohl ich bereits mehrfach das Prüfprotokoll angefordert habe. Sie haben auch schon bei uns angerufen und gesagt, dass alle Forderungen berechtigt sind. Ich werde den Rat von thehellion befolgen und nur die Hauptforderung begleichen.
Kannst du (thehellion)mir nochmal sagen, wie das dazugehörige Schreiben an das Inkassobüro aussehen sollte?
Die nerven total, hab echt andere Probleme als mich mit denen rumzuärgern.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ich werde den Rat von thehellion befolgen und nur die Hauptforderung begleichen.

Was bedeutet, dass du einknickst. Nur weil die telefonisch irgendwas behaupten, knickst du ein? Was denkst du, warum die kein Prüfprotokoll vorlegen?

Zitat:
Die nerven total, hab echt andere Probleme als mich mit denen rumzuärgern.

Dann würde ich persönlich folgendes Schreiben per EInschreiben empfehlen:
"Wertes Inkassobüro. Ich untersage Ihnen ausdrücklich weitere telefonische Belästigung. Beim nächsten Anruf werde ich gegen Sie Strafanzeige wegen Nötigung erstatten. Ihre Weigerung, mir das technische Prüfprotokoll gemäß TKG vorzulegen habe ich zur Kenntnis genommen. Sollten Sie weiterhin auf ihrer Forderung beharren, werde ich auf ihre Kosten einen Anwalt hinzuziehen und diesen eine negative Feststellungsklage einreichen lassen. Zudem werde ich mich beim Aufsichtsgericht über Ihr Geschäftsgebaren beschweren und einen Entzug ihrer Lizenz beantragen. Aufgrund meiner mehrfachen Anforderung des technischen Prüfprotokolls haben Sie den Fall an ihre Mandantin zurückzugeben, damit diese erst einmal ihre Hausaufgaben macht und die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung nachweist. Ihre Weigerung kann nur bedeuten, dass Sie sich hier an einem Betrugsversuch probieren, an einer Forderung ohne dass es eine Rechtsgrundlage für die Forderung ergibt."

Irgendwo was. Die Signalwörter "Anwalt" oder "Strafanzeige" sollten die meiner Meinung nach genug verschrecken.

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat (von Brozel 0312):
Hallo zusammen,
das Inkassobüro lässt einfach nicht locker und besteht weiterhin auf Begleichung der offenen Rechnungen inclusive Inkassogebühren, obwohl ich bereits mehrfach das Prüfprotokoll angefordert habe. Sie haben auch schon bei uns angerufen und gesagt, dass alle Forderungen berechtigt sind. Ich werde den Rat von thehellion befolgen und nur die Hauptforderung begleichen.
Kannst du (thehellion)mir nochmal sagen, wie das dazugehörige Schreiben an das Inkassobüro aussehen sollte?
Die nerven total, hab echt andere Probleme als mich mit denen rumzuärgern.


"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Du hattest das Protokoll schriftlich eingefordert ?
Hast Du irgendwas überwiesen ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#8
 Von 
Brozel 0312
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich habe das Prüfprotokoll schriftlich eingefordert und überwiesen habe ich nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Forderung schriftlich zurückweisen sonst rufen die Call Agents immer wieder an

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#10
 Von 
Brozel 0312
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 20x hilfreich)

Halle zusammen, heute habe ich erneut ein Schreiben der HIB Inkasso mit Zahlungsaufforderung bekommen. Nachdem ich im April zünd-ten Mal das Prüfprotokoll und die Abtretungsurkunde angefordert habe, hat man mir heute eine billige Kopie der Vollmacht zukommen lassen, bin sicher das es sich nicht um das Original handelt. Ein Prüfprotokoll ist wieder nicht dabei, lediglich die Einzelverbindungsnachweise.
Wieder Forderungen zurückweisen?
ist die Abtretungsvollmacht mir zwingend im Original zuzusenden?

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#11
 Von 
Brozel 0312
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 20x hilfreich)

Sorry für einige Rechtschreibfehler, bin zur Zeit etwas neben der Spur...

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du hast doch einmal deutlich deinen Standpunkt klar gemacht. Brieffreundschaften musst du nicht unterhalten. Ich würde das Schreiben achselzuckend abheften. Wenn die was wollen, dann sollen sie halt ein Gericht bemühen. Dem legst du vor, dass du das Prüfprotokoll angefordert hast und nicht erhalten hast und damit sollte das Thema dann durch sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das mit dem Prüfprotokoll ist ohnehin gegessen weil :

1) Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Im Falle der Beanstandung hat der Anbieter das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach Satz 3 verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug;

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Brozel 0312
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 20x hilfreich)

Was bedeutet das konkret für mich ? Das ich das Protokoll nicht mehr verlangen kann und somit die Forderungen begleichen muss ?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nein . die Gegenseite hat ja die Fristen verschlafen

(...Erfolgt eine nach Satz 3 verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug; ...)

Ein jetzt vorgelegtes Protokoll würde nichts mehr ändern

Hier gibts jede menge urteile dazu :
https://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongebuehren.html

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Brozel 0312
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 20x hilfreich)

Soll ich also deiner Meinung nach erstmal abwarten ob die Gegenseite weitere Schritte sprich Mahnbescheid einleitet oder soll ich die Forderungen wieder ablehnen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Einfach mal abwarten. Du hast einmal deutlich gemacht, wie du dazu stehst. Brieffreundschaften sind mit Inkassos so was von sinnlos :-)

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja seh ich genauso
Man kann ja nicht bei jedem automatisierten Inkasso Brief die Einschreiben raushauen

Signatur:

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