Hallo an alle in diesem Forum!
Bin neu hier.
Vieleicht könnt ihr mehr helfen, wie oder was ich tun kann.
Ich habe einen Pfändungsbeschluss aus Unerlaubter Handlung heraus im Briefkasten gehabt. Begangen wurde diese 2006.
Jetzt steht da, das der Antrag zugleich mit dem Erlass des Pfändungsantrages gestellt worden ist. Ich daher nicht angehört werde.
Kann ich da jetzt noch was zu sagen?
Festgesetzt sind 850 € für mich zum Leben.
Ich verdiene 930 € im Monat netto.
Hab eine schwere Psychische Krankheit (Schizzophrenie), die Monatlich mehrkosten von ca. 50 € beträgt.
Bezahle mein Auto mit 100 € Raten. Auto brauche ich um zur Arbeit zu kommen. Wohne auf dem Land, kein Bus oder Bahn.
Miete beträgt 310 Euro warm, 38 qm. Strom 38 €
Hab täglich 60 Kilometer zu fahren. ca. 50 euro Sprit.
Kann ich vieleicht noch gegen das Urteil von 2006 angehen?
Das Urteil ist nämlich nicht richtig und ich kanns schriftlich wieder legen, das es damals ander gelaufen ist.
Wie berechnet sich der BBetrag?
Bitte erklärt es mir in einfachen Worten, bin nicht höher gebildet.
Wäre euch dankbar, wenn ihr mir Rat wüsstet.
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Hilfe, Pfändungsbeschluss § 850 f Abs. II ZPO
26. März 2011
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Frage vom 26. März 2011 | 13:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe, Pfändungsbeschluss § 850 f Abs. II ZPO
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#1
Antwort vom 26. März 2011 | 15:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
Krankheit mehrkosten von ca. 50 € beträgt.
Bezahle mein Auto mit 100 € Raten.
Miete beträgt 310 Euro warm, 38 qm.
Strom 38 €
60 euro Sprit.
= 558 EUR
- 850 EUR
= 292 EUR zum Leben
Etwas wenig, wenn man bedenkt, das die Regelleistung nach Hartz IV 359 EUR beträgt.
Hier sollte eine Erhöhung beantragt werden.
Idealerweise bedienst du dich dabei externer Hilfe. Hast du einen Betreuer?
quote:
und ich kanns schriftlich wieder legen, das es damals ander gelaufen ist.
Wie denn genau?
Welche Belege hast du?
Seit wann hast du diese?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 29. März 2011 | 14:27
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Da kann Dir wohl nur ein Rechtsanwalt helfen.
Dieser wird einen Antrag auf zunächst Beratungskostenbeihilfe stellen, und bei Bedarf auch
einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Bei Deinem niedrigen Einkommen dürfte das angebracht sein.
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