Hilfe. Forderung verjährt?

29. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
pampersrocker
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 9x hilfreich)
Hilfe. Forderung verjährt?

Hallo,

da ich keine Antworten bekommen habe, versuche ich es allgemein:
Mal angenommen man bekommt heute einen Brief durch einen Rechtsanwalt über eine Forderung eines dieser Call-by-Call Anbieter aus einer Rechnung der DTAG von Dez.2001.

Die Verjährung ist doch bereits zum 31.12.2003 eingetreten, oder? Und würde das bedeuten, wenn man diese Forderung deswegen ablehnt, dass der Gläubiger keine Forderung mehr geltend machen kann?

Wenn ja, wären trotzdem die Auslagen des Rechtsanwalts des Gegners zu zahlen (Gebühr für Anschriftenermittlung etc.)?

Danke
Pampersrocker



-- Editiert von pampersrocker am 02.03.2004 00:14:38

-- Editiert von pampersrocker am 02.03.2004 00:15:28

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Verjährung ist zwar eingetreten, aber geltend machen kann man den Anspruch noch immer. Er besteht ja weiterhin. Der Schuldner hat nur ein rechtshemmendes Einrederecht, von dem er Gebrauch machen kann oder auch nicht.

-----------------
"Joh. 19, 22"

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#2
 Von 
leila_69
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi Pampersrocker!Hoffe ich kann dir weiter helfen,habe zwar von solchen Sachen keine Ahnung habe aber gerade das gleiche Problem!Inkasso Rechnung vom 09.12.2000 von Videothek!Bin zur Verbrauerzentrale in Dormagen gegangen und habe mir eine Rechtberatung geholt!Die sagten Rechnungen von Geschäften zu Privatleuten außer Stromrechnungen haben seit dem 31.12.2002 eine Verjährung von drei Jahren auch Mahnungen unterbrechen sie nicht,außer Gerichtliche Mahnbescheide!Alles was vor dem 31.12.2002 ist hat eine Verjährung von zwei Jahren,somit ist meins Verjährt!(Diese Schulden haben wir auch nicht gemacht!)Sie sagten aber noch das Inkassounternehmen es trotzdem Versuchen und mich noch weiter Nerven würden,ich sollte aber nichts mehr unternehmen außer Ihnen Mittzuteilen das es Verjährt ist!Außer mich weiter zu Nerven und zu Drohen können sie nichts machen weil kein Gericht mehr einen Gerichtlichenmahnbescheid oder Eintreiber schicken würde wegen der Verjährung.Sollte ich noch weitere Probleme damit haben kann ich jeder zeit wieder zur Verbraucherzentrale kommen und für meine einmalige Zahlung von 6€ helfen sie mir auch gerne weiter!Hoffe ich konnte dir weiter helfen! Gruß Leila!

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#3
 Von 
novella
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Moin moin,
also das mit der verjährung der ansprüche ist gegessen, definitiv verjährt! Würde dem inkassobüro / RA e-mail /fax / brief –in dieser reihenfolge- schicken, mit a) „... ansprüche verjährt...“ b) anzweifeln, dass das inkassobüro /RA für „mogelkom“ und seine missratenen töchter wie cellway usw. tätig sein darf. Auf §§ 174 , 410 BGB verweisen und abtretungs- bzw. vollmachtsurkunde im original verlangen. Falls dir dann nach ca. 3 monaten eine vollmacht ins haus flattert – was sehr unwahrscheinlich ist – darauf achten, das die vollmacht nur gültigkeit hat, wenn definitif die ansprüche gleichzeitig sozusagen nochmals ausführlich dargelegt werden.
Aber: hat mogelcom wirklich berechtigte forderungen - das schreibst du leider nicht - dann würde ich diese schleunigst begleichen!
mfg

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#4
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

@novella: Ist ja alles schön und gut, aber es reicht einfach: "Gegen die von Ihnen geltend gemachte Forderung erhebe ich die Einrede der Verjährung." Per Einschreiben / Rückschein abschicken und gut ist. Jetzt musst du nur noch aufpassen, falls ein Mahnbescheid ins Haus flattert. Dann Widerspruch einlegen und du wirst von denen nichts mehr hören.

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#5
 Von 
novella
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

@olafbn:
Das ist ja putzig! Gehst also davon aus, dass der RA im Besitz einer Vollmacht oder Abtretungsurkunde ist – einfach so! Nur weiter so: mit deiner Einstellung werden noch mehr RA’s ( die kümmern sich i.R. um solche Kleinbeträge gar nicht – was mich in diesem Fall wirklich wundert – hat’s wohl nötig ) und v.a. Inkassobüros versuchen, Beträge abzuzocken. Hier geht es nicht um gerechtfertigte Forderungen: „habe vergessen, wusste nicht, hätte ja sein können“ – alles Blabla! – gerechtfertigte Forderungen müssen erfüllt werden, darüber müssen wir – glaube ich – nicht diskutieren. Habe eine Bekannte, die in einem Inkassobüro arbeitet. Man glaubt gar nicht, auf welchen „dünnen Eis“ die sich bewegen!
Also, was ist daran falsch, sich eine Bevollmächtigung im Original zuschicken zu lassen!?! Kannst natürlich auch folgende Meinung vertreten (123recht.net/inkasso/Tipps §§174,410 BGB ):

