Hfg, Ksp, angeblich vollstreckbarer Titel

19. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Hfg, Ksp, angeblich vollstreckbarer Titel

Hallo,

ich habe einen Brief von Hfg erhalten, nachdem 01019 schon Ksp eingeschaltet hat, da 01019 angeblich Umzugsmitteilung und Änderung der Bankverbindung Anfang 2007 nicht erhalten hat. Deshalb hat weder der Bankeinzug geklappt, noch das Zustellen von Rechnungen. Also habe ich mir die betreffenden Rechnungen zusenden lassen und nach Prüfung ca. 3 Wochen nach Erhalt auch bezahlt (insgesamt ca. 130,-- € aus drei Rechnungen).

Zwei Wochen danach kam ein Vollstreckungsbescheid über die 130,-- € und weitere ca. 110,-- €. Ich bin nicht ganz sicher, ob ich diesem Bescheid widersprochen habe, das muss ich noch überprüfen.

Zumindest habe ich Ksp geschrieben und erklärt, dass die HF ja schon ausgeglichen sei, nachdem ich die Rechnungen erhalten habe. Danach kam wieder ein Brief von Ksp und sie schlugen vor, ich möge doch 75,-- € noch zahlen, ich würde 40% sparen (!!) und die Sache wäre ein für alle Mal aus der Welt.

Ich habe keine 75,-- € gezahlt, was dazu führte, dass jetzt hfg einen Brief geschrieben hat, angeblich einen vollstreckbaren Titel besäße (kann ich ja leider nicht ausschließen, dass sie Recht haben, s. o.) und ich solle innerhalb von 21 Tagen insgesamt 188,-- € zahlen.

Wie verhalte ich mich am besten? Woher weiß ich denn überhaupt, dass hfg tatsächlich mit der Einziehung der gegen mich geltend gemachten Forderung beauftragt ist?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zwei Wochen danach kam ein Vollstreckungsbescheid über die 130,-- € und weitere ca. 110,-- €.
---------------------------------------------------
Es war Vollstreckungsbescheid ?
Bist Du da sicher ?
Es ist tituliert wenn Du keinen fristgemäßen Einspruch tätigst - was erhebliche Konsequenzen für Dich hat !
Wann genau kam der VB ?
An wen hast Du die 130 überwiesen ?

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#2
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Zahlung an 01019 direkt am 20.06.2007 (Eingang von denen bestätigt für den 21.06.07).
Vom 03.07.2007 datiert der Vollstreckungsbescheid aufgrund eines am 05.06.07 erlassenen und am 07.06.07 zugestellten Mahnbescheides (an letzteren kann ich mich nicht erinnern, was mich wundert. Muss aber ja wohl dann gekommen sein...).

In dem Vollstreckungsbescheid werden die HF (139,-- €) und weitere Kosten (110,70 €) aufgeführt, in denen die Kosten (68,-- €)für den Vollstreckungsbescheid wohl schon enthalten sind (23,-- € Gebühr, 45,-- € RA-Gebühren, 10,-- € Mahnkosten, 7,45 € Auskünfte (wofür wohl?), 22,75 € Vergütung f. vorgerichtliche anwaltliche Vertretung (sind die nicht schon oben mit drin?), 2,50 € Zinsen, insgesamt also 110,70 €.

hfg fordert aber 188,39 €. Zuzüglich 0,01 € Zinsen pro Tag...

Was tun, um möglichst sicher möglichst "gut" wegzukommen? Ich sehe ja nicht so ganz ein, warum ich überhaupt etwas an hfg bezahlen soll, woher weiß ich denn, ob die tatsächlich, so wie sie behaupten, "mit der Einziehung der gegen mich geltend gemachten Forderung beauftragt" sind. Bisher habe ich nur Post von ksp bekommen, woher soll ich wissen, dass hfg tatsächlich autorisiert ist, diese Forderung einzutreiben?

Und: An wen soll ich am besten bezahlen? ksp?

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bizarr !
Lass Dir doch erst mal die angebliche Titelkopie vom letzten Inkassobüro zukommen !!
wäre tituliert - hättest Du sicherlich von den Pfändungsversuchen etwas mitbekommen (Gerichtsvollzieher - Kontopfändungen etc)
Besteht Deinerseits EV ?

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#4
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Nein, EV ist kein Thema, es ist ja nicht so, dass ich nicht bezahlen könnte. Aber ich will einfach nicht mich melken lassen von irgendwelchen Inkasso-Firmen, die nur irgendein blödes Versäumnis (wenn es überhaupt eins war) ausnutzen, um Geld zu verdienen.
Wenn mir ursprünglich die Rechnungen vorgelegen hätten, hätte ich sie sofort bezahlt, die waren ja korrekt. Nur muss man es wissen, dass solche Rechnungen existieren. Ich habe eingescannte Kopien der Umzugs- wie auch Kontoänderungsmitteilung. Die habe ich auch damals an ksp in Kopie geschickt, aber die interessiert das wohl nicht..

Ist der Betrag, der im Vollstreckungsbescheid ausgewiesen ist, denn automatisch tituliert, wenn man nicht widerspricht? Wie gesagt, ich konnte jetzt am Wochenende noch nicht alle Unterlagen heraussuchen und weiß nicht sicher, ob ich widersprochen habe...

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du bist also sicher das tituliert ist ?!
Das solltest Du erst mal überprüfen
Falls es keinen fristgem einspruch gegenüber dem VB gab ist tituliert.
Da kannst Du kaum noch was machen !

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#6
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Ich habe inzwischen das Mahngericht erreicht und den Widerspruchsvordruck wiederentdeckt. Tituliert ist die HF und ca. 110,-- € von ksp. An wen sollte denn der noch nicht erledigte Teil von 110,-- € (die HF habe ich ja schon vor mehr als einem halben Jahr beglichen)gezahlt werden? ksp?

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wieso ist tituliert wenn Du widersprochen hast ?

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#8
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

verstehe ich nicht so ganz, aber wenn Sie dem Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen haben, ist die Forderung tituliert und Sie müssen zahlen.

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#9
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Habe ich nicht klar genug formuliert: Ich habe den Vordruck für den Widerspruch wiederentdeckt, den ich aber leider nicht an das Gericht geschickt habe. Also: Tituliert, aber eben nur neben der HF weitere 110,-- €.

Hfg will aber 188,-- €. Was wird voraussichtlich passieren, wenn ich nur die 110,-- €, die tituliert sind, bezahle? Wird Hfg weiter mahnen? Woher weiß ich, dass die tatsächlich beauftragt wurden? Und vor allem: An WEN soll ich 110,--€ zahlen? Doch wohl nicht an Hfg, denn ob die tatsächlich bevollmächtigt sind, weiß ich ja gerade nicht...

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sorry hatte ich was falschn verstanden
Ich würde das nicht so eng sehen !
Inkassobüros versuchen selbstredend von der Unwissenheit der Schuldner zu profitieren
Um sicher zu sein würde ich die Kopie des Titels einfordern ! Du könntest auch noch auf die Abtretungserklärung (BGB 410) bestehen
(muß Orginal sein)
Das was tituliert ist muß beglichen werden !
Darüber hinausgehende Kosten z.b die eines nachgeschobenen Inkassobüros würde ich (!) natürlich nicht bezahlen und diesbezüglich auf den rechtsweg verweisen
Über diesen Sachverhalt das Inkassobüro in Kenntnis setzen.
Nach Zahlung dann darauf achten das man Dir den entwertete Titel aushändigt bzw zuschickt

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