Hallo zusammen,
habe folgende Frage: es geht um 3 Titel bei einer Versicherung. Diese sind schon längst beglichen, jetzt habe ich die Versicherung angeschrieben und die herausgabe der Titel verlangt da diese schon längst beglichen sind. Von der Versicherung habe ich ein Rückschreiben bekommen:
Die von Ihnen in diesem Schreiben bezeichneten und zurückgeforderten Titel können wir nicht aushändigen.
Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass die Titel ordnungsgemäß vernichtet wurden.
Keine Unterschrift, kein Bezug auf die Titelnummern nur im Betreff die Versicherungsnummern.
Ist dies ausreichend?
Herausgabe Titel
7. August 2006
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Frage vom 7. August 2006 | 17:17
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 36x hilfreich)
Herausgabe Titel
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#1
Antwort vom 7. August 2006 | 18:02
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 343x hilfreich)
sie können gem. § 371 Satz 2 BGB verlangen dies in öffentlich beglaubigter form zu erhalten.
#2
Antwort vom 7. August 2006 | 21:17
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 36x hilfreich)
Danke luDa, werde ich auch so machen.:)
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#3
Antwort vom 9. August 2006 | 17:25
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 36x hilfreich)
@luDa,
was für eine Frist ist angemessen zur Erfüllung?
#4
Antwort vom 9. August 2006 | 18:09
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 343x hilfreich)
da wohl der gang zum notar fällig wird: 1 monat.
Und jetzt?
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