„Zumindest ein RA , i.d.R. aber auch Inkassobüro braucht eine Vollmacht, aus welches sich ergibt, dass der RA/Inkassobüro zur Geltendmachung berechtigt ist nicht vorlegen. Unabhängig davon, dass ein RA Organ der Rechtspflege ist, werden beide die Kenntnisse über Forderunghöhe und Schuldner ja nur von einem haben können, nämlich vom Gläubiger. Dann ist es lebensfremd, überhaupt an eine fehlende Vollmacht zu denken.
Eine Vollmacht (Kopie reicht übrigens) kann allenfalls,...“

Nicht nur, dass das alles nicht stimmt, aber soviel Naivität ist mir schon lange nicht mehr über den Weg gelaufen! Ich möchte hier keine anderen Begriffe benutzen, denn der „Administrator“ löscht „Trolls“ – musste mich als „Silberlocke“ erst kundig machen: hat wohl nichts mit den lustigen Gesellen aus Norwegen zu tun –, löscht aber definitiv keine inhaltlich falsche Beiträge. Super-Forum!
Mit freundlichen Grüßen! novella

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

@novella:

Bitte bitte:
1. Lesen
2. NACHdenken
3. Schreiben

Bei Bedarf kannst du die Schritte 1 + 2 beliebig oft wiederholen, bevor du zu Schritt 3 übergehst!

Keine Ahnung, was an meinem Beitrag deine Kette "logischer" Schlußfolgerungen bezüglich "meiner Einstellung" losgetreten hat.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Und: Ich finde es ein wenig viel verlangt vom Forenbetreiber, jede hier getätigte Aussage auf ihren juristischen Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Aber so ist das halt in solchen Foren. Problem schildern, warten, Lösung lesen, umsetzen - fertig! So einfach ist es eben nicht. Man sollte sich schon verschiedene Meinungen anhören bzw. Erfahrungsberichte durchlesen, bevor man die geposteteten Ratschläge befolgt. Das sollte jedem Nutzer einfach klar sein. Ansonsten gleich zum Rechtsanwalt. Der kostet zwar Geld, haftet aber auch für fehlerhafte Beratung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
novella
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Tolle idee, jetzt habe ich gelesen und nachgedacht! Danke für den Hinweis! Verstehe bloß nicht, was ich falsch gemacht haben soll. Was - von dem ich gepostet habe - ist falsch?? Begib dich doch bitte nicht auf so ein lächerliches Niveau, wie z.T. andere Hobby-Juristen in diesem Forum. Hab' ich dich beleidigt!? Täte mir wirklich leid! Meine Intension ist doch nur folgende: Wenn Inkassobüros/RA's ungerechtfertigt tätig werden, muß man sich mit allen Mitteln dagegen wehren! Betonung liegt auf "ungerechtfertigt"!
Bitte entschuldige, wenn ich dich - wie auch immer - beleidigt habe. War wirklich nicht meine Absicht! War ca. 20 jahre im Staatsdienst, A 13 und mehr, wenn dir das was sagt. Ich verstehe nicht, wenn ihr "hobby-juristen" z.T. so einen Blödsinn posten können. Damit meine ich deinen Einwand wirklich nicht - der ist qualifiziert!
MfG

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pampersrocker
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo novella und olafbn,

vielen Dank für Eure Tipps zu dem "konstruierten ;-))" Fall.

Vielleicht zu Klärung. Unterstellen wir, es handelt sich um Forderung von Mobilcom aus der erwähnten DTAG Rechnung von 2001. Und wir unterstellen, Mobilcom wird von ksp Rechtsanwälte vertreten. Und auf dieser besagten Telefonrechnung kann ich den Betrag nicht finden.

Ich dachte, es sei vielleicht erst mal sinnvoll, wegen Verjährung zu widersprechen, bevor die wirklich noch auf die Idee des Mahnbescheids kommen....

Was denkt ihr?`
Danke

Pampersrocker

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Meine Meinung dazu:

Erhebe die Einrede der Verjährung. Das ist die schnellste Möglichkeit, OHNE große Herumdebattiererei die Angelegenheit zu beendigen. Ich gehe mal davon aus, dass du uns keinen Mumpitz erzählst und der angemahnte Betrag nicht auf der Rechnung steht.

Die andere Alternative wäre eben ein langer, nervenaufreibender Schriftwechsel mit "ksp" mit dem du zu erreichen versuchst, dass die deine Einwendungen anerkennen und die Forderung zurücknehmen.

Wenn du die Sache schnell erledigen willst:
Wähle Variante A.

Wenn du Langeweile und zu viel Briefpapier hast:
Wähle Variante B.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
pampersrocker
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Olaf,

vielen Dank! Habe gerade einen Brief rausgelassen mit "Einrede der Verjährung". Geht morgen Einschreiben / Rückschein raus. Wenn noch was kommt, melde ich mich nochmal.

Nochmals Danke für die Unterstützung @ all!

Pampersrocker

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