Hilfe... Juripol Inkasso

22. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ecky
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 32x hilfreich)
Hilfe... Juripol Inkasso

Hallo Leutz,

hab mal eine Frage an euch, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Es geht um folgendes:
Ich habe im Internet Angebot per Lastschriftverfahren bezahlt. Wurde aber von der Bank widerrufen,wegen Mangels Deckung. Der Anbieter schickte mir eíne Mahnung zu.Ich antwortete per E-Mail, ich bat den Anbieter um Zahlungsaufschub. Keine Reaktion. 1 Woche später schalteten sie den Juripol Inkasso ein. Sie schickten mir die saftige Rechnung. Der Anbieter wollte 20€ haben und die Juripol Inkasso 90€!!!! Ich lehnte natürlich die Forderung ab und verlangte den Vollmacht. Sie schickten mir den Vollmacht zu.
Nun meine Frage: Ich möchte weiterhin die Forderung ablehnen und nur an den Anbieter die 20€ zahlen. Kann man das machen? Hat es negative Auswirkung? Ich kann dann nachweisen,das es bereits beglichen ist.Ich sehe ja nix ein,die wuchernden Inkassopreisen zu zahlen.Ich bin zahlungswillig und habe versucht mit den Anbieter in Verbindung zu setzen,derweil kriege ich keine Antwort und sie schalten Inkasso ein. Was kann ich dagegen tun? Ich würde mich über eure Antworten freuen.

Gruß Ecky

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Christin2003
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich schätze, da bleibt Ihnen nichts anderes übrig als zu Zahlen, denn es ist ja auch schon beim Inkasso Büro. Das ist zwar ärgerlich, aber wenn Sie nicht zahlen, dann wird es leider noch teurer.

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wobei es darauf ankommt, wie sich die Kosten aufgliedern. Jede Gebühr muss auch nicht bezahlt werden.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

70 € Inkassogebühren für eine 20 € forderung
dürfte ja wohl nicht haltbar sein ;)
War die 174 Vollmacht in Ordnung ?

Ich würde aber jetzt endlich die 20 plus 6 für rücklastschriften direkt auf das anbieterkto überweisen (kdnr nicht vergessen)
gruß
thehellion

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#4
 Von 
Ecky
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo thehellion,

ich werde es auch so machen, wie du mir es vorgeschlagen hast. In den Vollmacht steht nur das sie berechtigt sind, die Forderungen einzuziehen. Mit der Unterschrift und Stempel des Anbieters. Ich habe aber trotzdem deren Forderung abgelehnt.
Wenn ich dann den Betrag an den Anbieter überweise,wird der Inkassobüro noch ihre wuchernde Inkassogebühren einklagen wollen? Was könnte ich dagegen tun?

Gruß Ecky

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn ich dann den Betrag an den Anbieter überweise,wird der Inkassobüro noch ihre wuchernde Inkassogebühren einklagen wollen?

hab ich noch nicht gehört das dies passiert ist - angedroht wird natürlich
gruß
thehellion

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