Hauptforderung von 58,65€ werden zu Gesamtbetrag von 274,09 € - rechtens???

2. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
nicolle
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)
Hauptforderung von 58,65€ werden zu Gesamtbetrag von 274,09 € - rechtens???

hallo,
mein freund hat vor kurzem post von einem inkasso-unternehmen bekommen.

er solle eine forderung d. c&a mode kg (hauptforderung=58,65€,kosten=194,08€,zinsen=21,36€-->gesamtbetrag=274,09€) überweisen.

da er damit überhaupt nix anfangen konnte(weil wir kein c&a in der nähe haben), fragte er natürlich nach.
es handelte sich um eine forderung von 2000.
da erinnerte sich mein freund, da da was war:
2000 wurde er bereits einmal dazu aufgefordert einen betrag zu überweisen (unterlagen liegen ihm nicht mehr vor)-scheinbar erfolgt die aufforderung mittels anzeige über die polizei. nachdem mein freund eine aussage dazu machte (das er nie bei c&a einkaufen war) wurde die anzeige wohl auch fallen gelassen.
natürlich hat mein freund dann die sache für erledigt gehalten.

nun kommt also dieser brief.-da er nun gleich mal das inkasso unternehmen an der strippe hatte, hat er gleich alle unterlagen nochmal angefordert.

jetzt ist da unter anderem ein vollstreckungsbescheid dabei. (also denk ich, hat sich mein freund scheinbar falsch erinnert, oder kann trotz fallen gelassener anzeige ein vollstreckungsbescheid erteilt werden???)

der vollstreckungsbescheid (hauptforderng=114,70DM, kosten wie nebenstehend=113,30DM, nebenforderung=31,00DM, zinsen=3,48DM, summe=262,72DM/134,33€) ist vom juni/2001.

des weiteren ist folgende saldenübersicht des inkassounternehmens dabei:
hauptforderung=58,65€
zinsen=12,01€
adreßermittlung=5,00€
Scheckprotest/RLastschrift unv=15,85€
inkassokostenpauschale unver=17,90€
kontoführungskosten unverz.=98,45€
BRAGO BüF Mahnbescheid ve=44,10€
BRAGO BüF Mahnbescheid lfd=7,33€
Gerichtskosten BüF MB verz.=12,78€
Gerichtskosten BüF MB lfd. Zi=2,13€
Summe=274,21€

so.und nun?
ist dass ganze nun berechtigt?
vor allem hat das inkassounternehmen den fall scheinbar seit 08/2002 nicht bearbeitet, da die zinsen in der zeit zuvor monatlich berechnet wurden und nach 8/2002 die zinsen erst wieder 8/2005 nachberechnet wurden. (als ob die diesen fall jetzt aus der hintersten schublade gezerrt hätten)
kann man da schon von verjährung sprechen?
oder ist aufgrund des vollstreckungsbescheides eine verjährung gar nicht möglich?

wie sollen wir uns verhalten?
vielen dank schon mal für die mühe, diese zeilen durchgelesen zu haben.

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nicolle
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

sorry, die smileys wurden versehentlich
gesetzt-sind also nicht ernst zu nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Viele Fragen! ;)

quote:


jetzt ist da unter anderem ein vollstreckungsbescheid dabei. (also denk ich, hat sich mein freund scheinbar falsch erinnert, oder kann trotz fallen gelassener anzeige ein vollstreckungsbescheid erteilt werden???)




Ein VB ist vom strafrechtlichen Verfahren unabhängig. Man kann ihn auch beantragen, ohne eine Strafanzeige gestellt zu haben.

quote:

so.und nun?
ist dass ganze nun berechtigt?



Das weiß wohl nur dein Freund sicher. Wenn seit 4 Jahren ein Vollstreckungstitel existiert, ist es meines Erachtens zu spät, noch irgend etwas dagegen zu unternehmen. Hier kann ich mich natürlich irren. Ich bin kein Anwalt)

quote:

kann man da schon von verjährung sprechen?



Verjährt sind, sofern seit 2001 nicht vollstreckt wurde, ein Teil der Zinsen.
Weiterhin denke ich, dass die Kontoführungsgebühren nicht haltbar sind.
Die eigentliche Forderung verjährt durch den Titel erst nach 30 Jahren, wobei durch jede Volstreckung oder Zahlung ein Neubeginn verursacht wird.


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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Ich frage mich warum hier so lange gewartet wurde ? Dieses lange Warten ist eigentlich untypisch !

Es ist wahrscheinlicher das die Forderung , bzw der Titel einfach an ein anderes Inkassounternehmen weiterverkauft wurde oder
es wurden nochmal die alten ausgebuchten "Kunden" aus der Schublade geholt um hier nochmal eine letzte Offensive zu starten.
Vom Gefühl her ist diese Möglichkeit doch sehr wahrscheinlich !?

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ist doch eigentlich irrelevant. Tatsache ist nur, dass bereits ein Titel vorliegt.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der Titel liegt vor und warum wurde nicht gepfändet ? Ich kann nicht 100 % aus dem posting ersehen das ein titel tatsächlich vorliegt ?
Es wurde , falls ein Titel vorliegt , erstaunlich lange gewartet ?
Wurde hier schon die eidesstattliche versicherung abgelegt ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:

jetzt ist da unter anderem ein vollstreckungsbescheid dabei.


Wie sieht es damit aus?

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schau mal die Postings von "mein Geld ist mein" an. Da war auch schon der VB da und letzten Endes sind die Inkassoadvokaten doch noch eingeknickt.



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