Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Gryphius und ich bin 17 Jahre alt.
Vor kurzem habe ich eine Mahnung
per E-Mail von der Inkasso KSP in Hamburg erhalten.
Mein Paypal-Konto war 30€ im negativen, doch dies war mir zu dem Zeitpunkt nur teils bewusst, da ich Aufgrund von einem komplexeren Fehler der von meiner Seite ausging, eine positive Summe angezeigt bekam. Nun fordert die KSP 100,6€,- diese Summe setzt sich zusammen aus:
Hauptforderung zzg. Verzugsschaden: 29.9€
Kaufmännische Mahnkosten: 1.25€
Anwaltsgebühr: 58,5€
Auslagen-Pauschale: 11,7€
Für eine elektronisch generierte Email, sind solch wucherhafte Anwaltskosten nicht gerechtfertigt.
Heute habe ich nun die Hauptforderung direkt an Paypal beglichen und wollte daraufhin die Inkasso KSP darüber informieren. Als ich sie anrief, gelang ich mit einer sehr unfreundlichen Dame in Kontakt die mich nicht einmal ausreden lassen wollte, da eine Kooperation mit minderjährigen wohl nicht in Frage kommt. (Sie wussten mein Geburtsdatum da ich sie davor schon einmal anrief und fragen wollte aus was sich die Anwaltsgebühren zusammensetzten (jedoch auch da keine Antwort erhalten) und sie dann mein Geburtsdatum wollten.)
Nun dachte ich an die Möglichkeit, meine Eltern konkret in die Situation zu involvieren und diese schwebend unwirksame Rechtlichkeit, durch eine nachlegende Nicht-Einwilligung meiner Eltern aus der Welt zu räumen.
Bei dieser Vorgehensweise könnte jedoch eine Sperrung meines Paypal Kontos und eine Klage wegen Betrugs (Da ich mein Alter in Paypal anders als wahrhaftig angegeben habe) in Betracht kommen. Ob die KSP eine Klage einleitet bzw. durchsetzt ist zwar relativ unwahrscheinlich aber dennoch möchte ich auf keinen Fall ein Risiko eingehen, da auch der kleinste Eintrag ins Führungszeugnis drastische Folgen für meine spätere Berufswahl haben könnte.
Alternativ würde sich auch die Option bieten, die Inkasso schlichtweg zu ignorieren, doch auch hier besteht die Gefahr das irgendwann Post vom Amtsgericht in meinen Briefkasten flattert , da diese Scharlatane meine Adresse haben. Klar könnte ich dieser dann einfach fristgerecht widersprechen, nur leider fehlt mir hier eindeutig das nötige Fachwissen um die Situation vollständig einschätzen zu können und die richtige Vorgehensweise zu wählen.
Daher bitte ich um Ihre professionelle Einschätzung
Ich freue mich auf Ihre Antwort(en) und wünsche Ihnen allen viel Gesundheit in dieser drastischen Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Gryphius
-- Editiert von Gryphius am 02.04.2020 22:27
Hauptforderung beglichen,- Inkasso fordert exzessive Gebühren
2. April 2020
Thema abonnieren
Frage vom 2. April 2020 | 22:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Hauptforderung beglichen,- Inkasso fordert exzessive Gebühren
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 3. April 2020 | 00:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatDaher bitte ich um Ihre professionelle Einschätzung :
Ausweislich der akzeptierten Nutzungsbdingungen gibt es hier
Zitat:Das 123recht.de Forum ist ein reines Laien-Forum
Profis gibt es hier : https://www.frag-einen-anwalt.de/
ZitatFür eine elektronisch generierte Email, sind solch wucherhafte Anwaltskosten nicht gerechtfertigt. :
Irrelevant, da diese Gebühren Pauschalen sind und gesetzlich festgelegt wurden
ZitatBei dieser Vorgehensweise könnte jedoch eine Sperrung meines Paypal Kontos und eine Klage wegen Betrugs (Da ich mein Alter in Paypal anders als wahrhaftig angegeben habe) in Betracht kommen. :
Erstere ist recht sicher, letzteres eher unwahrscheinlich.
Zitatdennoch möchte ich auf keinen Fall ein Risiko eingehen, da auch der kleinste Eintrag ins Führungszeugnis drastische Folgen für meine spätere Berufswahl haben könnte. :
Dann gibt es nur eine Strategie der Risikominimierung: zahlen und zwar alles. Zumal man die Sache ja selbst verschuldet hat.
#2
Antwort vom 3. April 2020 | 14:09
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Das falsche Alter anzugeben, ist erst mal noch keine Straftat. Erst wenn man von vornherein vor hatte, insbesondere nicht zu bezahlen, wird daraus ggf. Betrug.
Unabhängig davon:
Zitat:Anwaltsgebühr: 58,5€
Auslagen-Pauschale: 11,7€
Ist IMHO nicht durchsetzbar. KSP erbringt keinerlei Rechtsdienstleistung.
