Hauptforderung nicht an Anwalt sondern Firma gezahlt

6. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)
Hauptforderung nicht an Anwalt sondern Firma gezahlt

Hallo,
ich habe eine Rechnung des Energieversorgers nicht rechtzeitig gezahlt. Es kamen Mahnungen und dann ein Anwaltsschreiben. Anstelle an den Anwalt - wie gefordert zu überweisen - habe ich den ausstehenden Betrag + 5 Euro für die Rücklastschrift/Mahnung direkt an den Energieversorger gezahlt. Bei dem hatte ich mittlerweile selbst gekündigt.
Es kamen immer weiter Anwaltsschreiben und dann ein Mahnschreiben vom Gericht dem ich komplett wiedersprochen habe.
Mit dem Anwalt habe ich niemals kommuniziert.
Der Anwalt will immer noch die Hauptforderung inkl. seiner Kosten haben und das ganze jetzt vor Gericht bringen. Er hat mir einen Vordruck mitgeschickt ich solle beim Gericht den Wideruf zurückziehen. Sonst würde es richtig teuer.
Aus der Hauptforderung von 65 Euro sind jetzt schon 240 Euro geworden.

Was würdet ihr mir raten zu tun? Wie hoch können die Kosten werden wenn ich vor Gericht verliere?
Als Beweis habe ich die letzte Rechnung des Energieversorgers über die 65 Euro und den Überweisungsbeleg von 70 Euro.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2399 Beiträge, 713x hilfreich)

Die Kosten für den Rechtsstreit kann man googlen.
Wurde die Forderung abgetreten hast du nicht schuldbefreiend gezahlt und somit eine Forderung gegenüber dem Energieversorger und der RA noch immer eine gegen dich.
Der Vordruck Rücknahme Widerspruch ist normal. Die Klagewahrscheinlichkeit bei der Höhe der Hauptforderung sehr gering.
Wie wäre es ersteinmal dem RA den Beleg zu senden und um Klärung zu bitten?

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Zitat:
Wie wäre es ersteinmal dem RA den Beleg zu senden und um Klärung zu bitten?


Würde ich auch so machen. Und zwar per Einschreiben

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde noch ergänzen: Sollte sein Mandant, für den er ja angibt, tätig zu sein, das Geld verschwinden lassen, wäre gleich eine Strafanzeige fällig und zudem würde man gerne die Polizei bitten zu prüfen, ob der Anwalt von diesem verschwinden des Geldes wusste.

Danach sollte Ruhe sein. ;-)

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2277 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Die Kosten für den Rechtsstreit kann man googlen.
Wurde die Forderung abgetreten hast du nicht schuldbefreiend gezahlt und somit eine Forderung gegenüber dem Energieversorger und der RA noch immer eine gegen dich.
Der Vordruck Rücknahme Widerspruch ist normal. Die Klagewahrscheinlichkeit bei der Höhe der Hauptforderung sehr gering.
Wie wäre es ersteinmal dem RA den Beleg zu senden und um Klärung zu bitten?


Wenn die Forderung an den RA abgeten wurde, dann gibt es aber keine Inkassokosten, weil der RA in eigener Sache tätig ist. Solange das nicht nachgewiesen (meist wird bei sowas nur behauptet!) ist die schuldbefreiende Zahlung an den Ursprungsgläubiger zulässig.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Solange das nicht nachgewiesen (meist wird bei sowas nur behauptet!) ist die schuldbefreiende Zahlung an den Ursprungsgläubiger zulässig.

Kleine Korrektur. Knackpunkt ist der Moment, wo ausdrücklich die Abtretung behauptet wird. In dem Moment müsste man als Schuldner einen Nachweis (Abtretungserklärung) verlangen.

Von sich aus muss weder der Gläubiger, noch der Anwalt den Nachweis vorlegen.

Solange keine Abtretung behauptet wird - und das sie aus dem von dir genannten Grund mit dem Wegfall der Gebühren eigentlich nie - ist die Zahlung an den Ursprungsgläubiger stets schuldbefreiend. Auch vollkommen egal, was Anwalt und Gläubiger miteinander vereinbaren.

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