Hallo liebe Leute
unzwar hatte mein Mann bei der Mobilcom ne Schuld über 300 Euro im Jahr 2008. Die Forderung wuchs und wuchs und wurde über Jahre 7000 Euro. Diw Foderung wurde an HFG Inkasso weitergegeben und diese war dann mit meinem Mann in Kontakt, er begann auf Raten zu zahlen. Dann sind wir ausgewandert und bekamen 2016 oder 2017 noch Post von der HFG. Seit da schrieben wir mehrere Mails um weiterzutilgen, bekamen aber nie mehr Antwort. Ist die Sache verjährt oder wie läuft das wenn wir zurück nach Deutschland wandern.?
Hfg inkasso wegen mobilcom
12. September 2023
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Frage vom 12. September 2023 | 18:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hfg inkasso wegen mobilcom
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 12. September 2023 | 19:23
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 5x hilfreich)
Ist die Forderung tituliert?
ZitatSeit da schrieben wir mehrere Mails um weiterzutilgen :
Wann zuletzt?
#2
Antwort vom 12. September 2023 | 19:35
Von
Status: Student (2218 Beiträge, 664x hilfreich)
ZitatSeit da schrieben wir mehrere Mails um weiterzutilgen, bekamen aber nie mehr Antwort. :
Wann war die letzte Mail von euch?
Forderung tituliert?
ZitatIst die Sache verjährt :
Auf keinen Fall. Denn die Mindestvoraussetzung wäre die Einrede der Verjährung und die wurde bisher nicht erhoben.
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#3
Antwort vom 12. September 2023 | 20:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWann zuletzt? :
2017 und danach haben wir nichts mehr davon gehört obwohl die Adresse im Ausland bei HFG bekannt ist.
Ich glaube schon dass sie titulert ist.
#4
Antwort vom 12. September 2023 | 20:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAuf keinen Fall. Denn die Mindestvoraussetzung wäre die Einrede der Verjährung und die wurde bisher nicht erhoben. :
Was heisst das einrede der verjährung?
#5
Antwort vom 12. September 2023 | 20:47
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatIch glaube schon dass sie titulert ist. :
Sollte man rausfinden.
ZitatWas heisst das einrede der verjährung? :
"
Was bedeutet „Einrede der Verjährung"?
Beruft sich der Schuldner auf die Einrede der Verjährung, so verweigert er damit die Leistung, weil die Forderung des Gläubigers inzwischen verjährt ist. Der Gläubiger kann derart verjährte Schulden nicht mehr durchsetzen.
"
#6
Antwort vom 12. September 2023 | 20:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas bedeutet „Einrede der Verjährung"? :
Beruft sich der Schuldner auf die Einrede der Verjährung, so verweigert er damit die Leistung, weil die Forderung des Gläubigers inzwischen verjährt ist. Der Gläubiger kann derart verjährte Schulden nicht mehr durchsetzen.
Wie macht man sowas und wo ?
#7
Antwort vom 13. September 2023 | 13:11
Von
Status: Student (2218 Beiträge, 664x hilfreich)
ZitatWie macht man sowas und wo ? :
Beim Gläubiger oder dessen Vertreter schriftlich mit dem Text "ich erhebe die Einrede der Verjährung".
Hinweis: titulierte Forderungen verjähren nach frühestens 30 Jahren.
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