Hausverbot wegen falsch durchgeführtem Corona-Schnelltest

13. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Nimda05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot wegen falsch durchgeführtem Corona-Schnelltest

Guten Tag,

ich war heute als Dienstleister (DJ + Veranstaltungstechnik) auf einer Hochzeit in einem sehr großen Gastronomie- und Hoteleriebetrieb tätig. Vor der Hochzeitsfeier wurde ich von der Serviceleitung gefragt, ob ich bereits einen negativen Corona-Test mitgebracht habe. Ich verneinte dies. Daraufhin einigten wir uns darauf, dass ich dies während des Essens der Hochzeitsgesellschaft an der Rezeption nachhole.

Als Dienstleister war ich eingeladen mich ebenfalls am Buffet zu bedienen. Etwa 5-10 Minuten nachdem ich gegessen hat, kam bereits mit Serviceleiterin auf mich zu und drängte mich zum Schnelltest. Ich habe ihrer Anweisung folge geleistet und den Schnelltest durchgeführt - und bin direkt ohne auf das Ergebnis zu warten wieder zur Hochzeitsgesellschaft zurückgekehrt. Man würde mich über das Ergebnis informieren. Kurze Zeit später stand der Herr, der den Test beaufsichtigte neben mir und erklärte mir, dass mein Test "den Ansatz einer Linie" aufweise und somit als positiv gewertet werden müsse. Ich bat ihm an den Test zu wiederholen. Er bejahte dies und bat mich vorher meinen Mund zu spülen und ausreichend zu trinken. Etwa 20 Minuten später wurde ich von der Serviceleitung sowie mehreren Angestellten zum nächsten Schnelltest "abgeführt" (anders kann man das nicht beschreiben). Der zweite Test war negativ. Die Serviceleitung informierte daraufhin den Geschäftsführer. Den Geschäftsführer kam und ordnete einen dritten Test an. Auch dieser war negativ. Ich habe mehrfach daraufhin gewiesen, dass ich unmittelbar vor dem ersten Test reichlich gegessen habe - dies wurde ignoriert.

Daraufhin hat mich der Geschäftsführer des Hauses verwiesen. Da ich das Brautpaar nicht gänzlich ohne Musik und Technik stehen lassen wollte, habe ich Ersatz für meine Person organisiert (Kollege - Subdienstleister). Nachdem ich zu Hause angekommen bin, habe ich die Anleitung für den Schnelltest gelesen. Laut Anleitung darf man 30 Minuten vor dem Test weder essen noch trinken. Der erste Test ist somit in meinen Augen ungültig.

Link zur Anleitung: https://jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/download/4470f536-3053-447e-a11a-6127d96ac5a0/Watmind%20Zusammenfassung.pdf

Jetzt stellt sich für mich die Haftungsfrage! Der Geschäftsführer hat mich anhand eines ungültigen Schnelltests des Hauses verwiesen und zusätzliche Kosten sind entstanden. Wer übernimmt nun folgende Kosten
1. Der Subdienstleister muss bezahlt werden
2. Erneute Anfahrt zur Abholung des Materials (ggf. durch Dritten, falls ich mich nun in Quarantäne begeben muss)
3. Möglicherweise Rechnungskürzung durch Kunden

Ich hoffe man kann mir hier helfen. Fühle mich wirklich ungerecht behandelt.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

:forum:
Mit Inkasso hat das ja nichts zu tun ...



Zitat (von Nimda05):
Daraufhin hat mich der Geschäftsführer des Hauses verwiesen.

Wie genau hat er das denn begründet, angesichts von 2 negativen Tests?



Zitat (von Nimda05):
dass mein Test "den Ansatz einer Linie" aufweise und somit als positiv gewertet werden müsse.
+
Der "Ansatz einer Linie" ist keine Linie.
Welche Grundlage hat also die Aussage das "der Ansatz" bereits als positiv gewertet werden müsse?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Jetzt stellt sich für mich die Haftungsfrage!
Gute Frage. Man muss bei sowas ja immer mit Unfähigkeit anderer rechnen!

