Hauptforderung beglichen, trotzdem gerichtliches Mahnverfahren?

23. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jessica234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptforderung beglichen, trotzdem gerichtliches Mahnverfahren?

Guten Morgen zusammen,

mich würde eine Frage in meiner Situation brennend interessieren.
Ich habe am Freitag per Online-Überweisung meine Hauptforderung an ein Inkasso-Unternehmen gezahlt.

In einem Schreiben von denen heißt es, dass der Zahlungseingang bis heute, den 23.09. verbucht werden muss, ansonsten werden sie - ohne mich schriftlich zu benachrichten - ein Mahnverfahren einleiten.

Soeben rief ich bei diesem Inkasso-Büro an und teilte mit, dass der Betrag auch bereits von meinem Konto abgezogen wurde.
Die Dame sagte mir, dass nichts eingegangen sei (komisch, eine Überweisung dauert keine 3-4 Tage, zumal das Geld bereits von meinem Konto abgebucht worden ist!)

Nun hieß es, ich soll mich in wenigen Tagen erneut melden und nachhaken, falls ich von denen nichts höre!

Ist das deren ernst? Ich fühle mich richtig verschaukelt.

Nun meine eigentliche Frage: kann es möglich sein, dass das Unternehmen mit falschen Karten spielt und mir dennoch ein gerichtl. Mahnverfahren anhängen wird/möchte? Ich habe aber doch den Beweis der Zahlung! Könnten da noch mögliche Kosten auf mich zukommen, sollte das Inkasso-Büro o.g. einleiten?

Über Antworten freue ich mich, herzlichen Dank!

Liebe Grüße

-- Editier von Jessica234 am 23.09.2015 10:59

-- Editier von Jessica234 am 23.09.2015 11:01

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

Inkoassos tricksen und drohen gerne und reden die Welt schlecht.
Gab es einen Grund, warum Du die Hauptforderung an das Inkasso und nicht direkt an den Gläubiger überwiesen hast ? Hast Du auf die Überweisung im Verwendungszweck "nur Hauptforderung" geschrieben ? Ansonsten verrechnen die Inkassobüros die eingehenden Zahlungen zuerst mit den Gebühren, Zinsen und zuletzt mit der Hauptforderung. Du kannst auch gerne schreiben, um was für eine Forderung es sich handelt und wie sie sich zusammensetzt.

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#2
 Von 
Jessica234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich sehe gerade, ich habe das Wort "Hauptforderung" mit dem Wort "Gesamtforderung" verwechselt...
Ich habe natürlich das Gesamte überwiesen, sprich also die Gesamtforderung :-)

Es ist ein Inkassobüro, welches für Vodafone arbeitet. Angeblich lief ein Internetstick 2 Jahre nebenbei, der mir damals zu einem DSL-und Festnetzanschluss kostenlos mitgeliefert und zur Verfügung gestellt wurde.
Als ich aufgrund eines Umzuges besagten DSL/Festnetzanschluss kündigte (und auch die Bestätigung erhielt), hörte ich nichts mehr von denen. Ich wusste bis zum Schreiben des Inkassobüros NICHT mal, dass man diesen kostenlos, mitgelieferten Stick separat kündigen muss.
Nachdem ich 2x die Forderung beim Inkassodienst, sowie bei VF bestritten habe, musste ich feststellen, dass ich an beiden Stellen auf Granit beiße. Ich weiß, dass es ggf. besser gewesen wäre, gegen diese Sachlage anzugehen, aber diesmal entschied ich mich für den einfacheren Weg. Ich hatte und habe meine Gründe dafür.
Bitte mich daher nicht verurteilen...

LG


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#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Wenn die Gesamtforderung bezahlt wurde, ist der Drops gelutscht. Du hast den Zahlnachweis dafür auf Deinem Kontoauszug. Hebe den auf, falls noch etwas kommt und Du einen Gegenbeweis führen musst. Was das Inkasso Dir am Telefon erzählt, ist erst mal zweitrangig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Bitte mich daher nicht verurteilen...

Das Problem ist auch hier halt wieder der üble Beigeschmack, dass sich die besagten Firmen offenkundig wieder einmal ungerechtfertigt bereichert haben.

