Hauptzollamt Zwangsvollstreckung

31. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
noemi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptzollamt Zwangsvollstreckung

Hallo,

und zwar hat meine Mitbwohnerin heute eine Vollstreckungsankündigung vom Hauptzollamt wegen Krankenkassenschulden bekommen. Sie will diesen Betrag aber nicht bezahlen, weil sie der Meinung ist, dass sie zu Unrecht zur Zahlung aufgefordert wird. Demzufolge wird also bald ein Vollstreckungsbeamte bei uns auftauchen. (Ich habe gehört, dass die schon innerhalb ein paar Tagen bzw. Wochen aufkreuzen. Stimmt das?)

Nun meine Fragen: Wird der Vollstreckungsbeamte auch meine und die gemeinschaftlich genutzten Gegenstände pfänden?

Meine Mitbewohnerin will ihre Wertgegenstände wie Schmuck, Laptop, Fernseher, Anlage, DVD- Player etc. in meinem Zimmer verstecken. Ist das nicht Unsinn, weil der VB doch bestimmt nicht glaubt, dass ich 2 Fernseher usw. besitze?

Wird der VB auch meine persönlichen Sachen/mein Zimmer durchsuchen?

Stimmt es dass die VB's vom Hauptzollamt auch Einbauküchen pfänden?

Meine Mitbewohnerin ist in dieser Angelegenheit (leider) alles andere als kooperativ und wird dem VB sicherlich keine Auskünfte über ihre Einkommenssituation geben. Kann dieser sie dann zur Abgabe der EV oder so zwingen? Bzw. wird die Polizei bei uns auftauchen um sie zu entsprechenden Aussagen zu zwingen?

Vielen Dank.

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6 Antworten
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#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Hallo.
Gegenstände wie Fernseher, Küchen und alle anderen Dinge, die man zum Leben braucht, werden oft nicht gepfändet, da hier eine Austauschpfändung vorgenommen werden muss, für welche der Aufwand oft zu hoch ist. In Dein Zimmer wird er wohl einen Blick hineinwerfen wollen. Verweigert man ihm diesen wird er natürlich misstrauisch.

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"Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wider."

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#2
 Von 
noemi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Aber meine Sachen wird er doch nicht pfänden, oder?

Ich kann ja schliesslich auch nichts dafür...

Habe irgendwie grosse Angst, dass der VB uns die ganze Wohnung (Möbel) etc. wegpfändet. Habe gehört die vom Hauptzollamt nehmen einem sogar die Bekleidung und Kleinkram wie z.B Lockenwickler und Parfum weg. Stimmt das?

Es ist nicht so, dass meine Mitbewohnerin "arm" ist. Eher im Gegenteil. Nur leider sehr stur.
Sie will jetzt vor Gericht ziehen. Aber die vom Hauptzollamt wollen trotzdem kommen... .

Ich hab einfach sehr grosse Angst da mit reingezogen zu werden und dass der Gerichtsvollzieher auch meine und die gemeinschaftlichen Sachen pfändet

Achso und wegen des Fernsehers: Dürfte der Gerichtsvollzieher nicht den Fernseher meiner Mitbewohnerin ohne Austauschpfändung mitnehmen, weil man nur einen pro Haushalt braucht?

Lg,

Noemi

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#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
noemi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals lieben Dank. Bin da ja schonmal sehr erleichtert.

Nur eine Frage hätte ich noch: Angenommen der GV kommt und ich und meine Mitbewohnerin sind beide zu Hause und der GV fragt nach ihrem Einkommen usw. Kann er dann auch mich dazu zwingen etwas über ihre Finanzen preiszugeben.

Das Problem ist nämlich. Sie hat genug Geld-> bekommt 2000 Euro Unterhalt + Halbwaisenrente u. Kindergeld. Will aber dem GV nichts darüber erzählen und Kontoauszüge etc. verstecken o. behaupten, dass sie arm wie 'ne Kirchenmaus ist.

Lg,
Noemi

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#5
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Kann der GV nichts pfänden, wird er Deiner Freundin wohl die EV abnehmen. Spätestens hier dürfen keine falsche Angaben gemacht werden, d.h. es dürfen auch keine Einkünfte verschwiegen werden, da man sich sonst strafbar macht. Ich denke nicht, dass Du dazu verpflichtet bist, Angaben über die finanziellen Verhältnisse Deiner Freundin machen zu müssen.

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"Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wider."

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#6
 Von 
noemi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank.

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