Herausgabe entwerteter Schuldtitel - Wie lange hat das Inkassounternehmen Zeit?

20. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
dapadi1769
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausgabe entwerteter Schuldtitel - Wie lange hat das Inkassounternehmen Zeit?

Hallo,

ich habe dem Inkassounternehmen am 20.08.23 eine Mail geschrieben. Eine Bestätigung über den Erhalt der Email kam wenige Sekunden später an. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Vorhin habe ich in der Hotline angerufen und die konnten mir kein Datum nennen.

Wie lange hat das Inkassounternehmen Zeit?
Falls das Unternehmen bereits spät dran sein sollte, muss ich dem Inkassounternehmen eine Mahnung zukommen lassen, oder kann ich direkt zum Anwalt?
Soweit ich verstanden habe, muss das Inkassounternehmen meine Anwaltskosten übernehmen. ist das richtig?

Vielen Dank.

Beste Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2290 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von dapadi1769):
ich habe dem Inkassounternehmen am 20.08.23 eine Mail geschrieben.

Schön und was stand drin? Dass du den entwerteten Titel nach Zahlung willst wie lt Überschrift zu vermuten ist?

Zitat (von dapadi1769):
Wie lange hat das Inkassounternehmen Zeit?

Wofür? Den Titel müssen sie dir nicht zusenden. Den kannst du nach Terminabsprache gerne holen.

Zitat (von dapadi1769):
Falls das Unternehmen bereits spät dran sein sollte, muss ich dem Inkassounternehmen eine Mahnung zukommen lassen,

Klar wenn du dich lächerlich machen willst.

Zitat (von dapadi1769):
oder kann ich direkt zum Anwalt?

Klar, kostet halt

Zitat (von dapadi1769):
Soweit ich verstanden habe, muss das Inkassounternehmen meine Anwaltskosten übernehmen. ist das richtig?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116431 Beiträge, 39264x hilfreich)

Zitat (von dapadi1769):
Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.

War der Inhalt denn gerichtsfest verfasst bzw. was konkret war denn überhaupt der Inhalt?



Zitat (von dapadi1769):
Soweit ich verstanden habe, muss das Inkassounternehmen meine Anwaltskosten übernehmen. ist das richtig?

Nö, das wäre nur bei Verzug der Fall - und der ist hier weit und breit nicht zu erkennen.



Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Den Titel müssen sie dir nicht zusenden. Den kannst du nach Terminabsprache gerne holen.

Ich möchte nicht ausschließen, das ein verbraucherfreundliches Gericht das anders sehen könnte - gegen Erstattung der jeweils anfallenden Kosten logischerweise.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dapadi1769
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
War der Inhalt denn gerichtsfest verfasst bzw. was konkret war denn überhaupt der Inhalt?


"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich die Herausgabe des entwerteten Schuldtitels. Nennen sie mir bitte den frühstmöglichen Abholtermin und Abholort.

Mit freundlichen Grüßen"

Hoffe die Nachricht war gerichtsfest.

Falls ja, reicht es wenn ich das selbe erneut abschicke + den Betreff "Mahnung" um sie in Verzug zu setzten?




-- Editiert von User am 21. September 2023 11:04

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dapadi1769
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Doppelpost. sry

-- Editiert von User am 21. September 2023 11:04

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116431 Beiträge, 39264x hilfreich)

Zitat (von dapadi1769):
Hoffe die Nachricht war gerichtsfest.

Nein, denn es fehlt das konkrete Datum, das einen Verzug auslösen würde. Somit können die sich bis zum jüngsten Gericht Zeit lassen

Die Frist sollte mindestens 14 Tage betragen.

Das ganze kann man dann mit einer gerichtsfesten Mahnung korrigieren.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dapadi1769
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Sprich ich muss denen eine gerichtsfeste Mahnung schreiben und nach der Frist sind die im Verzug.

Das folgende Schreiben sollte gerichtsfest sein, oder fehlt da noch etwas?


Zitat:
Mein Name und Anschrift

Inkasooname und Anschrift

X den 22.09.2023


MAHNUNG // Aufforderung zur Herausgabe des entwerteten Schuldtitels // Aktenzeichen: x


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich die Herausgabe des entwerteten Schuldtitels bis zum 08.10.23 . Nennen sie mir bitte den Abholtermin und Abholort. Sollten sie die Frist nicht einhalten, werde ich einen Awalt mit der Angelegenheit beauftragen. Die Anwaltskosten werden ihnen, Inkasooname , in Rechnung gestellt.


Mit freundlichen Grüßen

Mein Name

Unterschrift


-- Editiert von User am 22. September 2023 16:03

-- Editiert von User am 22. September 2023 16:03

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2290 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von dapadi1769):
hiermit fordere ich die Herausgabe des entwerteten Schuldtitels bis zum 08.10.23 . Nennen sie mir bitte den Abholtermin und Abholort.

Das ist Quatsch. Ich hätte geschrieben ... ich erwarte die Aushändigung des entwerteten Vollstreckungsbescheides bis zum ... . Sollten Sie einen frankierten Umschlag benötigen so teilen Sie mir dies mit. Sollte eine Abholung vor Ort möglich sein so erwarte ich ebenfalls eine Nachricht.

Zitat (von dapadi1769):
Sollten sie die Frist nicht einhalten, werde ich einen Awalt mit der Angelegenheit beauftragen. Die Anwaltskosten werden ihnen, Inkasooname , in Rechnung gestellt.

Das führt widerum zum absoluten Gelächter im Büro oder zum Schmunzeln beim SB im Home-Office. Solche Zeilen deuten auf absolute Ahnungslosigkeit hin. Schlicht, der beauftragte RA ist vom Mandatgebenden zu zahlen. Sprich von dir. Auch bezweifle ich, dass du überhaupt einen RA findest, der sich mit Kindergartensachen abgibt. Zweitens könntest du ggf die Kosten beim IB geltend machen, aber die Erfolgsaussichten sind gering.

1x Hilfreiche Antwort

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