Wenn du die Vertragsunterlagen von damals noch hast oder sonst wie sicher bist, würde ich zur Polizei gehen und kräftig "nachtreten". Ich würde Vodafone bzw. die verantwortenden Mitarbeiter wegen gewerblichen (=schweren) Betrugs anzeigen und Nötigung, sowie das Inkasso wegen Beihilfe. Begründung: Du hast nur einen Vertrag abgeschlossen, den Stick zudem kostenlos zugeschickt bekommen. Dass du dann sogar zwei Verträge hattest und bei der Kündigung angeblich dein Stick nicht mit gekündigt wurde, ist absoluter Blödsinn.

Vielleicht bekommt man auf dem Weg das Geld wieder zurück.

Wenn du dich entscheidest, nicht auf Konfrontation zu gehen. Schade...
Diese Chaoten dort lernen es aber einfach nicht, wenn jeder einfach nur bezahlt.

-- Editiert von mepeisen am 24.09.2015 07:51

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Jessica234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten.

Mir wurde seitens meines Umfelds auch geraten dagegen anzugehen, aber - wie schon gesagt - hatte ich meine Gründe..
Kann man demnach im Nachhinein auch gegen VF und den Inkasso-Dienst angehen? Ich gebe zu, das wusste ich nicht.

Den Vertrag von meinem damaligen DSL und Festnetzanschluss habe ich natürlich, auch die Kündigungsbestätigung.
Allerdings lief lt. Vodafone unter anderer Kundennummer dieser kostenlose Internetstick, der wie gesagt, separat hätte gekündigt werden sollen. Als ich Vodafone eines Tages telefonisch darum bat, mir den angeblich separaten Vertrag zu diesem Stick per Post zukommen zu lassen, kam 3-4 Tage später ein Schreiben mit ungefährem Wortlaut: "Zu diesem WebData zu Hause-Stick/Tarif liegt uns kein Kartenvertrag vor" Klar, stutzig machte mich das damals schon ziemlich.
Ich habe diesbezüglich etliche Erfahrungen und Meinungen im Web gefunden, wo verschiedene Personen auch auf diesen vermeintlichen "Trick" reingefallen sind...

Also hab ich erstmal nichts mehr zu befürchten(?), die Gesamtforderung wurde ja beglichen.

VG und danke!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kann man demnach im Nachhinein auch gegen VF und den Inkasso-Dienst angehen?

Ja. Denn Schuldeingeständnisse funktionieren nur schriftlich und du kannst das zurückfordern, solange du nicht schriftlich bestätigt hast, beispielsweise diesen zweiten kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Das Problem ist halt "nur", dass die sich mit Händen und Füßen wehren werden. Deswegen meine Empfehlung, auf jeden Fall Strafanzeige zu erstatten.

Zitat:
Allerdings lief lt. Vodafone unter anderer Kundennummer dieser kostenlose Internetstick

Das ist vollkommen egal. Die müssten A) beweisen, dass du einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hast und B) einen völlig separaten obendrein. Wenn du damals nicht wild Verträge abgeschlossen hast, wird das nicht funktionieren. Ich würde argumentieren, dass man den Surfstick als kostenlose Werbesendung betrachtet hat. Mindestens aber wäre es ein sogenannter "verbundener Vertrag" gewesen. Das heißt: Beide Verträge waren erkennbar verbunden und die Kündigung würde sich damit auf beide Verträge beziehen.

Zitat:
Zu diesem WebData zu Hause-Stick/Tarif liegt uns kein Kartenvertrag vor

Dieses Schreiben hast du noch? Dann wäre das um so mehr ein Grund, das Inkasso und Vodafone anzuzeigen.

Und ja, die Berichte über diesen Surfstick-Trick, gibt es häufig. Gerne wird das auch mit einer zweiten angeblich kostenlosen "Partner-Sim" gemacht.

Zitat:
Also hab ich erstmal nichts mehr zu befürchten(?), die Gesamtforderung wurde ja beglichen.

Ja. Alles, was jetzt käme, wäre eine Rückforderung. Vielleicht hast du all die Jahre als der Vertrag lief, ebenfalls ständig zu viel bezahlt, weil der Surfstick die ganze Zeit mit lief. Obwohl er doch kostenlos war...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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