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#3
Antwort vom 4. April 2020 | 12:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Vielen dank für die Antworten.. da sich aber beide von ihrem Endsinn aber stark unterscheiden, bin ich immer noch nicht in der Lage eine Vorgehensweise zu schlussfolgern.. die Frist des Inkasso ist der 9.04, konkret: wie soll ich mich verhalten?
Gryphius
#4
Antwort vom 4. April 2020 | 15:58
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Kommt auch darauf an ob du PayPal weiter nutzen willst oder nicht
#5
Antwort vom 4. April 2020 | 17:57
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatDas falsche Alter anzugeben, ist erst mal noch keine Straftat. :
Richtig, aber im Zusammenhang mit der Erschleichung eines Paypal Accounts schon, denn bei richtiger Angabe wäre der Account nicht eingerichtet worden.
ZitatKSP erbringt keinerlei Rechtsdienstleistung. :
Wenn mit KSP die Hamburger RA Kanzlei gemeint sein sollte (ist bei Abkürzungen ja immer fraglich) ist die obige Aussage wohl eher Wunschdenken.
Zitatwie soll ich mich verhalten? :
Musst Du selbst wissen, denn die weitere Vorgehensweise hängt stark davon ab wie risikobereit du bist.
mann könnte hier sicher argumentieren, dass bei dem bisherigen Verlauf nur eine 0,3 fache Gebühr und dementsprechende Pauschalkosten gerechtfertigt sind.
Aber Deinen obigen Ansatz gar keine Gebühren zahlen zu wollen, kannst Du vermutlich knicken.
Und die Einschränkung "vermutlich" nur deshalb, weil Du den Teil wie es zu der Forderung gekommen ist, nicht ausführlich genug beschrieben hast, sodass man Dein Verschulden nur vermuten kann.
Aber dazu gibt es genug andere Beiträge hier im Unterforum, in denen das schon erklärt wurde.
Berry
#6
Antwort vom 4. April 2020 | 19:03
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Mein Rat basiert auf Deiner 0,0 Risiko Prämisse:Zitatda sich aber beide von ihrem Endsinn aber stark unterscheiden, :
Zitatkeinen Fall ein Risiko eingehen, da auch der kleinste Eintrag ins Führungszeugnis :
Ohne diese hätte ich das wie mepeisen geeraten gegen das Inkasso vorzugehen.
#7
Antwort vom 5. April 2020 | 07:19
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Richtig, aber im Zusammenhang mit der Erschleichung eines Paypal Accounts schon, denn bei richtiger Angabe wäre der Account nicht eingerichtet worden.
Wenn Vorsatz vorlag, nicht zahlen zu wollen oder wenn man nicht zahlen kann, ist das strafrechtlich relevant. Ansonsten nicht.
Es ist ansonsten maximal eine zivilrechtliche Angelegenheit (Vertragsverstoße), was aber auch irrelevant ist, denn die eigentliche Forderung muss man so oder so zahlen.
Zitat:Wenn mit KSP die Hamburger RA Kanzlei gemeint sein sollte (ist bei Abkürzungen ja immer fraglich) ist die obige Aussage wohl eher Wunschdenken.
Nö. Wieso sollte es? Die haben genauso ein Massengeschäft und ob nun Inkasso oder Kanzlei, ändert faktisch exakt nichts. Die sind vorgerichtlich komplett gleichgestellt. Auch eine Kanzlei kann sich auf echtes/unechtes Factoring beschränken. Und dass KSP nie Einzelfallprüfungen und Rechtsberatungen für eine PayPal erbringt, das ist alleine schon durch die Personaldecke zweifelsfrei bewiesen. Denn wäre dem so, bräuchten sie das 50fache an Personal. Zu beweisen, dass KSP wirklich eine Rechtsdienstleistung erbringt und sich PayPal wirklich jemals einem solch absurden Kostenrisiko aussetzt, ist nahezu unmöglich. Würde KSP ein Kostenrisiko darstellen, würde PayPal einfach woanders hingehen.
#8
Antwort vom 5. April 2020 | 19:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatUnd dass KSP nie Einzelfallprüfungen und Rechtsberatungen für eine PayPal erbringt, das ist alleine schon durch die Personaldecke zweifelsfrei bewiesen. :
Da muss ich widersprechen, das "nie" stimmt so nicht.
Aber die Fälle wo sie was machen, sind so marginal das man nicht ernsthaft pauschal von der Erbringung von Rechtsdienstleistungen sprechen kann, das ist korrekt.
#9
Antwort vom 6. April 2020 | 07:52
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
OK, du hast Recht, dass es sicherlich irgendwo unter einer Million Fälle mal einen Ausnahmefall geben könnte
#10
Antwort vom 6. April 2020 | 22:46
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Zitatdass es sicherlich irgendwo unter einer Million Fälle :
Ich hätte jetzt 1000:1 als realistisch angesehen.
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