Irgendwie ist es schon sehr fahrlässig als Dienstleisster dort ohne negativen Test aufzulaufen. Evtl kann selbiges wenn keine Einigung gefunden wird und es vor Gericht verhanelt wird zu deinen Lasten gehen. Unter Umständen wäre das so zu sehen wie eine Schadensminderungspflicht, bzw betriebliches Risiko...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nimda05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hoffe ich kann die Fragen beantworten:

Zitat:
Wie genau hat er das denn begründet, angesichts von 2 negativen Tests?

Der Geschäftsführer hat auf das von der Stadt genehmigte Hygienekonzept verwiesen.

Zitat:
Welche Grundlage hat also die Aussage das "der Ansatz" bereits als positiv gewertet werden müsse?

Kann ich nicht beantworten. Ist einer der Punkte, die für mich keinen Sinn machen.

Zitat:
Irgendwie ist es schon sehr fahrlässig als Dienstleisster dort ohne negativen Test aufzulaufen. Evtl kann selbiges wenn keine Einigung gefunden wird und es vor Gericht verhanelt wird zu deinen Lasten gehen. Unter Umständen wäre das so zu sehen wie eine Schadensminderungspflicht, bzw betriebliches Risiko...


Ich habe vorher mit dem Brautpaar abgestimmt, dass ich mich dort vor Ort testen lasse, da die Zeit sonst zu kurz wird. Ein Schnelltestzentrum macht ja auch nichts anderes. Die Corona-Tests sind vom Paul-Ehrlich-Institut freigegeben - egal ob in einem Schnelltestzentrum oder dort vor Ort.

Richtig lustig: Ich kenne mehrere Betreiber von Corona-Schnellteststationen. Laut deren Auskunft kommt das häufiger vor - normalerweise wird der Test dann einfach wiederholt und dann ist gut.

Die 3-Tages-Inzidenz in meiner Heimatstadt liegt heute (Tag nach der Veranstaltung) bei 2,8. Die Inzidenz in der Stadt der Location bei 2,2.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Nimda05):
Der Geschäftsführer hat auf das von der Stadt genehmigte Hygienekonzept verwiesen.

Und da findet sich was genau zu dem Thema?



Zitat (von Nimda05):
Ich habe vorher mit dem Brautpaar abgestimmt, dass ich mich dort vor Ort testen lasse.

Das war der falsche Ansprechpartner ...



Zitat (von Nimda05):
da die Zeit sonst zu kurz wird.

Das verstehe ich nicht, warum sollte da die Zeit zu kurz sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nimda05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Und da findet sich was genau zu dem Thema?

Das kann ich Dir nicht beantworten. Da es mit Sicherheit ein Nachgespräch mit dem Geschäftsführer des Betriebes gehen wird, kann ich ihn nur dann fragen.

Zitat (von Harry van Sell):

Das war der falsche Ansprechpartner ...

Man testet in dem Gastronomiebetrieb fast 250 Personen pro Tag. Ich glaube nicht, dass einer mehr oder weniger den großen Unterschied macht. Allerdings werde ich mir gleich die aktuelle Corona-Verordnung durchlesen und schauen, ob ich einen dementsprechenden Passus finde.

Zitat (von Harry van Sell):

Das verstehe ich nicht, warum sollte da die Zeit zu kurz sein?

Weil für mich als Dienstleister der Tag bereits morgens los geht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Nimda05):
Weil für mich als Dienstleister der Tag bereits morgens los geht.

Ja, da kenne ich hunderte andere bei denen das genauso ist - nur beginnt bei denen der Tag bzw. jeder zweite mit einem entsprechenden Test.

Fehlerhafte Ablauforganisation kann dazu führen das das Mitverschulden / Eigenverschulden mit 100% gewertet wird - bedeutet Schadenersatz von 0 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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